…den Auslandsniederlassungen dieses Bankunternehmens eingesetzt, dann unterliegen sie der österreichischen Steuerpflicht, wenn ihr Inlandsaufenthalt 183 Tage überschreitet. Diese Aufenthaltsbefristung schützt allerdings vor der österreichischen Steuerpflicht nur dann, wenn "die Vergütungen nicht von der inländischen Betriebstätte getragen werden" (Art. 13 Abs. 2 lit c DBA-Irland…
…zu werten sind, und die inländische Aufenthaltsdauer der einzelnen Artisten tatsächlich die 6 Monatsgrenze überschritten hat. Ein vorübergehender (zB 7 Tage dauernder) Zwischenauslandsaufenthalt während einer von Mitte März bis Mitte November (sonach 8 Monate) andauernden Inlandstournee würde die 6-Monatsfrist lediglich hemmen, nicht aber unterbrechen…
…Abs. 2 BAO diesbezüglich vergleichbaren Bestimmung des § 9 zweiter Satz der deutschen AO 1977 ausdrückt, ab welcher Zeitdauer ein Aufenthalt nicht mehr nur ein vorübergehender ist. Der diesem BFH-Urteil zugrundeliegende Sachverhalt ist mit dem gegenständlichen teilweise vergleichbar; ging es in diesem Urteilsfall doch darum…
…genutzt wird. Sollte allerdings der Inlandsaufenthalt länger als 6 Monate andauern, dann tritt unbeschränkte Steuerpflicht kraft inländischem gewöhnlichem Aufenthalt ein. Vorübergehende Abwesenheiten im Ausland unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 7.6.2001, 98/15/0025; 2.6.2004, 2001/13…
…seinem österreichischen Arbeitgeber im Rahmen seines Dienstverhältnisses zur vorübergehenden Dienstleistung nach Polen entsendet, so sind die von ihm für seine Auslandstätigkeit bezogenen Einkünfte gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Polen dann dem polnischen Besteuerungsanspruch unterworfen, wenn der Aufenthalt des Arbeitnehmers in Polen insgesamt länger als…
…Grund eines Werkvertrages für eine österreichische Vereinigung eine Lehrtätigkeit zu entfalten (wobei in Österreich keine Zweitwohnung zur Verfügung steht, sondern Aufenthalt bei Bekannten genommen wird), dann hängt die Frage der österreichischen Steuerpflicht gemäß Artikel X DBA-USA von der Höhe der für die Lehrtätigkeit bezogenen…
…so ist eine Unterbrechung des Fristenlaufes nur dann anzunehmen, wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in Polen kein innerer Zusammenhang besteht. Diese Betrachtungsweise ist mit Polen bislang zwar noch nicht abgesprochen worden, würde aber auch in reziproken Fällen auf österreichischer Seite so gehandhabt werden. Entsendet ein…
…Betriebsunterbrechung und ein Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht vor, dann würden Folgeprovisionen, die dem Steuerpflichtigen während seines Aufenthaltes in der Schweiz zufließen, als nachträgliche Einkünfte seiner in Österreich unterhaltenen Betriebstätte (vermutlich seine ehemalige Wohnung) zu werten sein, sodass nach Artikel 7 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht…
…aber im gegenständlichen Fall nicht vor, weil während des nur rund 20 Monate dauernden Deutschland-Aufenthaltes der Wohnsitz in Österreich aufgegeben worden ist und weil wegen Übertrittes in die beschränkte Steuerpflicht keine österreichische DBA-Ansässigkeit mehr gegeben sein konnte. 29. April 2002 Für den Bundesminister…
…Staatsbürger, der im Jahr 2000 für etwa 6 Jahre als "green card holder" vorübergehend zu der US-Konzerngesellschaft entsandt wurde und der im Jahr 2006 die USA wieder verlassen hat und nach kurzer Arbeitsleistung für eine britische Konzerngesellschaft wieder in den österreichischen Konzernbereich zurückgekehrt ist…
…das Personal des deutschen Unternehmens nur während dieser in Blockarbeitszeit durchgeführten Arbeiten die Zugangsberechtigung zum Betriebsgelände hat und während der Arbeiten zur Mitbenutzung von Waschräumen, Spinden und einem Aufenthaltsraum berechtigt ist. Eine Betriebsstätte im Sinn von § 29 BAO ist jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung"…
…Abkommensrechtes. Der Umstand, dass der Tennistrainer nach wie vor in der Slowakei eine gewinnbringende Tennisschule betreibt und dass seine Familie nach wie vor in der Slowakei lebt, wären - bei einem als vorübergehend anzusehenden inländischen Aufenthalt - gewichtige Umstände, die darauf hindeuten, dass der Tennistrainer tatsächlich im…
…Wenn demnach ein österreichischer Staatsbürger, der 20 Jahre in Deutschland gearbeitet und dort eine Familie (1 Sohn) gegründet hat, in Österreich ein Ferienhaus als Zweitwohnsitz erwirbt und nun von seinem deutschen Arbeitgeber vorübergehend nach Österreich entsandt wird, dann spricht vieles dafür, dass sich in dieser…
Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen Konzernmuttergesellschaft vorübergehend - für drei Jahre - der französischen Tochtergesellschaft im Wege eines Arbeitsgestellungsvertrages überlassen und verlagert sich für diesen Zeitraum (wegen Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) die Ansässigkeit im Sinn von Art. 4 DBA-Frankreich nach Frankreich, unterliegen die Bezüge insoweit der…
…69/2006), dass ausländische Gastprofessoren, die sich in Österreich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhalten, um an einer Universität oder einer andern Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen, mit den hierfür erhaltenen Vergütungen in Österreich Steuerfreiheit genießen. In EAS 781 wurde bei…
…dass in den USA ansässige Personen, die vorübergehend nach Österreich einreisen, hinsichtlich ihrer US-Stipendien von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind. Dies selbst dann, wenn die Aufenthaltsdauer in Österreich dazu führt, dass auch in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht eintritt. Die genannte DBA-Bestimmung ist allerdings…
Schließt eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin, die in Österreich weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügt, einen auf ein Jahr befristeten Dienstvertrag mit einer österreichischen Universität ab, auf Grund dessen sie von ihrem Arbeitgeber für einen Zeitraum von weniger als 183…
…vorübergehend aufhält, um an einer Universität, einem College, einer Schule oder anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zur forschen, wird in diesem Vertragstaat hinsichtlich der Vergütungen für diese Lehr- oder Forschungstätigkeit nicht besteuert, wenn er in dem anderen Vertragstaat ansässig ist oder unmittelbar vor diesem Aufenthalt…
…Nächtigung in Österreich erfordert, spricht sehr dafür, dass die Aufenthalte des deutschen Geschäftsführers in Österreich unter Umständen erfolgen, die im Sinn von § 26 Abs. 2 BAO erkennen lassen, dass er hierbei in Österreich nicht nur vorübergehend verweilt. Damit ist für ihn aber unbeschränkte Steuerpflicht gegeben…
…3 DBA-Liechtenstein sieht vor, dass eine ständige Wohnstätte nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine österreichischen Besteuerungsrechte verloren…