…tatsächliche und nicht auf formalrechtliche Verhältnisse ab. Solange daher Deutschland nachweisbar eine Besteuerung als Grenzgänger vornimmt (mag dies auch durch ein in Deutschland unzuständiges Amt, nämlich jenes des ehemaligen Hauptwohnsitzes geschehen), wird dies auf österreichischer Seite als gewichtiges Indiz dafür zu werten sein, dass tatsächlich…
…Art. 7 Rz 50). Bei der Beurteilung wird auf das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse, auf die Wahrnehmung der Gesellschafterfunktionen aber auch auf die korrespondierende Vorgangsweise im Ansässigkeitsstaat Bedacht zu nehmen sein (EAS 3317). Die Kriterien für die Zurechnung der Beteiligung sind im Einzelfall zu prüfen…
…Gegebenheiten hingewiesen wurde oder nicht, ist unerheblich; denn für die Beurteilung, ob eine Betriebstätte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt oder nicht, sind die tatsächlichen Verhältnisse und nicht die Inhalte von Gerichtseingaben maßgebend. 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ob eine derartige Arbeitsgestellung in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als solche steuerlich anerkannt werden kann. Denn wenn die tatsächlichen Verhältnisse so gelagert sind, dass das Dienstverhältnis zu dem kanadischen Unternehmen bloß formal besteht und in der wirtschaftlichen Realität die Gestaltungsmerkmale eines Dienstverhältnisses zum inländischen Luftfahrtunternehmen…
…Anspruchsberechtigung nach dem DBA-Spanien aber schließlich anerkennen, könnte dies als Rechtfertigung dafür gewertet werden, in der Folge - solange die tatsächlichen Verhältnisse von den finanzamtlich geprüften nicht wesentlich abweichen - die Steuerfreistellung vorzunehmen. 21. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Abs. 1 BAO in Verbindung mit Artikel 26 DBA-CSSR die erforderliche Sachverhaltsaufklärung auf dem internationalen Amtshilfeweg erforderlich. Dieses Erfordernis, von Amts wegen alle für die Ermittlung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nötigen Ermittlungen (einschließlich der Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs) anzustellen, kann nicht dadurch erlöschen…
…Fall kann der Umstand, dass in den Anlaufjahren der Afrika-Geschäfte wegen Verlustvorträgen und Reinvestitionen nur geringe Dividenden bei der M-Holding eingelangt sind und daher in diesen Jahren die aus den Darlehensforderungen eingehenden Zinsen im Verhältnis 13 : 1 das Übergewicht hatten, nicht isoliert davon…
…Besteuerung. Frankreich wendet zwar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Form nach das Anrechnungsverfahren an, dies aber mit der Besonderheit, dass die Höhe der Steueranrechnung nicht von der tatsächlichen Steuerleistung in Österreich, sondern von der Höhe der französischen Steuer abhängt, die auf die österreichischen Einkünfte entfällt…
…Verwaltungsgerichtshofes einerseits eine Briefkastengesellschaft ein Unternehmen ist, das keinen geschäftlichen Betrieb hat "und deswegen keine Leistung erbringen kann" (VwGH 22.3.1995, 93/13/0076) und andererseits weil Einkünfte "den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen sind (VwGH 10.12.1997, 83/13/1085). Bei jemandem…
… 1, Rz 51 mwN). Der Ort der Geschäftsleitung ergibt sich aus der tatsächlichen Gestaltung und den wirtschaftlichen Umständen des konkreten Einzelfalls. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer Hinsicht, wobei der Ort der kaufmännischen Oberleitung jenem der technischen Oberleitung vorgeht (vgl. nochmals Hohenwarter-Mayr…
…und den Rechtsvertretern der GmbH), wobei bei seinen Inlandsaufenthalten lediglich angemietete Hotelzimmer benutzt werden, so lässt sich die Frage, ob hierdurch eine zur Steuerpflicht führende inländische "feste Einrichtung" tatsächlich nicht besteht, nicht im ministeriellen EAS-Verfahren klären. Der Umstand, dass nicht immer dasselbe Zimmer in…
…maßgebenden Verhältnisse. Vor allem muss auch in dieser Hinsicht von den Steuerverwaltungen beider Staaten eine übereinstimmende Beurteilung vorgenommen werden und es müssen im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen diesbezüglich entsprechende Nachweise bereit gehalten werden. Eine andere Situation würde nur dann gegeben sein, wenn tatsächlich…
…Veräußerungsgewinne zu besteuern, sodass diese unbesteuert blieben. Angesichts der Abkommensrechtslage erscheint es aber gerechtfertigt, dass dann, wenn eine tatsächliche Veräußerung der Beteiligung innerhalb der fünfjährigen Frist nicht auszuschließen ist, wenn sonach ungewiss ist, ob die Wegzugssteuerschuld im Jahr des Wegzuges entstanden ist, im Wegzugsjahr eine…
…Tatsächliche Gegenseitigkeit genügt. Wenn daher Ungarn in seiner Steuerrechtsordnung ebenfalls - wenn auch unter Gegenseitigkeitsvorbehalt - eine Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen an österreichische Muttergesellschaften ab mindestens 10%iger Beteiligung vorsieht und diese - im Hinblick auf die korrespondierende Rechtslage in Österreich - auch tatsächlich vollzieht, ist die Gegenseitigkeit im Verhältnis…
…sind gemäß § 94a EStG 1988 von der inländischen Kapitalertragsbesteuerung freizustellen. Dies gilt auch dann, wenn sich die tatsächliche Geschäftsleitung der österreichischen Holdinggesellschaft in Italien befindet. In einem solchen Fall ist zwar die österreichische Holdinggesellschaft nach dem DBA-Österreich/Italien nicht in Österreich, sondern in Italien…
…Optionseinräumung und tatsächlicher Optionsausübung maßgebend sein soll (nach dieser Methodik dürften in Österreich nur 25% von 40 = 10) besteuert werden, da die tatsächliche Optionsausübung erst 4 Jahre nach Optionseinräumung erfolgt ist und damit die Österreich zuzuordnende Arbeitszeit von 1 Jahr im Verhältnis zu den…
…Anrecht auf Steuerfreistellung in Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn die tatsächliche Aufenthaltsdauer in Österreich jährlich 183 Tage nicht überschreiten sollte und wenn Teile der Geschäftsführungsaktivitäten für die österreichische Gesellschaft von Deutschland aus erledigt werden sollten. Denn die Nichtanwendbarkeit der "183-Tage-Klausel" des Artikels…
…gewesen wäre. Für die Ermittlung des auf die Betriebsstätte entfallenden Anteiles am Gesamtauftragsergebnis ist eine Funktions- und Risikoanalyse durchzuführen. Dabei ist zu untersuchen, welche Arbeiten im Betriebsstättenstaat tatsächlich erbracht und welche vom Stammhaus ausgeführt worden sind. Weiters ist festzustellen, welcher Gewinn einem völlig fremden, unabhängigen…
Das DBA-Schweiz und das DBA-Liechtenstein enthalten hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten weder im Geltungsbereich des DBA-Schweiz…
…Anrechnungsverpflichtung der im Ausland erhobenen Steuer trifft. Vielmehr ist einzelfallbezogen zu beurteilen, ob ein solcher tatsächlich auf Grundlage unterschiedlicher innerstaatlicher Bestimmungen entstanden ist. Sollte eine eindeutige Feststellung der Art des Qualifikationskonflikts auf Basis vorliegender Tatsachen nicht möglich sein, so kann die aufgetretene Doppelbesteuerung nur im…