…Subauftragnehmers nicht gleichzeitig Betriebstätten des Hauptauftragnehmers darstellen (siehe auch EAS 3121 und EAS 3046). Erlangt die deutsche A-GmbH allerdings ihre Aufträge über ein in Österreich unterhaltenes Büro, das bisher nicht als abkommensrechtliche Betriebstätte, sondern als bloße unternehmerische Hilfseinrichtung beurteilt wurde, dann kann nicht ausgeschlossen…
…5 DBA-Deutschland eine Betriebstätte, sofern darin nicht bloße unternehmerische Hilfs- und Unterstützungsfunktionen im Sinn von Art. 5 Abs. 4 DBA ausgeübt werden. Im Allgemeinen sind örtliche Einrichtungen, die der Produktvermarktung dienen, nicht mehr bloße Hilfseinrichtungen. Wenn daher dieses Büro der Koordination der mit der…
…das deutsche Bankhaus zukommt, da das DBA-Deutschland - abweichend von den modernen OECD-konformen Abkommen - darauf nicht Rücksicht nimmt und bloße unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht aus dem DBA-Betriebstättenbegriff ausnimmt. Die Aussage von Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 des DBA-Deutschland, derzufolge "ständige Vertretungen…
…dar. Da nach dieser Abkommensbestimmung entgegen dem OECD-Konzept unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht generell aus dem Betriebstättenbegriff ausgeklammert sind, ist es unerheblich, ob den in dieser Geschäftsstelle tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten nur eine bloß unterstützende Hilfsfunktion zukommt oder nicht. Für Zwecke der Gewinnzurechnung wird davon auszugehen sein…
…Artikel 5 Abs. 4 des OECD-MA überschreiten oder nicht bedarf im Verhältnis zu Deutschland keiner näheren Prüfung, da - anders als im OECD-MA - im DBA-Deutschland unternehmerische Hilfsfunktionen nicht schlechthin einem Büro den Charakter der DBA-Betriebstätte nehmen, sondern nur dann, wenn sie den…
…kann nach Auffassung des BM für Finanzen nicht als bloße unternehmerische Hilfsfunktion angesehen werden. Auch dann nicht, wenn die Installationsleistungen selbst und die Fakturierung unmittelbar vom deutschen Stammhaus vorgenommen werden. Hinzukommt, dass im DBA-Deutschland unternehmerische Hilfsfunktionen nicht schlechthin einem Büro den Charakter der DBA…
…der Provisionszahlungen über die Briefkastengesellschaft an in diesem Drittstaat ansässige Personen geflossen ist, dann hebt dies aus der Sicht des reinen Wortlautes des § 162 BAO das in dieser Gesetzesbestimmung verankerte Abzugsverbot nicht auf. Allerdings erscheint die Sichtweise vertretbar, dass es sich im Fall von Provisionszahlungen…
…österreichischen Hauptauftragnehmers ausgehen sollte, wäre Litauen durch Artikel 7 DBA-Österreich/Litauen daran gehindert, Gewinne des Hauptauftragsnehmers zu besteuern, die nicht auf Funktionen zurückzuführen sind, die seitens des Hauptauftragnehmers an der Baubetriebstätte tatsächlich ausgeführt worden sind (Funktionsanalyse). Sind aber alle Funktionen, die der Hauptauftragnehmer im…
…sein, insbesondere das Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit (vgl Rz 6 des OECD-MK zu Art. 5 OECD-MA, Rz 32 des OECD-MK zu Art. 10 OECD-MA). Eine bloß als Vermögensverwaltung zu beurteilende Tätigkeit ist dabei nicht ausreichend (vgl Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR…
…2 DBA Deutschland auf Fälle geschäftsführender Organe, in denen also eine unmittelbare unternehmerische Verantwortung für die allgemeine Geschäftspolitik getragen wird (vgl. Vogel/Lehner, DBA6, Art. 16 Rz 17). Dies ist allerdings nicht gegeben, wenn - so wie im Ausgangssachverhalt - ausschließlich Vorschläge an die tatsächlich geschäftsführenden Organe…
…ausländische Banken diesen Zinsen noch nicht die Qualifikation einer Vergleichbarkeit mit endbesteuerten Inlands-Bankzinsen zu vermitteln. Ein "bloßes Umlenken" in dem hier erwähnten Sinn wird dann vorliegen, wenn sich die maltesische Bank im wirtschaftlichen Ergebnis für die Transaktionen ohne unternehmerisches Risiko zur Verfügung gestellt hat…
…wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für…
…Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für abhängige Vertreter…
…wenn dieses Büro nicht unter den taxativen Ausnahmekatalog der Ziffer 9 des Schlussprotokolls zum DBA fällt. Die bloße Requirierung von Werbern könnte wohl im Sinn des OECD-Musterabkommens als eine unternehmerische Hilfsaktivität aufgefasst werden, da sie Unterstützungswirkung auf der unternehmerischen Beschaffungsseite und nicht auf der…
…lit. e DBA-Japan keine inländische Betriebstätte dar, so dass weder eine inländische Einkommensbesteuerung noch eine inländische Vermögensbesteuerung zu erfolgen hat. Da sich das DBA-Japan aber nicht auf die Gewerbesteuer bezieht, und da ferner bloße unternehmerische Hilfsstützpunkte grundsätzlich Betriebstätten gem. § 29 BAO sind, wird…
…dann ist für die steuerliche Erfassung ihrer Einkünfte zunächst auf die tatsächlich ausgeübte unternehmerische Tätigkeit abzustellen. Besteht ihre Tätigkeit a) in des Schulung der Versicherungsvertreter am gewerberechtlichen Standort in Deutschland und b) in einer Betreuung der Versicherungsvertreter bei Geschäftsabschlüssen vor Ort (in Österreich und in…
…darin gelegen sein, dass innerhalb einer Familie verstreuter Anteilsbesitz gebündelt wird, um eine einheitliche Einflussnahme auf die unternehmerische Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft zu nehmen. EAS 2787 ist daher nicht so zu verstehen, dass eine deutsche Holdinggesellschaft von vornherein von der Inanspruchnahme der Steuerentlastung nach § 94a EStG…
…für die schweizerische Gesellschaft dar; denn diese Räumlichkeiten werden für die betriebliche Einkaufstätigkeit der schweizerischen Gesellschaft genutzt und dienen damit der Erzielung betrieblicher Einkünfte der schweizerischen Gesellschaft. Bei diesem Sachverhaltsbild geht es daher nicht um eine Einkaufstätigkeit der österreichischen Handelsgesellschaft, die von der Schweiz aus…
…eine körperschaftsteuerliche Erfassung des US-Unternehmens nur wegen der inländischen Empfangseinrichtungen nicht erfolgen. Eine solche Abkommensauslegung könnte indessen nur auf Reziprozitätsbasis erfolgen, denn es geht letztlich um die Funktionsbeurteilung von Einrichtungen, deren Nichtbestand die unternehmerische Leistungserbringung vereiteln würde und denen daher durchaus auch Hauptfunktion zugemessen…
…und Luftfahrt (vgl. Art. 8 OECD MA) kann nicht in Betracht gezogen werden, weil sich die unternehmerische Tätigkeit des in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen nicht auf die Leitung des Schifffahrtunternehmens (insb. Beförderung von Personen oder Gütern im Sinne von Abs. 4 des Kommentars zu Art 8…