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EAS 3244Unbedenkliche Gewinnausschüttung an die niederländische Holdinggesellschaft einer operativen niederländischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1428-IV/4/201131.10.2011

Schüttet die österreichische Tochtergesellschaft ihre Gewinne unmittelbar an eine operative niederländische Muttergesellschaft aus, dann sind aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese niederländische Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von…

EAS 2606Unbedenkliche Gewinnausschüttung an die deutsche Holdinggesellschaft einer operativen deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0294-IV/4/200506.05.2005

Schüttet die österreichische Tochtergesellschaft ihre Gewinne unmittelbar an eine operative deutsche Muttergesellschaft aus, dann sind aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese deutsche Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von…

EAS 1363Inländische Bankkonten ausländischer Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 264/2-IV/4/9812.11.1998

…Vermeidung eines Haftungsrisikos empfohlen werden, den Kapitalertragsteuerabzug solange vorzunehmen bis von der ausländischen Kapitalgesellschaft erstmals erfolgreich die finanzamtliche Rückerstattung gemäß § 240 BAO erwirkt worden ist und damit im Ergebnis eine finanzamtlich bestätigte Unbedenklichkeit gegeben ist. 12. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 746Gewinnausschüttung an eine deutsche Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/98/1-IV/4/9531.10.1995

  Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung…

EAS 910Gewinnausschüttung an eine deutsche Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/1-IV/4/9615.06.1996

  Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann nach Maßgabe dieser Verordnung…

EAS 996Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft vor Ablauf der zweijährigen Behaltefrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/70-IV/4/9623.12.1996

  Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann nach Maßgabe dieser Verordnung…

EAS 2100Steuersparmodell mit brasilianischem Matching-Credit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 374/1-IV/4/0222.07.2002

…5 DBA-Brasilien die österreichischen Anleihezeichner eine nicht erhobene fiktive brasilianische Quellensteuer auf die österreichische Steuer anrechnen können. Es kann nicht erwartet werden, dass im ministeriellen EAS-Verfahren eine solche Gestaltung als unbedenklich gewertet wird. Vielmehr wird in Fällen dieser Art eingehend zu prüfen sein…

EAS 2582Gründung einer Malediven-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0132-IV/4/200504.03.2005

…nicht übersteigen kann. Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist daher anzunehmen, dass die gewählte Gestaltung auch steuerlich unbedenklich ist. Allerdings kann im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden, wie ein konkreter Sachverhalt schlussendlich vom zuständigen Finanzamt zu evaluieren ist. In solchen…

EAS 424Doppelte Haushaltsführung bei internationaler Konzernversetzung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/26/1-IV/4/9405.04.1994

…Die Lohnsteuerrichtlinien tragen zur vereinfachten Handhabung dieser Grundsätze dadurch bei, dass sie bei verheirateten Steuerpflichtigen einen 2-Jahres-Zeitraum als unbedenklich ansehen. Darüber hinausgehende Aussagen können im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht gemacht werden. Ob daher im Fall einer mit 2 Jahren befristeten internationalen Konzernversetzung…

EAS 1022Auslandslizenzgebührendurchleitung durch Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/2-IV/4/9728.02.1997

…die erwähnte (operativ mit 4 bis 5 Dienstnehmern tätige) niederländische Schwester-Kapitalgesellschaft zu zahlen, dann erscheint die Inanspruchnahme der Quellensteuerfreiheit gemäß Artikel 13 DBA-Niederlande unbedenklich, wenn eine niederländische Ansässigkeitsbescheinigung dieser Schwester-Kapitalgesellschaft vorliegt. Denn würde man in der Funktion der österreichischen Gesellschaft lediglich die…

EAS 1706Künstlerische Veranstaltungen eines ausländischen Kulturinstitutes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 592/1-IV/4/0014.08.2000

…als derartige Veranstaltungen noch im Rahmen des amtlichen Aufgabenkreises der Vertretungsbehörde erfolgen. Die Annahme einer Zugehörigkeit zum amtlichen Aufgabenkreis einer diplomatischen Vertretungsbehörde erscheint unbedenklich, wenn die von der Vertretungsbehörde unternommenen Aktivitäten einerseits nur der Vermittlung von landesspezifischem Kulturgut dienen und andererseits kein kommerzieller Wettbewerb mit…

EAS 2254Kontraktsplitting bei Koproduktion mit deutschem Privattheater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 480/2-IV/4/0310.03.2003

…deutsches Theater auf gemeinsame Gastspiele, wobei vereinbart wird, dass das deutsche Theater den "Nichtkünstleranteil" übernimmt und dass die Schauspieler von dem österreichischen Theater gesondert unter Vertrag genommen werden, so deutet dieses Sachverhaltsbild auf ein steuerlich unbedenkliches Kontraktsplitting hin. Mit anderen Worten, die Vergütungen an das…

EAS 635KESt-Rückerstattung an EU-Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/21/1-IV/4/9509.05.1995

…Zur Vermeidung von Diskriminierungen muss dieses Prinzip einheitlich gegenüber allen derartigen Muttergesellschaften im EU-Raum angewendet werden. In Fällen einer unbedenklichen Einbindung von ausländischen Holdinggesellschaften und bei entsprechender Zusammenarbeit der österreichischen Tochtergesellschaft mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt (zB Vorausinformationen über die beabsichtigte Gewinnausschüttung an die…

EAS 642Management-Fees an eine zypriotische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3409/1/1-IV/4/9529.05.1995

…auch Einflussnahmemöglichkeiten z.B. im Wege von "Strohmännern" würden ausreichen). Sollte die gewählte Gestaltung - die nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich ist - aus der Sicht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise mit dem tatsächlichen wirtschaftlichen Geschehnisablauf in unbedenklicher Weise übereinstimmen, wird weiters zu untersuchen…

EAS 730Mehrheitlich von deutschen Gebietskörperschaften gehaltene deutsche Bank und § 10 Abs. 3 KStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/95/1-IV/4/9506.10.1995

…Denn aus der Tatsache, dass an der österreichischen Tochtergesellschaft im Wege der deutschen Mutter-Banken-AG zwei deutsche Gebietskörperschaften beteiligt sind, folgt, dass die "Unbedenklichkeitsvoraussetzung" des dritten Gedankenstriches in § 10 Abs. 3 KStG, (überwiegende - mittelbare - Beteiligung natürlicher Personen mit Steuerausländereigenschaft) erfüllt ist. Denn so wie…

EAS 1219Beteiligung an einem deutschen Familienkonzern im Wege von Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/3-IV/4/9826.01.1998

…auf der Grundlage der Mutter-Tochter-Richtlinie zu einer Vermeidung der deutschen Quellenbesteuerung führt, nicht jedoch eine Verminderung österreichischer Steuern bewirkt, erscheint die gewählte Gestaltung aus österreichischer Sicht jedenfalls unbedenklich. Der Umstand, daß durch die Bündelung der Anteile an dem deutschen Familienunternehmen in der österreichischen…

EAS 2747DBA-Entlastungsverordnung und ausländische Besitzgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0396-IV/4/200619.07.2006

…behauptete (und der Unbedenklichkeit dienende) operative Tätigkeit im Wege des "Outsourcing" an andere Gesellschaften übertragen, dann kann die nach § 3 DBA-EVO erforderliche Erklärung betreffend die Beschäftigung von eigenem Personal nicht mehr abgegeben werden. Auch dann nicht, wenn sich der Fall als "unbedenklich" erweisen sollte…

EAS 412Matching-Credit bei koreanischen Anleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 118/32/1-IV/4/9415.03.1994

…Nur solange Vereinbarungen dieser Art wirtschaftlich begründbar und international üblich sind, erscheinen sie aus dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unbedenklich und reduzieren diesfalls nicht die Anrechnung der fiktiven 15%igen koreanischen Steuer. 15. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1072SGPS Holdinggesellschaft auf Madeira
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/10-IV/4/9726.05.1997

…die die Gewinne steuerfrei in Madeira "parken", um sie später in einer für die österreichische Finanzverwaltung nicht mehr aufklärbaren Form wieder für sich nutzbar zu machen. Für die österreichische Verwaltung unbedenklich wären hingegen z.B. Gestaltungen, bei denen hinter der Madeira-Gesellschaft in EU-Staaten…

EAS 3429Notwendige Substanzerklärung bei DBA-Entlastung an der Quelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.190.84816.03.2021

…im Übrigen nicht im Eigentum der Gesellschaft stehen, sondern können auch (zB von einer Konzerngesellschaft) gemietet werden (EAS 2727). Im vorliegenden Sachverhalt wird die (für die Unbedenklichkeit sprechende) operative Tätigkeit der A-AG zur Gänze durch Arbeitskräfte erbracht, die weder angestellt noch im obigen Sinne…