RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1889

Doppelansässige Kapitalgesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftB 89/1-IV/4/01vom 23.07.2001

Wortlaut laut Findok

Gründen liechtensteinische Kapitalgesellschaften im Interesse einer besseren Betreuung ihrer Kontakte zu Kunden in EU-Staaten in Österreich Tochtergesellschaften, deren Geschäftsleitung sich in Liechtenstein befindet, dann ist auf solche "doppelansässigen Gesellschaften" das DBA-Liechtenstein nicht anwendbar (Art. 1 i.V. mit Art. 4 Abs. 1 lit. b). Die Gesellschaften unterliegen in Österreich der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht; die österreichischen DBAs mit Drittstaaten sind allerdings anwendbar. 23. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

KapitalgesellschaftendoppelansässigeKapitalgesellschaftliechtensteinischeGeschäftsleitungDoppelbesteuerungsabkommen mit Drittstaaten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 89/1-IV/4/01
Stammnummer
2352
Gültig
23.07.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF