Gründet eine italienische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Holdinggesellschaft, die eine Direktbeteiligung an einer operativen maltesischen Kapitalgesellschaft hält, dann stehen der österreichischen Gesellschaft die Vorteile des zwischen Österreich und Malta abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens zu. Die aus Malta bezogenen Gewinnausschüttungen sind sowohl nach inländischem Recht (§ 10 Abs. 2…
In EAS 1595 wurde aus den dort genannten Gründen die Auffassung vertreten, dass bei einem Wegzug aus Österreich in die Schweiz die Wegzugsbesteuerung des § 31 EStG ausgelöst wird; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem DBA-Schweiz in einem solchen Fall das inländische…
…steht sonach zu), wenn die Ansässigkeitsbegründung zwar ausschließlich wegen der Botschaftsanstellung Ende 1990 erfolgte, der tatsächliche Dienstbeginn sich jedoch wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses (aus pensionsrechtlichen Gründen entschied sich der Dienst-Vorgänger noch 1 Jahr im Amt zu bleiben) bis 1. Feber 1992 hinauszögerte. Der Umstand…
…Euro, beträgt jedoch die tatsächliche Vorsorgelast für das Unternehmen bereits 40 Mio. Euro (=Verkehrswert der Pensionsrückstellung), dann würde auf österreichischer Seite die Pensionsrückstellung mit 40 Mio. Euro zu passivieren sein; und zwar auch dann, wenn dieser Betrag jenen übersteigt, der nach den Grundsätzen des § 14…
…EAS 3010). Wesentlich für die Zurechnung einer Beteiligung zu einer Personengesellschaft ist die "tatsächliche" Zugehörigkeit der Beteiligung zur (Personengesellschafts-)Betriebsstätte, wobei sich die tatsächliche Zugehörigkeit auf einen funktionalen Zusammenhang zwischen der Beteiligung und den Aktivitäten der Betriebsstätte gründet (VwGH 18.10.2017, Ro 2016/13…
…Dies setzt voraus, dass die Aktien ihrem Inhaber entweder nach den nationalen aktienrechtlichen Vorschriften oder aus anderen Gründen die Möglichkeit geben, sich tatsächlich an der Verwaltung dieser Gesellschaft oder an deren Kontrolle zu beteiligen. Der Gerichtshof setzt hierbei aber keine Anforderungen in Bezug auf das…
…genügt für die Begründung einer Betriebstätte nicht die rechtliche Verfügungsmöglichkeit, wie sie einem Hauptmieter zusteht, sondern es kommt auf die tatsächliche Verfügung und Nutzung solcher Räumlichkeiten an. Allerdings wird möglicherweise eine "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des DBA-Italien begründet; nämlich dann…
…erzielten Veräußerungsgewinne. Ob tatsächlich eine Vergleichbarkeit mit dem Typus "Kapitalgesellschaft" besteht, ist gemäß § 31 EStG unerheblich. Der in § 31 EStG verwendete Begriff "Anteile" ist in wirtschaftlichem Sinn zu verstehen und umfasst daher auch die mit den Aktionärsrechten vergleichbaren Gründerrechte an einer liechtensteinischen Anstalt. Der anlässlich…
…in seinem Land ansässigen Kapitalgesellschaft unter ausdrücklicher Berufung auf die Bestimmung des Artikels 4 des österreichisch-zypriotischen Abkommens eine Ansässigkeitsbescheinigung, dann müssen besondere Gründe vorliegen, um einer solchen amtlichen Bescheinigung die steuerliche Anerkennung in Österreich zu versagen. Einer dieser Gründe könnte sein, dass festgestellt wird…
…der tatsächlichen Geschäftsleitung der T-GmbH allerdings im DBA-Ausland und können die von der T-GmbH ausgeschütteten Gewinne nicht einer inländischen Betriebstätte (oder inländischen Immobilien) der T-GmbH zugerechnet werden, dann geht durch das DBA das Besteuerungsrecht an den der Ausschüttung zu Grunde liegenden…
Ist tatsächlich nachweisbar, dass eine in Österreich von zwei luxemburgischen Kapitalgesellschaften gegründete GmbH "mittelbar" in Rußland und in Italien ansässigen natürlichen Personen gehört, dann würde hiedurch eine Sperre für die Anwendbarkeit der "Switch-over-Klausel" des § 10 Abs. 3 KStG 1988 gegeben sein. Der Bezug…
…keine wirtschaftlich beachtliche Tätigkeit und es liegt aus diesem Grund Rechtsmissbrauch vor (siehe insb. BFH v. 29.1.1975, BStBl. II S. 533). Entscheidend wird daher im gegebenen Zusammenhang sein, ob die in Luxemburg errichtete Tochtergesellschaft tatsächlich eigenständige wirtschaftlich beachtliche Funktionen erfüllt oder ob sie…
…ob tatsächlich von einer Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen gesprochen werden kann. Polizeiliche Abmeldung, Übergabe der Wohnungsschlüssel an die Hausverwaltung, Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung durch die britische Steuerverwaltung sind wohl Indizien für eine Verlegung des Lebensmittelpunktes, können aber eine Gesamtwürdigung des Sachverhaltsbildes (Gründe für die britische…
…diese sodann auf Grund der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Gesellschaftsbeschlüsse als Gewinnausschüttung an ihren israelischen Gesellschafter weiter und wird nun von Parteienseite Funktionslosigkeit dieser inländischen Kapitalgesellschaft geltend gemacht, so kann dies allein nicht als Grundlage für die Unterlassung des Kapitalertragsteuerabzuges dienen. Denn sollte es tatsächlich so sein…
Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…
…zunächst zu untersuchen, ob sich nicht die tatsächliche Geschäftsleitung der US-Gesellschaft in Österreich befindet und sonach unbeschränkte Steuerpflicht gegeben ist, so dass aus diesem Grund bereits die Verlustvortragsmöglichkeit vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein und demzufolge bloß beschränkte Steuerpflicht bestehen, so wird mangels…
…vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den tatsächlichen Bestand einer DBA-Anrechnungsverpflichtung im konkreten Einzelfall der Bank vorliegen. Die Bank ist aus steuerrechtlicher Sicht aber nicht zur unmittelbaren Anwendung des DBA verpflichtet. Wird seitens der Bank, aus welchen Gründen auch immer, der volle Kapitalertragsteuerabzug…
…ansässiges Ehepaar, das in Deutschland Alleingesellschafter einer seminarveranstaltenden GesmbH ist, und das dort deren Geschäftsführung betreibt, den Seminarbetrieb auf Österreich aus und gründet es zu diesem Zweck in Österreich ebenfalls eine seminarveranstaltende GesmbH, wobei der Ehemann die Geschäftsführung besorgt, so kann die Frage, ob sich…
…soll sonach der tatsächliche Wert der Markenrechte vor der Finanzbehörde geheim gehalten werden, so ist es gemäß Ziffer 4.12 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze nach Artikel 9 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens zulässig, dass der Gewinn der Muttergesellschaft auf Grund von Erfahrungswerten berichtigt wird. Sollte das geprüfte…
…g DBA-Italien). Art. 7 Abs. 2 DBA-Italien grenzt das Besteuerungsrecht Italiens dem Grunde nach ab und fingiert eine steuerliche Selbständigkeit der Betriebsstätte, indem dieser jene Gewinne zugerechnet werden sollen, die sie hätte erzielen können, wenn sie eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit als selbständiges…