RIS AI
3 228 Treffer313 msnur geltende Fassungen
EAS 2387Offengelegte Treuhandschaftsbeteiligung an einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/16-IV/4/0309.12.2003

…als "unmittelbare" Beteiligung der treugebenden US-Gesellschaft zu werten ist, kann aus dem DBA-USA nicht Bestimmtheit abgeleitet werden. In derartigen Fällen ist gemäß Artikel 3 Abs. 2 ein Rückgriff auf nationales Recht geboten. Im österreichischen innerstaatlichen Recht wird in Rz 558 der KSt-RL…

EAS 2630Unmittelbarkeitserfordernis des § 94a EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0433-IV/4/200501.08.2005

…dafür, dass sich aus dieser Richtlinie der Auftrag an die Mitgliedstaaten ergibt, in Fällen einer Zwischenschaltung transparenter Personengesellschaften, also in Fällen in denen von der Personengesellschaft gehaltene Beteiligungen (so wie alle anderen Wirtschaftsgüter dieser Personengesellschaft) für steuerliche Belange unmittelbar im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschafter stehen…

EAS 3299Unmittelbarkeitserfordernis im Fall einer treuhandschaftlich gehaltenen Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0523-IV/4/201223.10.2012

…Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt". Eine bloß mittelbare Beteiligungshaltung zB über eine zwischengeschaltete 100-prozentige Tochtergesellschaft oder auch über eine Personengesellschaft schließt daher die Quellensteuerfreiheit aus. Denn in diesen beiden Fällen liegen auch nach dem im innerstaatlichen Recht entwickelten Verständnis bloße mittelbare Beteiligungen…

EAS 2970Treuhändige Beteiligungshaltung durch eine niederländische Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1444-IV/4/200826.05.2008

…die Voraussetzung der unmittelbaren Beteiligungshaltung im Sinn von Art. 10 Abs. 2 lit. a DBA-USA erfüllt ist, sodass bei Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Formulars ZS-QU2 und bei Angabe der TIN (Tax Identification Number) der US-Gesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Herabsetzung der KESt auf…

EAS 519Schenkung des Anteils einer deutschen Mutter-KG mit österreichischen Tochter-Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/8/1-IV/4/9428.11.1994

…Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des § 6 Abs. 2 ErbStG zukommt) im Schenkungsweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine "Inländer" im vorgenannten Sinn sind, so tritt nach der derzeitigen Verwaltungspraxis keine inländische Schenkungssteuerpflicht hinsichtlich der im Wege der deutschen Personengesellschaft gehaltenen Beteiligung an der…

EAS 3145Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH an eine deutsche KG mit einer schweizerischen Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0729-IV/4/201018.03.2010

…Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer geltend zu machen, da sie 20% des Kapitals der österreichischen GmbH nicht - wie in Artikel 10 verlangt - unmittelbar, sondern im Wege einer deutschen KG hält. Nur dann, wenn von schweizerischer Seite Gegenseitigkeit geübt wird, würde auch die schweizerische Gesellschaft entlastungsberechtigt…

EAS 164Internationale Treuhandbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1541/1/1-IV/4/9222.09.1992

Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft über einen Treuhänder eine Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehalten und ist folglich gemäß § 24 Abs. 1 lit. b und c BAO diese Beteiligung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (unmittelbar) dem Treugeber (der inländischen Kapitalgesellschaft) zuzurechnen, tritt nach Maßgabe des § 7 Abs…

EAS 160Steuerneutrale deutsche Umgründungsvorgänge mit Beteiligungseinbringung an inländischer GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 492/3/1-IV/4/9216.09.1992

…eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser…

EAS 2979Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/200801.07.2008

…Besteuerung unterzogen werden darf, denn eine Besteuerung von "notional payments" (hier: einer fiktiven Vergütung für eine nicht existente stille Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft) wird durch das DBA nicht gestattet und ist im Übrigen auch im österreichischen innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen. Bundesministerium für Finanzen, 1…

EAS 2858Darlehensvergabe an eine deutsche "Enkelpersonengesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0410-IV/4/200706.06.2007

…der deutschen Betriebsprüfung nicht entgegengetreten werden, wenn sie Zinsen, die eine deutsche GmbH & CoKG (=Untergesellschaft), deren Kommanditist eine andere deutsche GmbH & CoKG ist (=Obergesellschaft), nach Artikel 7 DBA-Deutschland ungeachtet des Umstandes besteuern möchte, dass diese Zinsen für eine unmittelbare Darlehenshingabe der österreichischen Kommanditistin der…

EAS 1344Schenkung des Anteils einer deutschen Mutter-KG mit einer österreichischen Tochter-Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 427/1-IV/4/9812.10.1998

…ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des § 6 Abs. 2 ErbStG 1955 zukommt) im Schenkungsweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine "Inländer" im vorgenannten Sinn sind, so tritt nach der derzeitigen Verwaltungspraxis keine inländische Schenkungssteuerpflicht hinsichtlich der im Wege der deutschen Personengesellschaft gehaltenen Beteiligung…

EAS 730Mehrheitlich von deutschen Gebietskörperschaften gehaltene deutsche Bank und § 10 Abs. 3 KStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/95/1-IV/4/9506.10.1995

…im Wege der deutschen Mutter-Banken-AG zwei deutsche Gebietskörperschaften beteiligt sind, folgt, dass die "Unbedenklichkeitsvoraussetzung" des dritten Gedankenstriches in § 10 Abs. 3 KStG, (überwiegende - mittelbare - Beteiligung natürlicher Personen mit Steuerausländereigenschaft) erfüllt ist. Denn so wie eine Kapitalgesellschaft aus den körperschaftlich organisierten Gesellschaftern gebildet wird…

EAS 1797Erbschaftsteuer bei doppelstöckiger Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/5-IV/4/0108.02.2001

…in Deutschland von der Besteuerung freigestellt werden. Gleiches muss aber nach Auffassung des BM für Finanzen gelten, wenn anstelle des deutschen Treuhänders eine deutsche Kommanditgesellschaft an der österreichischen Personengesellschaft beteiligt ist. Denn in beiden Fällen werden die inländischen Immobilien im Durchgriffsweg dem deutschen Gesellschafter (Erblasser…

EAS 220Stille Beteiligung an inländischer GesmbH über eine deutsche KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 580/1/1-IV/4/9218.12.1992

…echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus, dass ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger Beteiligungserträge aus Österreich bezieht; da eine bloße Mitunternehmerschaft aus der Sicht…

EAS 1043Inländische AG+Still mit deutschen Kapitalanlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/9724.03.1997

…an der sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft…

EAS 106Darlehensgewährung einer deutschen Kapitalgesellschaft an ihre österreichische Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/38/1-IV/4/9224.03.1992

…dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im Gewerbebetrieb des Gesellschafters" (Abschn. 78 Abs. 12 ESt-RL 1984) liegt. Die für die Darlehensgewährung von der Personengesellschaft gezahlten Zinsen werden daher den Charakter von Sondervergütungen aufweisen und werden demzufolge als Teil des in…

EAS 2133Mittelbare Immobilienbesicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/3-IV/4/0214.10.2002

…unterliegt die liechtensteinische Bank mit den bezogenen Zinsen der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, wenn das Darlehen unmittelbar oder mittelbar durch das inländische Grundstück besichert ist. Eine mittelbare Besicherung wäre gegeben, wenn der Hauptgesellschafter der GmbH der Bank eine Zugriffsmöglichkeit auf seine Gesellschaftsanteile für den Fall überträgt…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

…deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung freizustellen sind…

EAS 2726Schenkung einer deutschen atypischen stillen Beteiligung mit österreichischer Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0222-IV/4/200627.04.2006

…"wenn mit der Einlage eine Beteiligung am Vermögen des Unternehmens verbunden ist", wenn es sich sonach um eine atypische stille Gesellschaft handelt. Der geplante Schenkungsvorgang löst daher beschränkte Schenkungssteuerpflicht insoweit aus, als der kraft atypischer Beteiligung dem geschenkgebenden Vater unmittelbar zuzurechnende inländische Betriebstättenvermögenswert unentgeltlich übergeht…

EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

…stille Beteiligung, dann dürfen die Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters angewendet…