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EAS 2012Lettische Gesellschafter-Geschäftsführerin einer inländischen Sitzgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 153/1-IV/4/0203.04.2002

…in Russland ausgeübter gewerblicher Betätigung im Inland eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten handelsrechtlichen Geschäftsführerin stellen hierbei einerseits eine Betriebsausgabe der GmbH dar, lösen aber andererseits inländische Einkommensteuerpflicht aus…

EAS 3396Mitwirkung eines Österreichers in Beratungs- und Entscheidungsgremien von Hongkong-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0421-IV/8/201723.01.2018

…Kubik, Der Trust im Steuerrecht, 73). Demnach könnte ein ausländischer Trust als in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig angesehen werden, wenn sich - unter der Voraussetzung, dass dessen Einkommen weder nach dem KStG 1988 noch nach dem EStG 1988 unmittelbar bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist (§ 3…

EAS 1919Unlimited Company nach irischem Recht mit inländischer Geschäftsleitung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/35-IV/4/0117.08.2001

…von § 1 KStG zuzuerkennen. Verlegt daher eine nach irischem Recht gegründete "unlimited company" den Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung nach Österreich, dann tritt sie dadurch in die österreichische unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein und wird folglich gemäß Artikel 2A Abs. 3 DBA-Irland in Österreich ansässig. 17. August…

EAS 295Inländische Verwaltungs-GesmbH mit ausländischer Geschäftstätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2251/1/1-IV/4/9325.08.1993

  Wird von einer englisch-französischen Unternehmensgruppe in Österreich eine GesmbH errichtet, so unterliegt diese mit ihrem gesamten Einkommen der inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Solange die österreichische GesmbH im Ausland keine Betriebstätten unterhält, wird dieser universelle Besteuerungsanspruch durch die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen selbst dann nicht beschnitten, wenn…

EAS 2516Jersey-Gesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 494/1-IV/4/0417.08.2004

…Recht von Jersey gegründete Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach Österreich, unterliegt sie der österreichischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht, und zwar ungeachtet des Umstandes, dass sie nach österreichischem Internationalen Privatrecht als solche nicht rechtsfähig ist. 17. August 2004 Für den…

EAS 3025Mindestkörperschaftsteuerpflicht einer doppelansässigen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3268-IV/4/200818.12.2008

…grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer (KStR 2001 Rz 1499, EAS 2539 im Verhältnis zu Deutschland und EAS 1185 im Verhältnis…

EAS 546Österreichische Holdinggesellschaft mit zypriotischer Basisgesellschaft mit operativer Tätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 737/11/1-IV/4/9416.12.1994

…geleitet wird (zB durch die österreichischen Minderheitsgesellschafter der österreichischen Holding-Gesellschaft), dann läge der Ort der Geschäftsleitung der zypriotischen Gesellschaft in Österreich und es träte damit unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht der zypriotischen Gesellschaft in Österreich ein, deren Geltendmachung auch durch das DBA-Zypern nicht beeinträchtigt würde (Art…

EAS 2479Geschäftsleitungsverlegung einer deutschen Komplementär-GmbH und Mindestbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 225/1-IV/4/0421.06.2004

Verlegt eine deutsche Komplementär-GmbH einer deutschen GmbH&CoKG ihre Geschäftsleitung nach Österreich, dann tritt diese deutsche Kapitalgesellschaft in die österreichische unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein; sie wird damit auch im Sinn des DBA-Deutschland zu einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft und unterliegt nur mehr insoweit der…

EAS 3336Lizenzgebührenzahlungen einer inländischen KG mit Auslandsgesellschafter an eine irische Unlimited Company
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0517-VI/8/201304.07.2014

Gemäß Artikel 10 DBA-Irland dürfen Lizenzgebühren, die aus Österreich stammen und an eine in Irland ansässige Person gezahlt werden, nur in Irland besteuert werden. Diese Voraussetzungen für eine inländische Steuerfreistellung sind erfüllt, wenn von einer operativ tätigen österreichischen KG Lizenzgebühren an eine in Irland…

EAS 1753Besteuerung der nichtausgeschütteten Gewinne einer Hongkong-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 416/1-IV/4/0003.11.2000

Verlegt der Hauptgesellschafter einer in Hongkong errichteten Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz aus Hongkong nach Österreich, dann tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht Österreichs ein und unterliegt mit seinen Welteinkünften der inländischen Besteuerung; dazu zählen auch die Gewinnausschüttungen der Hongkong-Gesellschaft. Die nichtausgeschütteten Gewinne der Hongkong…

EAS 2877Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht bei steuerfreien Auslandseinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0968-IV/4/200729.08.2007

… 1 Abs. 4 EStG können im EU/EWR-Raum ansässige beschränkt Steuerpflichtige beantragen, mit den Inlandseinkünften als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt zu werden. Dies gilt aber nur, "wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90% der österreichischen Einkommensteuer unterliegen". Ist ein in Deutschland ansässiger Beamter einer…

EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über eine echte stille Beteiligung, dann dürfen die Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs…

EAS 207Kapitalbeteiligungen in Russland über österreichische Sitzgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2104/1/1-IV/4/9203.12.1992

…in Österreich eine GesmbH errichtet, die 50% der Anteile an einer russischen Ölfördergesellschaft halten soll, tritt für diese österreichische GesmbH auch dann unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Österreich ein, wenn diese österreichische Gesellschaft keine Dienstnehmer beschäftigt und lediglich ihren Sitz in Österreich unterhält. Diese Sitz-GesmbH ist…

EAS 136Dauernde 1-Tagestätigkeit eines deutschen Geschäftsführers führt zur unbeschränkten Steuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2801/4/1-IV/4/9229.05.1992

… 70 Abs. 2 Z 2 EStG) zu unterziehen sind oder nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht einer progressiven Lohnabzugsbesteuerung zugeführt werden müssen. Die Tatsache, dass die Ausübung der Geschäftsführerfunktion eine dauernde - wenn auch immer wieder unterbrochene - Anwesenheit mit Nächtigung in Österreich erfordert, spricht sehr dafür…

EAS 2162Erwerb einer wesentlichen Beteiligung an einer österreichischen GmbH von einer unter Gerichtsaufsicht stehenden koreanischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2942/3-IV/4/0205.11.2002

Der Veräußerungsgewinn, den eine unter Gerichtsaufsicht stehende koreanische Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung einer etwa 60-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen GmbH erzielt, unterliegt gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, die allerdings gemäß Art. 13 Abs. 4 DBA-Korea nicht mit 34…

EAS 2539Doppelansässige Kapitalgesellschaften und österr. Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0313-IV/4/200421.12.2004

…Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer. Ob für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz…

EAS 1937Ungarische Gesellschaft als Liquidator einer inländischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 701/1-IV/4/0115.10.2001

…Abwickler bestellt, wobei Dienstnehmer der ungarischen Gesellschaft im Durchschnitt etwa 2 bis 3 Tage pro Monat sich in Österreich aufhalten, dann tritt für die ungarische Gesellschaft bereits nach inländischem Recht keine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein, wenn ihr im Rahmen ihrer Arbeiten keine "Betriebstätte" im Sinn von §…

EAS 2675Doppelansässige "inländische Kapitalgesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0709-IV/4/200523.11.2005

Schüttet eine "inländische Kapitalgesellschaft" (die T-GmbH, eine nach österreichischem Recht gegründete und im Firmenbuch eingetragene Kapitalgesellschaft, deren statutarischer Sitz im Sinn des § 27 Abs. 1 BAO sich in Österreich befindet) ihre Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft, die M-GmbH, aus, dann ist diese Gewinnausschüttung…

EAS 524Verlustvortragsbeschränkung bei deutscher Organtochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/75/1-IV/4/9411.11.1994

…dem Organträger zuzurechnen. Der Anwendungsbereich dieses Besteuerungsdurchgriffes auf den hinter der Organgesellschaft stehenden Organträger ist allerdings auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Organträger und deren unbeschränkt steuerpflichtigen Organgesellschaften beschränkt. Vergleichbare Regelungen ausländischer Rechtsordnungen vermögen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Rechtswirkungen zu entfalten, so dass bei…

EAS 1849Deutsche Kommanditgesellschaften auf Aktien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 814/1-IV/4/0107.06.2001

…auch nicht sachverhaltsabhängig vom Überwiegen der Beteiligung der Aktionärskommanditisten oder Komplementäre abhängig gemacht, sondern es wird der Gesellschaftstyp im Gleichklang mit der deutschen Rechtslage insgesamt als körperschaftsteuerpflichtig eingestuft". Bezieht daher eine deutsche KGaA, an der in Deutschland ansässige natürliche Personen zu 40% als Komplementäre und…