…Entscheidung eine Sanierungsmaßnahme zu setzen ist grundsätzlich eine freiwillige. Im strittigen Fall konnte der Bw. jedoch nicht entscheiden, ob bzw. wann er eine Sanierungsmaßnahme setzen wollte. Er war vielmehr durch die Umstände verbunden mit behördlichen Auflagen zum sofortigen Handeln aus tatsächlichen Gründen gezwungen. Aus dem…
…angezeigt sei. Im Hinblick auf die oben dargelegte Beweiswürdigung ist davon auszugehen, dass sich der Bf den Ausgaben für seine stationäre neurologische Rehabilitation in der Klinik Pirawarth vom ***XX bis YY*** aus tatsächlichen Gründen nicht entziehen konnte. Da dem Bf die Ausgaben somit zwangsläufig erwachsen…
… 12 Abs. 1) sei eine Rückvergütung ua. vorgesehen, wenn feststehe, dass eine Zulassung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr in Betracht komme. Durch den Totalschaden sei die Voraussetzung zur Rückvergütung gegeben, weshalb beantragt werde, den angefochtenen Bescheid entsprechend abzuändern und die beantragte Rückvergütung antragsgemäß…
…begleitet werden und die Krankenkasse den Aufenthalt nicht finanziert. Die Aufenthaltskosten in diesem Hotel stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. Die tatsächlichen Behandlungskosten sind jedoch grundsätzlich anzuerkennende außergewöhnliche Belastungen. Durch den Abzug eines Selbstbehaltes verbleibt jedoch kein steuerwirksamer Freibetrag." Am 22. Juni 2006 erhob die Bw…
… 34 Abs. 3 EStG 1988 zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus dieser Bestimmung eindeutig, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig…
…Steuerpflichtige ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann, wobei unter tatsächlichen Gründen Ereignisse zu verstehen sind, die unmittelbar den Steuerpflichtigen selbst betreffen (zB eigene Krankheitskosten; vgl. VwGH vom 2.3.1993, 93/14/0018). Hingegen kann Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen nur aus…
…Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. (3) Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann." Im gegenständlichen Fall ist die Abzugsfähigkeit von Notariatskosten, die anlässlich der Überschreibung des Hauses des Bw. an seine beiden…
… 34 Abs. 3 EStG 1988 erwächst dem Steuerpflichtigen die Belastung zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Fest steht, dass der Bw. im Jahre 1992 für einen der Y-GmbH gewährten Kredit die Haftung als Wechselbürge übernommen hat…
… 34 Abs. 3 EStG 1988 erwächst dem Steuerpflichtigen die Belastung zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Im gegenständlichen Fall besteht Streit ausschließlich darüber, ob die der Bw. aus der Inanspruchnahme als Bürge entstandenen Aufwendungen in Höhe von…
…Grundsatz entspricht dem unternehmensrechtlichen "Going-Concern-Prinzip". Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter ist ihre bestimmungsgemäße Verwendung im Betrieb zu berücksichtigen. Rz 2134: Ein Abgehen vom Grundsatz der Unternehmensfortführung ist dann zulässig, wenn tatsächliche oder rechtliche Gründe am Bilanzstichtag vorliegen, die dies rechtfertigen. Tatsächliche Gründe…
…Unterhaltsberechtigten (der Ehegattin) selbst eine außergewöhnliche Belastung dar, zumal sie sich ihnen aus tatsächlichen Gründen nicht entziehen könnte. Bei derartigen unter dem Titel "Krankheitskosten" erbrachten Unterhaltsleistungen handelt es sich daher dem Grunde nach um außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 34 EStG 1988. Im Hinblick auf…
…nicht entziehen kann. Durch Krankheit verursachte Aufwendungen sind außergewöhnlich im Sinn des § 34 Abs. 1 EStG 1988 und sie erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Der Begriff der Krankheitskosten ist weit auszulegen. Darunter fallen neben Arzt- und Krankenhauskosten auch Medikamentenkosten sowie Kosten für Heilbehelfe und Hilfsmittel…
…objektive sittliche Verpflichtung zu begründen. Die Sicherung von Eigentum ist nach der objektiven Verkehrsanschauung keine sittliche Verpflichtung und kann daher durch eine Steuerermäßigung nicht auf die Allgemeinheit überwälzt werden. Rechtliche oder tatsächliche Gründe, die eine Zwangsläufigkeit der Ausgaben nach sich zögen, können nicht festgestellt werden…
…Krankheit vorliege (keine Schönheitsoperation usw), die Behandlung in direktem Zusammenhang mit dieser Krankheit stehe und eine taugliche Maßnahme zur Linderung oder Heilung der Krankheit darstelle. Die Aufwendungen erwüchsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig (VwGH 15.11.1995, 94/13/0142). Die gesetzliche Sozialversicherung habe auch für…
…geben, zumal er ja kein "Hintergrundwissen" habe, d.h. er über die tatsächlich vereinbarten Preise nicht Bescheid wisse und möglicherweise auch ungarische Exportförderungen der Grund für die Ausstellung jener Rechung, die dem ungarischen Fahrer anlässlich der Einfuhrverzollung vom Zolldeklaranten abzunehmen gewesen sei, sein könnten. Außerdem…
…der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. (3) Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. (4) Die Belastung beeinträchtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (§ 2 Abs…
…9) Nach § 34 Abs. 3 EStG 1988 erwächst dem Steuerpflichtigen eine Belastung zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Solche tatsächliche Gründe, die die Zwangsläufigkeit der Belastung zu begründen vermögen, können insbesondere in der Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit…
…11.2.2022, Ra 2020/13/0062 ergibt sich die Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten aufgrund des (hier nicht bestrittenen) Vorliegens einer Krankheit. Die Zwangsläufigkeit ergibt sich bei Krankheitskosten aus der Tatsache der Krankheit. Tatsächliche Gründe, die die Zwangsläufigkeit der Belastung zu begründen vermögen, können insbesondere in…
…führte Folgendes aus: Ihre Abweisung begründet sich auf das fehlende Merkmal der Zwangsläufigkeit. Nach meiner Auffassung bestanden zur Übernahme der Haftungen vom 21.4.1999 tatsächliche, rechtliche und sittliche Gründe, weil ohne diese Bürgschaftsübernahme schon damals eine Weiterführung des Betriebes nicht möglich gewesen wäre und…
…vgl. www.caritas-pflege.at/wien/pflege-zuhause/heimhilfe oder https://www.hilfswerk.at/oesterreich/jobs-und-karriere/berufsbilder/heimhilfe/) und den dadurch verursachten Fahrten gesetzlich verpflichtet war. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes besteht auch keine sittliche Verpflichtung zu einer solch umfassenden persönlichen Hilfestellung. Tatsächliche Gründe…