RIS AI
3 228 Treffer338 msnur geltende Fassungen
EAS 3074Übertragung von Markenrechten auf eine schweizerische Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1981-IV/4/200931.07.2009

…ein General License Agreement abzuschließen, auf Grund dessen die Tochtergesellschaft gegen Zahlung einer Lizenzgebühr zur Nutzung der Konzernmarke berechtigt werden soll, dann hängt die steuerliche Anerkennung einer solchen zivilrechtlich gewählten Gestaltung - unter anderem - davon ab, dass sie einer Fremdvergleichsprüfung standhält. Dies vor allem im Hinblick…

EAS 2078Kurzfristige Arbeitskräfteüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/0217.06.2002

…2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen als Dienstnehmer in Österreich einstellt. Denn in wirtschaftlicher Betrachtung…

EAS 2912Dienstleistungsbetriebstätte im neuen DBA-Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1827-IV/4/200712.11.2007

Hat die in Österreich ansässige Geschäftsführerin einer österreichischen GmbH mit der 100%igen tschechischen Tochtergesellschaft dieser GmbH einen unbefristeten Beratungsvertrag abgeschlossen, der ihr gewerbliche Nebeneinkünfte verschafft (und steht die steuerliche Anerkennung dieser Gegebenheiten außer Streit), so kann der Abschluss dieses Beratungsvertrages allein nicht dazu führen…

EAS 1472Geschäftsführerentsendung zur österreichischen Tochter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 676/1-IV/4/9921.06.1999

…deutschen Muttergesellschaft ein Dienstnehmer auf 3 Jahre zur österreichischen Tochtergesellschaft als deren Geschäftsführer entsandt, dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die steuerliche Anerkennung zukommen kann. Nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die…

EAS 2366Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/32-IV/4/0327.10.2003

…ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen den beiden Vertragstaaten Einvernehmen über die steuerliche Anerkennung des Arbeitsgestellungsverhältnisses besteht - darüber hinwegsetzen, dass damit der Arbeitskräfteüberlasser Arbeitgeber…

EAS 2503In Österreich ansässiger ausländischer Sportler mit Förderzuwendungen des Heimatstaates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 911/1-IV/4/0416.08.2004

…des Abkommens berufen können, da hierfür ein Dienstverhältnis zum Heimatstaat erforderlich wäre; die steuerliche Anerkennung der Arbeitnehmereigenschaft des Sportlers würde voraussetzen, dass der Sportler seine Arbeitskraft dem Heimatstaat schuldet und dass daher diesem die für einen Arbeitgeber typische Weisungsbefugnis gegeben ist. Dass im vorstehend beschriebenen…

EAS 2084Dienstnehmer der deutschen Muttergesellschaft als Verkaufsleiter der österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/2-IV/4/0217.06.2002

…c) es kann ein Arbeitsgestellungsvertrag zwischen den beiden Gesellschaften über eine bloß entgeltliche Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen werden. Von der gewählten Gestaltung, die im übrigen die steuerliche Anerkennung der örtlich zuständigen Steuerbehörden der beiden Staaten in korrespondierender Übereinstimmung finden muss, hängt sodann die Beantwortung der Frage ab…

EAS 1443Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/27-IV/4/9921.06.1999

…Gesellschafter als Geschäftsführer der österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die steuerliche Anerkennung zukommen kann. Nach Rz 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist wohl die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit…

EAS 1439Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Konsulenten einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9921.04.1999

…zu führen, dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die steuerliche Anerkennung zukommen kann. Nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist wohl die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung…

EAS 1664Abkommensberechtigung einer zypriotischen IBC 3
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/7-IV/4/0029.05.2000

…in seinem Land ansässigen Kapitalgesellschaft unter ausdrücklicher Berufung auf die Bestimmung des Artikels 4 des österreichisch-zypriotischen Abkommens eine Ansässigkeitsbescheinigung, dann müssen besondere Gründe vorliegen, um einer solchen amtlichen Bescheinigung die steuerliche Anerkennung in Österreich zu versagen. Einer dieser Gründe könnte sein, dass festgestellt wird…

EAS 3069Umstellung des Verrechnungspreissystems als Folge einer Reorganisation
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0896-IV/4/200922.07.2009

…gleichsam auf pauschale Weise ein Ergebnis herbeigeführt, das der Verlagerung der kostenverursachenden Funktionen und Risiken Rechnung trägt. Für die steuerliche Anerkennung der Systemumstellung auf eine EBIT-Marge und für die Ausmessung der EBIT-Marge wird aber zu belegen sein, dass die behaupteten Funktions- und Risikoverlagerungen…

EAS 2489Österreichischer Psychologe mit liechtensteinischer Ordination
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/1-IV/4/0405.07.2004

…15 der österreichischen Besteuerung unterliegt. Sollte sich in seinem hier maßgebenden Tätigkeitsbild nichts Wesentliches gegenüber seiner bisher im Angestelltenverhältnis unternommenen Betätigung verändern, wird eine steuerliche Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit jedenfalls nicht möglich sein. Da es sich hierbei aber um Sachverhaltsbeurteilungen handelt, können diese nicht im…

EAS 38Treaty-shopping mittels Kreditdurchleitung nach Portugal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1354/5/1-IV/4/9122.10.1991

…wobei ernstliche Zweifel bestehen, dass diese in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21ff BAO) steuerliche Anerkennung finden kann. Unter den gegebenen Umständen erübrigt es sich, auf steuerliche Folgen einzugehen, die sich aus der Einschaltung einer portugiesischen Niederlassung (Betriebstätte im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens) ergeben. 22. Oktober 1991 Für den…

EAS 164Internationale Treuhandbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1541/1/1-IV/4/9222.09.1992

…7 Abs. 4 KStG Steuerbefreiung im Inland ein. Allerdings ist zu bedenken, dass in Fällen dieser Art seitens der österreichischen Finanzverwaltung für Zwecke der steuerlichen Anerkennung des Treuhandverhältnisses auch auf die Sachverhaltsbeurteilung in dem betroffenen anderen Staat Rücksicht zu nehmen sein wird, insbesondere dann, wenn…

EAS 1444Geschäftsführerbeistellung durch eine nahestehende deutsche Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 93/2-IV/4/9922.04.1999

Kapitalgesellschaften werden seitens der deutschen Steuerverwaltung für steuerliche Belange stets als Arbeitgeber ihrer eingetragenen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder gewertet. Diese deutsche Beurteilung ist mit der österreichischen nicht vollständig deckungsgleich. Zwar wird nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 auch in Österreich als die übliche Vertragsgestaltungsform für die…

EAS 1007Liechtensteinisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/11-IV/4/9627.01.1997

Frage der Arbeitgebereigenschaft: Die Frage, ob bei einer 183 Tage nicht überschreitenden Arbeitskräftegestellung durch ein liechtensteinisches Unternehmen an österreichische Bauunternehmen den inländischen Gestellungsnehmern die steuerliche Stellung eines lohnsteuerabzugspflichtigen Arbeitgebers der gestellten Arbeitskräfte zukommt oder nicht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens…

EAS 2860Konzerninterne Aufteilung des Währungsrisikos
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0372-IV/4/200722.05.2007

…eigenen Problemkreis, zu dem bisher keine allgemeingültigen Detailaussagen vorliegen. Aus Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist aber eine Bestätigung der in der Literatur zu findenden Auffassung erkennbar, dass Parteienvereinbarungen im Grunde steuerlich anerkennungsfähig sind (siehe Becker/Kroppen, Handbuch Internationale Verrechnungspreise, Erläuterungen des Warenverkehrs, W…

EAS 2254Kontraktsplitting bei Koproduktion mit deutschem Privattheater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 480/2-IV/4/0310.03.2003

Abgrenzungskriterien in Bezug auf das steuerlich anerkennungsfähige Kontraktsplitting bei grenzüberschreitenden Künstlerengagementes sind in EAS 2053 dargelegt. Entscheidend darnach ist einerseits, dass der den Nichtkünstlerteil (gemeint: jener Teil von Aktivitäten, die nicht von Artikel 17 DBA erfasst sind) erbringende Vertragspartner des österreichischen Veranstalters keine auch an…

EAS 1966Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Konsulenten einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/81-IV/4/0105.12.2001

…von der deutschen GmbH durch eine tageweise, jedoch 183 Tage jährlich nicht übersteigende Entsendung eines ihrer Mitarbeiter erfüllt, dann ist bei steuerlicher Anerkennung dieser Gestaltungsform zunächst festzustellen, ob die deutsche GmbH zur Erfüllung ihrer Aufgaben über eine österreichische Betriebstätte verfügt. Eine solche wäre z.B…

EAS 476Arbeitskräfteüberlassung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/11-IV/4/9419.07.1994

…Arbeitnehmer auch über die jeweilige Entsendung hinaus behält, nur das Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen über Kündigung oder Entlassung zu entscheiden hat, dann kann das Zutreffen des einen oder anderen Kriteriums des eingangs zitierten Erlasses im konkreten Fall nicht eine steuerliche Aberkennung der Arbeitgebereigenschaft des Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens zur Folge haben…