Errichtet ein Grazer Unternehmen in einem deutschen Lagerhaus eine computerunterstützte Regaleinrichtung und wird in diesem Zusammenhang ein in der Nähe von Graz wohnhafter Leiharbeiter eines liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmens in Deutschland eingesetzt (3 Entsendungen: vom 1.1. bis 31.3. und vom 13.6. bis 31.12…
…für Umweltstudien auch für das Wiener Büro dieses Zentrums (das als eigene Rechtsperson in der Rechtsform eines Vereines besteht) tätig, so ist im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen, ob für Besteuerungszwecke zwei Dienstverhältnisse (eines zum britischen Zentrum und eines zu dem inländischen Verein) vorliegen…
…deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der Adresse eines österreichischen Fulfilmenthauses (ein Unternehmen, das sich auf Bereitstellung von Personal und Lagerkapazitäten für fremde Versandhändler spezialisiert hat) richten, sodann von dort die Ware ausgeliefert erhalten und schließlich die formal von der irischen Gesellschaft in…
…wesentliche wirtschaftliche Gründe motiviert ist (Problematik der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise"). Weiters erscheint wesentlich, dass die Rolle des verbundenen österreichischen Unternehmens nicht über die geschilderten Funktionen hinausgeht; denn wenn z.B. durch Entgegennahme von Bestellungen, durch Überwachung des Inkassos u.ä. das schwedische Unternehmen in die Lage…
…den gesamten Jahresbezug gegeben. Eine andere Beurteilung wäre dann erforderlich, wenn der Tochtergesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Funktion eines zweiten Arbeitgebers zukäme; dann läge aber vermutlich auch keine Dienstleistung der österreichischen Muttergesellschaft an die deutsche Tochtergesellschaft mehr vor. 17. November 1992 Für den Bundesminister: Dr…
…jederzeit verkaufen könnte, um sodann seiner Rückgabeverpflichtung durch Neuanschaffung zu gesunkenen Anschaffungskosten nachzukommen). Werden von einem österreichischen Publikumsinvestmentfonds ausländische Aktien gehalten, dann ist der Fonds infolge seiner steuerlichen Transparenz nicht in der Lage, aus eigenem Recht eine abkommenskonforme Quellensteuerentlastung im Ausland zu erwirken, denn die…
…steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann wird hiedurch auf deutscher Seite die Besteuerungsgrundlage einseitig geschmälert, wenn Deutschland nach innerstaatlichem Recht nicht in der Lage sein sollte, fiktiven Zinsenertrag zu besteuern. Es ist einzuräumen…
…ist aber nicht der Fall, wenn die niederländische Gesellschaft infolge ihrer Funktionslosigkeit nicht in der Lage ist, eine wirtschaftliche Verfügungsmacht über die lizenzierten immateriellen Vermögenswerte auszuüben; denn dann wird sie nicht als deren wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen sein und es untersagt diesfalls § 24 BAO eine steuerliche…
…luxemburgische Tochtergesellschaft ist folglich in Österreich "ansässig" und unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht; oder die luxemburgische Tochtergesellschaft ist in Wahrheit funktionslos, z.B. weil sie Briefkasteneigenschaft hat und daher gar nicht in der Lage ist, Leistungen zu erbringen (VwGH v. 22.3.95, 93/13/0076)…
…des VwGH vom 22.05.2013, 2009/13/0031, nach welchem der "Arbeitgeber" iSd Art. 15 Abs. 2 OECD-MA im Sinne eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen ist, nur für Passivleistungen, nicht hingegen für "Aktivleistungen" (so zB Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch das…
…geklärt werden. Zutreffendenfalls würde auf Grund des Artikels 15 des DBA-USA die Geltendmachung der mit dem Verwertungstatbestand verknüpften inländischen beschränkten Lohnsteuerpflicht unzulässig sein; da der österreichische Arbeitgeber aber in der Lage sein muss, das Vorliegen der Abkommensvoraussetzungen für die Unterlassung des Lohnsteuerabzuges nachzuweisen, wird…
…nicht in der Lage sein, die Funktion eines Einkäufers gegenüber den deutschen Maschinenproduzenten auszuüben, sondern wird diesfalls möglicherweise bloß als "Fakturierungsgesellschaft" benützt. Solange daher die Kernfrage nicht einwandfrei geklärt ist, ob und gegebenenfalls in welchen Räumlichkeiten und mit welchem Personal echte wirtschaftliche Funktionen in der…
…das wirtschaftliche Eigentum aber nach wie vor bei der österreichischen Muttergesellschaft liegt, weil nur diese die entsprechenden Dispositionen über das Vermögen zu treffen in der Lage ist, dann werden auch die Zinsenerträge steuerlich dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen sein. Zu dem gleichen Ergebnis müsste eine Untersuchung…
…Muttergesellschaft jene "Person" sehen muss, die über diese Patentwerte zu disponieren tatsächlich in der Lage ist; es wird hiedurch aber noch nicht widerlegt, dass als wirtschaftlicher Eigentümer möglicherweise auch andere hinter der "Antillen-Gesellschaft" stehende Personen anzusehen sind, insbesondere dann nicht, wenn die "Antillen-Gesellschaft"…
…in österreichischen festverzinslichen Wertpapierkonten an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Stiftung gehören, doch werden die wirtschaftlichen Eigentümer dieses Vermögens - und in Fällen dieser Art daher auch des daraus abreifenden Ertrages (BFH 20.1.1999, BStBl II 1999, 514) - die…
…derzufolge das Besteuerungsrecht an Zinsen aus Forderungen, die durch unbewegliches Vermögen hypothekarisch gesichert sind, dem Lagestaat der Liegenschaft übertragen wird. Angesichts der für das heutige Abkommensrecht atypischen Eigenschaft dieser Vorschrift ist kein Grund erkennbar, sie extensiv auszulegen. Wird daher von einer österreichischen Leasinggesellschaft eine griechische…
…dieser Art eingehend zu prüfen sein, ob die Zinsen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht in Wahrheit von der deutschen Bank stammen und lediglich "auf dem Papier" über die Cayman-Inseln umgelenkt worden sind bzw. ob die Gestaltung in der Lage ist, dem Vorwurf des Rechtsmissbrauches standzuhalten…
…Arbeitgebereigenschaft abzuerkennen. Wenn daher ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen Arbeitskräfte für die Dauer von drei Monaten an ein englisches Unternehmen verleiht und wenn nach dem Gesamtbild der wirtschaftlich bedeutsamen Gegebenheiten die Arbeitgebereigenschaft dieses österreichischen Unternehmens außer Zweifel steht, zB weil: nur das Verleihunternehmen in der Lage ist…
…abgesaugt werden. Kann der Verdacht der österreichischen Finanzverwaltung, dass die nach Österreich lizenzierten Rechte nicht im wirtschaftlichen Eigentum der niederländischen Gesellschaft stehen, weil diese Gesellschaft funktionslos (Briefkastengesellschaft) und demnach gar nicht in der Lage ist, eigenständige Willensentscheidungen und Verfügungen in Bezug auf die Lizenzierung nach…
…mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattete Gesellschaft handelt (dies wird nur dann gegeben sein, wenn diese Gesellschaft auch über eine eigene Geschäftseinrichtung und Personal verfügt, das in der Lage ist, die betreffenden Funktionen auszuführen) und dass die Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft dieser Madeira-Gesellschaft auch wirtschaftlich…