Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1592
Forschungsstipendium an einen italienischen Wissenschaftler
geltende FassungEAS-Auskunft04 2542/2-IV/4/00vom 07.02.2000
Wortlaut laut Findok
Wird ein italienischer Wissenschaftler
von einer österreichischen Hochschule für die Dauer von höchstens
zwei Jahren als Dienstnehmer angestellt, um hier an einem durch Stipendien
geförderten Forschungsprojekt mitzuarbeiten, dann kann Artikel 20 des
österreichisch-italienischen DBA Doppelbesteuerungsabkommens dazu
führen, daß die Vergütungen für dieses Forschungsprojekt in
Österreich von der Besteuerung freizustellen sind. Die maßgebende
Bestimmung des Artikels 20 Abs. 1 des Abkommens hat folgenden Wortlaut
:
" Ein Hochschulprofessor oder anderer Lehrer, der sich in
einem Vertragstaat für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren
vorübergehend aufhält, um an einer Universität, einem College,
einer Schule oder anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zur forschen, wird in
diesem Vertragstaat hinsichtlich der Vergütungen für diese Lehr- oder
Forschungstätigkeit nicht besteuert, wenn er in dem anderen Vertragstaat
ansässig ist oder unmittelbar vor diesem Aufenthalt dort ansässig
war."
Der Begriff des "Lehrers" würde hiebei nicht eng
ausgelegt werden. Denn er umfaßt nach Auffassung des BM für Finanzen
jeden wissenschaftlich wirkenden Mitarbeiter einer universitären
Lehranstalt. Liegen daher die Voraussetzungen der vorzitierten
Abkommensbestimmung vor, bedarf es keiner weiteren Prüfung mehr, ob die von
der EU in diesem Zusammenhang vergebenen Forschungsstipendien inländische
Steuerpflicht auslösen oder nicht.
07. Februar
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 20 Abs. 1 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2542/2-IV/4/00
- Stammnummer
- 2846
- Gültig
- 07.02.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF