…Einkünfte von der Besteuerung freistellen muss und dass andererseits korrespondierend dazu für Österreich insoweit die Verpflichtung zur Steuerfreistellung entfällt. Unter solchen Gegebenheiten würde daher eine wesentliche Beteiligung des Dienstnehmers kein anderes Ergebnis zeitigen als sich bei nicht wesentlich beteiligten Dienstnehmern ergibt. Bundesministerium für Finanzen, 26…
…fallen Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer entsprechend der innerstaatlichen österreichischen Qualifikation dieser Einkünfte unter die Zuteilungsregel des Art. 8 Abs. 1 des Abkommens; dies hat zur Folge, dass das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zukommt. Dies gilt auch für jene Fällen, in denen wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer…
…Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung ..... einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, daß zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖF Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die…
…Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, dass zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖFV. Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die…
…Rechtsbeurteilung vermag allerdings nicht zu bewirken, dass damit die Grundsätze der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unanwendbar würden. Steht nämlich - abweichend von der Grundkonzeption des österreichischen Privatstiftungsrechtes - dem Zuwendungsempfänger in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die gleiche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zu wie einem wesentlich Beteiligten im Fall seiner…
…die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig waren (wenn es sich nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelte) (EAS 1553). Mit dem Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Deutschland im Jahr 2003 ist allerdings eine Rechtsänderung eingetreten und es wurde das Besteuerungsrecht an Geschäftsführerbezügen Deutschland zugeteilt…
…deutscher Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, daß es sich hiebei nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelt. Sobald das paraphierte neue DBA-Deutschland in Wirksamkeit tritt, wird allerdings eine Rechtsänderung eintreten und das Besteuerungsrecht Deutschland zufallen. Denn Geschäftsführer werden…
Ob ein in der Schweiz ansässiger handelsrechtlicher Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, an der er nicht wesentlich beteiligt ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus gewerblicher Arbeit bezieht, kann als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits…
…deutschen Kapitalgesellschaften beschäftigte Geschäftsführer in Österreich steuerpflichtig, vorausgesetzt, dass die Arbeit tatsächlich im deutschen Grenzgebiet ausgeübt worden ist und dass sie an der Kapitalgesellschaft nicht wesentlich beteiligt waren. Im Geltungsbereich des ab 1. Jänner 2003 anzuwendenden Abkommens vom 24. August 2000 ist aber insoweit eine…
…in AÖFV.Nr. 153/1992 veröffentlichten Verständigungsvereinbarung gilt dies auch dann, wenn der Verwaltungsratsvorsitzende an der schweizerischen AG wesentlich beteiligt ist. Wurden die Vergütungen in der Schweiz auf kantonaler Ebene einer 25%igen Abzugsbesteuerung unterzogen, dann ist diese Vorgangsweise nur solange abkommenskonform, als es sich…
…ob die 50%-Grenze überschritten wird, ist nicht nur auf unmittelbare sondern auch auf mittelbare Beteiligungen abzustellen. Lizenzgebührenzahlungen an eine zu 40% an der österreichischen Gesellschaft beteiligte niederländische Muttergesellschaft unterliegen daher der 10-prozentigen Abzugsbesteuerung, wenn die lizenzgebende Gesellschaft im Wege ihrer schweizerischen Tochtergesellschaft weitere…
…Beteiligung) ist daher nach den Grundsätzen des AOA zu beurteilen (EAS 3034). Demnach können Wirtschaftsgüter einer Betriebsstätte nur dann zugerechnet werden, wenn diese "wirtschaftlicher Eigentümer" ist; das rechtliche Eigentum ist nicht entscheidend (AOA Report Part I/107, EAS 3010). Wesentlich für die Zurechnung einer Beteiligung…
Hat ein deutscher Staatsbürger, der wesentlich an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, am 1. Jänner 2009 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und soll die Gesellschaftsbeteiligung in der Folge an eine gemeinsam mit den in Deutschland verbliebenen Familienmitgliedern gegründete deutsche Privatstiftung übertragen werden, so…
Eine in Österreich ansässige Person, die als Dienstnehmer einer slowakischen AG tätig und nicht an dieser beteiligt ist, schließt einen zusätzlichen Vertrag betreffend ihre Bestellung als Vorstandsmitglied mit der AG ab, laut welchem ihr eine Funktionsgebühr zusteht. Bei der Einordnung der Funktionsgebühr nach innerstaatlichem Recht…
…2 KStG in Anspruch genommen werden. Es ist zwar richtig, daß bei einer unmittelbaren Beteiligung der österreichischen Holdinggesellschaft an der deutschen operativen Kapitalgesellschaft wegen Nichterreichens der 25%-Beteiligungsgrenze das Schachtelprivileg gemäß § 10 Abs. 2 KStG nicht zum Tragen gekommen wäre; indessen hätte sich aus Art…
…FL). Wesentlich ist weiters, dass die liechtensteinische Gesellschaft nicht gemäß Artikel 26 DBA-FL von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist; ist an dieser liechtensteinischen Gesellschaft eine in Liechtenstein ansässige natürliche Person zu 100% unmittelbar beteiligt, so kann dieser Abkommensausschluss bereits aus diesem Grund nicht eintreten. 21…
…mit anderen Worten, bei einem Sachverhaltsbild, in dem im Wesentlichen das gesamte Unternehmensgeschäft von der M-AG betreut wird, bedürfte es eindeutiger Nachweise, dass es sich bei der Gibraltar-Gesellschaft nicht bloß um eine künstlich zwischengeschaltete Gesellschaft handelt, der zwar aufgetragen wurde, an örtliche Unternehmer…
…zählen sonach nicht dazu. Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person zu 5% an einer französischen Kapitalgesellschaft beteiligt und werden weitere 20% an der französischen Kapitalgesellschaft von einer österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten, die zu 100% dieser natürlichen Person gehört, dann liegt eine wesentliche Beteiligung dieser natürlichen…
…vom Hundert am Kapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen. Es steht…
…10% eingeschränkten Quellensteuerabzug. Das Beteiligungserfordernis fehlt indessen, wenn die Lizenzgebühren von der österreichischen Gesellschaft an ihre belgische Schwestergesellschaft gezahlt würden; denn im Fall von Schwestergesellschaften handelt es sich zwar um "verbundene Unternehmen"; es ist aber keine an der anderen beteiligt, auch nicht mittelbar. 21. Jänner…