…Art. XIV Abs. 2 DBA-Indien für eine Steuerfreistellung in Indien nicht erfüllt. Denn lit. c dieser Bestimmung enthält eine "subject-to-tax-Klausel", die fordert, dass "die Entgelte der österreichischen Steuer unterliegen"; wenn Indien in einem solchen Fall auf einer steuerlichen Erfassung besteht, dann…
…daher von dem ihm durch das Abkommen zugewiesenen Besteuerungsrecht keinen Gebrauch macht, bewirkt dies kein Wiederaufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches. Denn die "subject-to-tax-Klausel" des Artikels 15 Abs. 4 betrifft nur Fälle, in denen der Abkommensartikel dem Tätigkeitsstaat ein Besteuerungsrecht zuweist und dieser es…
…EStG auch in Österreich keiner Besteuerung unterzogen wird, lässt jedenfalls keine Steuerpflicht in den USA aufleben, da für die bezughabende DBA-Bestimmung keine "subject-to-tax-Klausel" (Steuervorbehaltsklausel) im Abkommen vorgesehen ist. 8. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…China im Fall der Entsendung der EU-Entwicklungshelfer keine Besteuerung vornehmen wird, läßt nicht das österreichische Besteuerungsrecht aufleben, da das Abkommen mit China keine diesbezügliche Klausel ("Subject-to-Tax-Klausel") enthält. 02. August 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Gemäß Artikel 7 des österreichisch-amerikanischen Erbschaftsteuerabkommens, BGBl. Nr. 269/1983, dürfen bei in den USA ansässig gewesenen Erblassern Vermögensübergänge nur in den USA besteuert werden (außer es liegt ein Übergang von österreichischem Immobilien- oder Betriebstättenvermögen vor). Erhält daher ein seit über 20 Jahren in…
…DBA-Steuerfreistellung nicht zur Gänze gerechtfertigt ist. Steht der abkommensrechtliche Anspruch auf Steuerbefreiung in Österreich allerdings zweifelsfrei fest, dann lässt die steuerliche Nichterfassung in der Slowakei keinen österreichischen Besteuerungsanspruch aufleben; denn das Abkommen enthält keine "subject-to-tax-Klausel". Bundesministerium für Finanzen, 3. März 2006
… 99a EStG 1988 voraus, dass die Lizenzgebühren im Empfängerstaat einer Einkommensbesteuerung unterliegen, "ohne von ihr befreit zu sein" ("subject-to-tax-Klausel"). Dem EU-Zinssteuerabkommen wird nicht der Sinn beigemessen werden können, für EU-Gesellschaften, die steuerpflichtige Lizenzgebühren von österreichischen Konzerngesellschaften beziehen, die Möglichkeit einer…
…in Österreich stationiert, dann unterliegen die Bezüge der Piloten auch dann der Besteuerung in Deutschland, wenn diese Piloten mittlerweile in Österreich ansässig geworden sind. Da das DBA-Deutschland keine allgemeine "subject-to-tax-Klausel" enthält, ist in Österreich auch dann Steuerfreistellung zu gewähren, wenn Deutschland…
…wenn Deutschland auch tatsächlich eine steuerliche Erfassung dieser Bezugsteile vornimmt (siehe die "subject-to-tax-Klausel" in Art. 15 Abs. 4 DBA-Deutschland). Die Wirkungen dieser "subject-to-tax-Klausel" haben auf die Erhebung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen keinen Einfluss. Sollte der deutsche…
…DBA-2000 für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eine "subject-to-tax-Klausel" gilt. Sollte daher die im Jahr 2003 zufließende Tantieme in Österreich steuerlich nicht erfasst werden, dann wird Deutschland nicht entgegengetreten werden können, wenn es unter Berufung auf diese Klausel Besteuerungsrechte daran wahrnimmt. 28…
…deutschen Umwandlungssteuergesetz unbesteuert bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang…
… und zwar auch dann, wenn die Slowakei diese Pensionsabfindung nach ihrem inländischen Recht nicht besteuert; denn das DBA enthält diesbezüglich keine "subject-to-tax-Klausel", die die Steuerfreistellung in Österreich von der Steuerzahlung im DBA-Partnerstaat abhängig macht. Dennoch kann der Lohnsteuerabzug in Österreich nur…
…noch besteuert oder nicht, hat keinen Einfluss auf die abkommensrechtliche Freistellungsverpflichtung in Österreich, da das DBA-Schweden keine "subject-to-tax-Klausel" enthält, die im Fall der Nichtbesteuerung in Schweden das österreichische Besteuerungsrecht aufleben ließe. Unter diesen Umständen ist es auch richtig, dass die schwedische…
…das DBA Großbritannien in Art. 13 Abs. 5 eine auf drei Jahre befristete Subject-to-tax-Klausel sowie in Art. 3 Abs. 2 eine Remittance-Klausel vor, sodass im Anwendungsbereich dieser beiden Bestimmungen kein Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes eintreten würde. Liegen allerdings die Anwendungsvoraussetzungen dieser…
…freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob Frankreich derartige Arbeitnehmergewinnbeteiligungen nach seinem inländischen Recht von der Besteuerung freistellt, da das Abkommen keine "subject to tax-Klausel" enthält. Es kann in diesem Fall sonach durchaus eine legale Keinmalbesteuerung eintreten. Nur dann, wenn sich die Steuerfreistellung auf…
…Grenzgängertätigkeit mit dem ihm zustehenden Anteil nicht besteuern, dann kann dies nicht zum Aufleben eines österreichischen Besteuerungsanspruches führen. Denn das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält keine dieses zulassende "subject-to-tax-Klausel". Es könnte dies allerdings Anlass sein, dass seitens des österreichischen Finanzamtes eine grenzüberschreitende Abklärung…
Verlegt ein in Russland ansässiger Investor, der Anteile an russischen Gesellschaften hält und diese auch leitend betreut, seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann erlangt Österreich damit das Recht, vom Territorialprinzip abgehend auch in Russland erwirtschaftete Einkünfte zu besteuern; und zwar insoweit als das DBA-Russland die…
…Österreich ansässigen Piloten und Stewardessen nach Maßgabe des Art. 15 Abs. 5 DBA-Deutschland 2000 von Österreich nach Deutschland. Da das DBA-Deutschland keine "subject-to-tax-Klausel" enthält, ist in Österreich auch dann Steuerfreistellung zu gewähren, wenn Deutschland sein innerstaatliches Recht so auslegen sollte…
…Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass möglicherweise eine Besteuerung in Australien eintreten könnte. Denn infolge der Steuerbefreiung in Österreich bewirkt eine sogenannte "Subject to Tax-Klausel" im österreichisch-australischen Abkommen vom 8. Juli 1986, das zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen abgeschlossen worden ist (Art. 15 Abs…
…Österreich übertragen ist. Der Umstand, dass Österreich dieses Besteuerungsrecht nicht ausübt, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht aufleben, da das Abkommen keine "subject-to-tax-Klausel" enthält, die die Steuerfreistellungsverpflichtung in Deutschland unter den Vorbehalt einer tatsächlichen Besteuerung in Österreich stellt. Bundesministerium für Finanzen, 22. September 2006