…ungarische und deutsche Unternehmen gezahlten Beträge dem Steuerabzug zu unterwerfen, die von den ausländischen Unternehmen an die Künstlergruppen weiterfließen (EAS.441). Die Steuerentlastung gilt im übrigen unabhängig davon, ob die Vergütungen unmittelbar an die ausländischen Agenturen oder - im Fall der Tragung der Aufenthalts- und Reisekosten…
…ob das Unternehmensrisiko von der Person oder von dem vertretenen Unternehmen zu tragen ist (OECD Komm. Art. 5 idF vor 2017, Rz 38). Ob bei unverbundenen Händlern der Tatbestand des unabhängigen Vertreters erfüllt ist, wäre im Einzelfall zu prüfen und kann nicht im ministeriellen EAS…
…Kapitalgesellschaft, die auf Grund eines Lizenzvertrages israelisches Know-how zur Herstellung bestimmter Kunststoffmischungen bezogen hat, mit dem israelischen Lizenzgeber, daß ihm dieses gesamte Know-How (im wesentlichen die Produktionsverfahren und Rezepturen) gegen Leistung eines Betrages von 9 Mio. S abgekauft wird, dann kann die Frage…
…hinausgehende Aufgaben zukommen und ob sonach nicht nur nach inländischem Recht, sondern auch nach Abkommensrecht eine Betriebstätte gegeben ist. Unabhängig davon, ob der Betriebstättencharakter bejaht wird oder nicht, tritt für jene Mitarbeiter des deutschen Hauptsitzes, die von der deutschen Hauptniederlassung zur Durchführung von Tiefbohrungen nach…
…um eine einmalige Veranstaltung handelt und zu diesem Zweck ein unabhängiges deutsches Partnerunternehmen sich bereit erklärt, auf Provisionsbasis Interessenten für die Fachausstellung namhaft zu machen, dann deutet vieles darauf dass diesem Partnerunternehmen nicht die Funktion eines ständigen Vertreters im Sinn von Ziffer 10 des Schlussprotokolls…
…Sodann werden alle Vermögenswerte, die zur Erfüllung derartiger Funktionen auch von einem unabhängigen fremden Unternehmer benötigt werden, dem notwendigen Betriebsvermögen dieser ausländischen Betriebstätte zuzuordnen sein und es wird folglich auch der durch diese Vermögenswerte erwirtschaftete Ertrag dem Ergebnis dieser ausländischen Betriebstätte zuzurechnen sein. Besteht der…
…der Baustellenbegründung der gesamte durch die russische Baustelle verursachte Aufwand auf einem gesonderten Baustellenkonto erfasst (und damit aus den österreichischen Betriebsausgaben entfernt) wird, wobei korrespondierend dazu aber auch der gesamte aus dem Bauvorhaben erzielte Ertrag aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage ausgeschieden wird wäre nicht DBA-konform…
…steuerlich maßgebende Sacheinlagewert, also im konkreten Fall der (negative) Mitunternehmeranteil laut Einbringungsbilanz, als Anschaffungskosten des einbringungsgeborenen GmbH-Anteiles und zwar unabhängig davon, wie der Anteil in den Büchern der einbringenden GmbH dargestellt wird. Sollte der Anteil von der einbringenden GmbH nach § 202 Abs. 1 HGB…
…ihre inländischen Einkünfte nach Abzug allfälliger von ihr getragener und belegmäßig nachgewiesner Unterkunfts- und Reisekosten den Jahresgrenzbetrag von 47.000 S nicht übersteigen. Es wird als selbstverständlich angesehen, daß der Universität auch die ausländische Anschrift der Lehrbeauftragten bekannt ist und bei allfälligen finanzamtlichen Prüfungen jederzeit…
…Tochtergesellschaft, die verschiedene Erzeugnisse vertreibt und eigenständig Dienstleistungen erbringt, jedenfalls als "unabhängig" anzusehen sei, wird daher auf österreichischer Seite nicht in dieser Form gefolgt werden können. Wenn die Tochtergesellschaft neben der allgemeinen Kontaktpflege mit Kunden und der Erstellung von Marketingplänen auch konkret Bestellungen entgegennimmt, die…
…sein. Da der Mitarbeiter des österreichischen Architektenbüros in eine deutsche Betriebstätte des österreichischen Architekten entsandt wird, hat hinsichtlich der Lohnbesteuerung jedenfalls Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht und zwar unabhängig davon, ob der Mitarbeiter sich in dem einen oder anderen Jahr mehr oder weniger als 183 Tage…
…einem EU-/EWR-Staat ansässig sind, dass § 94 Z 2 EStG 1988 ohne die Einschränkungen für ausländische Gesellschaften zur Anwendung gelangt, dh. insbesondere unabhängig von der einjährigen Behaltefrist und den zusätzlichen Dokumentationsvorschriften nach der VO zu § 94a Abs. 2 EStG 1988 (BGBl. Nr. 56/1995)…
…1 DBA-Deutschland Österreich zu; und zwar unabhängig davon, ob die in Deutschland ansässigen Gesellschafter-Dienstnehmer in Österreich einen Zweitwohnsitz errichten oder nicht. Sollten von der deutschen Steuerverwaltung für die in Österreich besteuerten Bezugsteile ebenfalls Besteuerungsansprüche geltend gemacht werden, müsste die Besteuerungsfrage in einem internationalen…
…Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes erfolgt unabhängig davon, wie die Ruhegehälter finanziert werden. Es ist daher im Falle einer Firmenpension unerheblich, ob die Mittel hiefür im Wege einer Pensionsrückstellung, unter Errichtung einer betrieblichen Pensionskasse, unter Einhebung von Arbeitnehmerbeiträgen oder im Wege von Bezugskürzungen während der Aktivzeit…
…eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 30m2 großes Zimmer an und beschäftigt sie einen österreichischen Dienstnehmer, dessen Aufgabe die Erstellung von Angeboten an österreichische Kunden und die Entgegennahme von Bestellungen ist, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch…
…Sozialversicherungsträgern in § 69 EStG 1988 zwar unabhängig davon aufgetragen, ob der Empfänger der Krankengeldzahlungen der unbeschränkten oder der beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Allerdings ergibt sich aus § 70 Abs. 2 Z 1 EStG 1988, dass eine Lohnsteuerberechnung bei beschränkter Steuerpflicht nicht auf der Grundlage von § 69 EStG…
…die (zunächst noch vorläufige) Rechtsfolge, daß diese Einkünfte (laufende Dividenden und allfällige Veräußerungsgewinne) in Österreich nicht von der Besteuerung freizustellen sind. Ist es allerdings so, daß die deutsche Steuerverwaltung bei der nach deutschem Steuerrecht zur handelsrechtlichen Buchführung verpflichteten deutschen Personengesellschaft sehr wohl die Beteiligung als…
…Bauüberwachungstätigkeiten idR nicht als Mitwirkung an der Bauausführung gewertet werden und dass diese Auffassung im OECD-Update 2002 aufgegeben und ins Gegenteil verkehrt wird. Das in der österreichischen Betriebstätte der deutschen Ziviltechniker-GmbH tätige Personal unterliegt - unabhängig von seiner Einsatzdauer in Österreich - gemäß Artikel 15…
…nicht von der Abkommensverpflichtung entbunden, die österreichische KESt auf seine Steuer anzurechnen; und zwar auch dann, wenn die deutsche Steuer nach deutschem innerstaatlichen Recht nicht von Kapitalerträgen, sondern von Arbeitslöhnen erhoben wird. Denn die Anrechnungsverpflichtung des Artikels 23 wirkt absolut und besteht unabhängig von der…
…Sollten Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Einsatz kommen, dann ergibt sich aber aus den 183-Tage-Klauseln fast aller österreichischen Abkommen mit den Drittstaaten - unabhängig von der Ansässigkeit des Arbeitgebers - ebenfalls eine Steuerberechtigung Österreichs für die in einer inländischen Betriebstätte tätigen Arbeitnehmer. Bundesministerium für Finanzen, 9…