…Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung im Jahr 2009 festgestellt, dass eine inländische GmbH an ihre schweizerische Muttergesellschaft im Jahr 2004 eine Gewinnausschüttung in unmittelbarer Anwendung von Artikel 10 kapitalertragsteuerfrei ausbezahlt hat, dann steht das DBA zwar einer Haftungsinanspruchnahme für die 2004 nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer…
…die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer innerstaatlichen Missbrauchsabwehrgesetzgebung durch Doppelbesteuerungsabkommen nicht unterbunden. Die Richtigkeit dieses DBA-Auslegungsgrundsatzes wird in Z 22 und 23 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-Musterabkommens verdeutlicht…
… das Betriebstättenvermögen ist bereits unmittelbarer Bestandteil des Vermögens der inländischen Bank. Soweit sich aus der Anwendung des Verwertungstatbestandes internationale Doppelbesteuerungen ergeben sollten, können diese auf der Grundlage von § 48 BAO beseitigt werden. Bei dieser Gesetzesauslegung können sonach einerseits Doppelbesteuerungen vermieden werden ohne hiedurch andererseits unnötigerweise…
…und hat die griechische Gesellschaft auf Grund eines Lizenzvertrages, der unmittelbar mit der österreichischen Gesellschaft abgeschlossen worden ist, Lizenzgebühren an diese zu zahlen, so muss daher das Ergebnis des Verständigungsverfahrens abgewartet werden, um beurteilen zu können, ob Griechenland diesfalls die Lizenzgebühren der Quellenbesteuerung unterwerfen darf…
…Österreichs von dieser Abzugssteuer vor. Der österreichische Buchverlag hat die Wahl, ob er hierzu das Quellenentlastungssystem anwendet und in unmittelbarer Anwendung des jeweiligen Abkommens die Auszahlung abzugsfrei vornimmt oder ob er sich für das Rückzahlungssystem entscheidet (EAS 1356, EAS 1876). Wählt der Verlag das Quellenentlastungssystem…
…des § 10 Abs. 2 i.V. mit Abs. 3 KStG. steuerfrei sein können; gleiches gilt für allfällige künftige Veräußerungen der Holding-Beteiligung. Sind in die Einkünfte der Kanada-Holding schädliche Passiveinkünfte eingemischt (z.B. Zinsen von der russischen Gesellschaft), dann ist ungeachtet des Umstandes, dass…
…AG resultierenden Dividenden schon deshalb verwehrt, weil in Bezug auf diese Einkünfte die ausschüttende Gesellschaft in einem Drittstaat (nämlich der Schweiz) ansässig ist. Damit liegt für beide Arten von Gesellschaftsanteilen ein unmittelbarer Anwendungsfall von Art. 14 DBA-Liechtenstein vor. Damit tritt jedoch derselbe Effekt ein…
…Deutschland bei unmittelbarer Beteiligung nur einen Anspruch auf KESt-Herabsetzung auf 15% hätte. Der Sekundäreinkünftefluss von der GmbH an die Stiftung unterliegt - anders als der Sekundäreinkünftefluss der EAS 3338 - keiner österreichischen KESt auf die gegebenenfalls eine Steueranrechnung vorgenommen werden könnte. Derartige Konstellationen können daher nicht…
…österreichische Firma Kunden zu werben und vorhandene Kunden zu betreuen und deren Lieferwünsche nach Österreich weiterzugeben, wobei der zweite Mitarbeiter im Büro tätig ist und die Verbindung zwischen den tschechischen Kunden und der österreichische Firma herstellt, dann wird jedenfalls nicht in Abrede gestellt werden können…
…der Sicht der "Bilanzbündeltheorie" wohl ebenfalls inländische Betriebstätten der deutschen GmbH dar. Dennoch können in einem derartigen Fall die in die inländische Betriebstätte der deutschen Gesellschafterin einfließenden Auslandsbeteiligungserträge nicht steuerfrei gestellt werden, da die in die Betriebstätten der österreichischen Gesellschafterin fließenden Erträge aus der Auslandsbeteiligung…
…2807). Auf der Grundlage des "AOA" (Authorized OECD Approach: siehe den von der OECD am 21. Dezember 2006 veröffentlichen Bericht "Attribution of Profits to Permanent Establishments") wird Deutschland aber nicht entgegengetreten werden können, wenn es die Zugehörigkeit der Beteiligung zum inländischen Betriebstättenvermögen der KG bestreitet…
…Artikel 7 DBA-Deutschland ungeachtet des Umstandes besteuern möchte, dass diese Zinsen für eine unmittelbare Darlehenshingabe der österreichischen Kommanditistin der Obergesellschaft (eine GmbH) gezahlt werden. Der Auffassung der deutschen Seite kann indessen insoweit nicht gefolgt werden, als die Zinsen aus Zeitperioden vor der deutschen Umgründung…
…Es wird vermutet, dass das Wesen einer "Beteiligung" eines Gewerbebetriebes an der Unterhaltungsdarbietung nach Auffassung des Gerichtshofes darin liegen könnte, dass dieser Betrieb auf die inhaltliche Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung unmittelbaren Einfluss nimmt. Denn dies ist bei einer Theater-AG der Fall, dies wird auch bei…
…stammen. Dies ergibt sich aus Absatz 3 des Art. 6, wonach nicht nur die unmittelbare sondern auch jede andere (sonach auch eine bloß mittelbare) Nutzung unbeweglichen Vermögens dazu führt, dass der Staat, in dem sich dieses unbewegliche Vermögen befindet, das ausschließliche Besteuerungsrecht erlangt. Aus dem…
…Das EAS-Verfahren gestattet nicht, in eine tiefgehende gutachtliche Auseinandersetzung darüber einzutreten, ob die in Artikel 52 des EWG-Vertrages vorgesehene Niederlassungsfreiheit unmittelbare Rechtswirkungen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung entfaltet, die in einem Fall wie dem vorliegenden die Verlustvortragsmöglichkeit gewährleistet. Artikel 52 des EWG-Vertrages…
…Das EAS-Verfahren gestattet nicht, in eine tiefgehende gutachtliche Auseinandersetzung darüber einzutreten, ob die in Artikel 52 des EWG-Vertrages vorgesehene Niederlassungsfreiheit unmittelbare Rechtswirkungen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung entfaltet, die in einem Fall wie dem vorliegenden die Verlustvortragsmöglichkeit gewährleistet. Artikel 52 des EWG-Vertrages…
…deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen Umständen ist auf die sich aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Rechtsfolgen nicht mehr einzugehen." Es ist richtig, dass Entwicklungen des internationalen Steuerrechts einen Einfluss auf das Verständnis von Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts entfalten können; so z.B…
…hingewiesen. Auf der Grundlage von Artikel 15 DBA kann aber ein Rückerstattungsanspruch nur dem jeweiligen Arbeitnehmer zugestanden werden, weil auf der Abkommensebene nur ihm Einkünfte zugerechnet werden können, die unter Artikel 15 fallen und die folglich der Entlastungsberechtigung nach der 183-Tage-Klausel zugänglich sind…
…Branche erfolgversprechend technische Dienste anbieten kann. Rechtsberatung, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erbringung technischer Leistungen steht, wird daher nicht von Artikel 12 erfasst sein können. Vorsorglich ist allerdings beizufügen, dass diese Interpretationsfrage bislang noch nicht mit der in Indien nach Art. 3 Abs…
…italienischen Steuerverwaltung die Abzugssteuerpflicht gemäß § 99 EStG 1988 nicht mit dem Argument aufrecht erhalten werden können, bei den bezogenen Vergütungen handle es sich um Entgelte, die in einem "unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang" mit einer in Österreich ausgeübten sportlerischen Tätigkeit stehen. Wohl aber ist eine österreichische…