…diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis im DBA-Italien nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BMF die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hierfür genügen (vgl. EAS 375, EAS 697, EAS 1337, EAS 1965). Für eine Einschränkung des Quellensteuerrechtes auf unmittelbare Beteiligungen - wie…
…Grundlage von Artikel 10 DBA-Österreich/Schweiz einen Anspruch auf Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer geltend zu machen, da sie 20% des Kapitals der österreichischen GmbH nicht - wie in Artikel 10 verlangt - unmittelbar, sondern im Wege einer deutschen KG hält. EAS 2630 weist darauf hin…
…beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen. Es steht der französischen Lizenzgebührenempfängerin frei, bei einer davon…
…Z 2 EStG 1988 nicht "unmittelbar" an der inländischen GmbH beteiligt ist und nicht gegenüber österreichischen Kapitalgesellschaften in vergleichbaren inländischen Gestaltungen bevorzugt werden kann. Zur näheren Begründung siehe EAS 2807. Angesichts der steuerlichen Transparenz österreichischer Personengesellschaften geht die Beteiligungsertragsbefreiung im Fall einer doppelstöckigen Personengesellschaftskonstruktion nicht…
…GmbHs. Die Steuerbefreiung des § 94a EStG 1988 ist auf solche bloß mittelbare Beteiligungen der deutschen GmbHs nicht anwendbar. Da aber auch Artikel 10a Abs. 2 lit. a DBA-Deutschland eine unmittelbare Beteiligung verlangt, kommt in diesem Fall auch nicht die KESt-Ermäßigung nach lit. a…
…dieses Quellenbesteuerungsrecht nur bei unmittelbarer oder auch bei mittelbarer Beteiligung besteht, wird im Abkommen selbst nicht ausdrücklich festgelegt. Bei der Auslegung einer vergleichbaren Regelung im DBA-Schweden wurde am 17. August 1995 in EAS 697 die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen müssten…
…ist. Ob dieses Quellenbesteuerungsrecht nur bei unmittelbarer oder auch bei mittelbarer Beteiligung besteht, wird im Abkommen selbst nicht ausdrücklich festgelegt (EAS 2666). Im Rahmen eines Express-Verständigungsverfahrens wurde nunmehr geklärt, dass Artikel 12 Abs. 2 sich nur auf unmittelbare Beteiligungen bezieht. Bundesministerium für Finanzen, 23…
…beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen. Es steht der dänischen Lizenzgebührenempfängerin frei, bei einer davon…
…beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen. Es steht der schwedischen Lizenzgebührenempfängerin frei, bei einer davon…
…Der Wortlaut der Befreiung gemäß Artikel 10 Absatz 1 lit. c sublit. i DBA-VAE stellt aber nicht auf eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung durch die qualifizierte staatliche Einrichtung, sondern auf die Nutzungsberechtigung dieser ab. Die Nutzungsberechtigung hinsichtlich einer Dividende wird grundsätzlich der direkten Anteilseignerin…
…EU-Raumes nur dann unterbleiben, wenn diese Kapitalgesellschaften unmittelbar an der ausschüttenden österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Das Unmittelbarkeitserfordernis ist nach der bisherigen Verwaltungspraxis nicht gegeben, wenn die Beteiligung im Wege einer Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG) gehalten wird. Das Unmittelbarkeitserfordernis ist mit der Novellierung des § 10 Abs…
…steuerfrei gestellt werden, da die in die Betriebstätten der österreichischen Gesellschafterin fließenden Erträge aus der Auslandsbeteiligung keiner Steuerfreiheit zugänglich sind. Denn die inländische Gesellschafterin erfüllt nicht die Voraussetzung einer unmittelbaren Beteiligung an der Auslandsgesellschaft. Die aus Nichtdiskriminierungsgründen geschaffene Regelung des § 21 Abs. 1 Z 2…
…Quellensteuerfreiheit davon abhängig, dass die schweizerische Muttergesellschaft "unmittelbar über mindestens 20 vom Hundert des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt". Eine bloß mittelbare Beteiligungshaltung zB über eine zwischengeschaltete 100-prozentige Tochtergesellschaft oder auch über eine Personengesellschaft schließt daher die Quellensteuerfreiheit aus. Denn in diesen…
…Hotel-2 A.S." wird hierdurch zu 100% von der "Beteiligungs A.S." gehalten und die beiden österreichischen Gesellschafter erlangen damit neben ihren Anteilen an der "Hotel-1 A.S." unmittelbare Hälfteanteile an der "Beteiligungs-A.S.". Angesichts der sich aus dem Umgründungssteuergesetz ergebenden Fiktion…
…Bei der Beurteilung, ob die 50%-Grenze überschritten wird, ist nicht nur auf unmittelbare sondern auch auf mittelbare Beteiligungen abzustellen. Lizenzgebührenzahlungen an eine zu 40% an der österreichischen Gesellschaft beteiligte niederländische Muttergesellschaft unterliegen daher der 10-prozentigen Abzugsbesteuerung, wenn die lizenzgebende Gesellschaft im Wege ihrer…
…Deutschland die Gewinnausschüttung einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine österreichische GmbH gemäß § 50d dEStG im Ergebnis unmittelbar deren Gesellschaftern zugerechnet und daher anstelle einer Steuerbefreiung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie eine 15-prozentige KESt erhoben. Als die österreichische GmbH eine Weiterausschüttung an ihre Gesellschafter vorgenommen hat…
…sind, die dem österreichischen Unternehmen steuerlich zuzurechnen sind; dies mit der Folge, dass dann die hiefür in der Briefkastengesellschaft angesammelten Gewinne unmittelbar in den Händen des österreichischen Unternehmers zu besteuern sind (Fälle solcher Einkünftezurechnungen: VwGH 23.2.1994, 92/15/0159; VwGH 21.10.1986…
…einer österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten, die zu 100% dieser natürlichen Person gehört, dann liegt eine wesentliche Beteiligung dieser natürlichen Person im Sinn der zitierten Abkommensbestimmung vor, denn 5% werden von ihr unmittelbar und 20% mittelbar, nämlich im Wege der österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten. 21. Februar 1994 Für…
…diese Beteiligung nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine - ebenfalls transparente - deutsche Personengesellschaft gehalten wird. Allerdings kann Österreich dieses Besteuerungsrecht nach der geltenden Verwaltungspraxis nicht ausüben, falls mangels inländischer Ansässigkeit des Erblassers und des Erben in Österreich nur beschränkte Erbschaftssteuerpflicht besteht. Denn der Erbübergang von Beteiligungen…
…übersteigt, dann ist dadurch bereits die Steuerfreiheit der bei der Vertriebstochter eingehenden Gewinnausschüttungen der Holdinggesellschaften sichergestellt. Denn bei der Beurteilung der Höhe der ausländischen Körperschaftsteuervorbelastung von Gewinnausschüttungen ausländischer Holdinggesellschaften sind nicht nur die diesen Holdinggesellschaften unmittelbar im Ausland auferlegten Steuern zu berücksichtigen, sondern auch jene…