…als steuerneutrale Entnahme zu keiner inländischen Steuerpflicht führen kann (EAS 2683, EAS 3018, EAS 3040). EAS 1828 und EAS 2375 stehen mit dieser Konzeption nicht nur nicht im Widerspruch, sondern bestätigen sie. Denn durch den Hinweis auf Beispiel 18 des Partnership-Reports wird deutlich gemacht…
…2 lit. b OECD-MA in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden Dienstnehmer angesehen werden kann, dass sich aber in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen. Daher…
…die Vordrucke ZS-RD1 oder ZS-RE1 verwendet werden, sodass es nicht erforderlich ist, für die ausländischen Steuerbehörden einen gesonderten Text für die Erteilung der Ansässigkeitsbescheinigung auszuformulieren. Es wird sich hierbei aber empfehlen, deutlich ersichtlich zu machen, dass der "ANTRAG AUF RÜCKZAHLUNG DER ÖSTERREICHISCHEN ABZUGSSTEUER…
…wenn es sich bei dem gegenständlichen Karenzgeld um die Zahlungen handelt, die der Arbeitgeber nachträglich für bereits in Dänemark geleistete Dienste zu erbringen hat. Stellen die Karenzgeldzahlungen aus dieser Sicht nachträgliche Vergütungen für auf dänischem Staatsgebiet geleistete unselbständige Arbeit dar (hängt die Karenzgeldleistung sonach von…
…werden, dass eine deutsche Steuerersparnis, die nicht erheblich mehr als 20% der österreichischen Steuerersparnis beträgt, als unwesentlich und nicht verlustvortragshindernd zu werten ist. Ist die deutsche Steuerersparnis deutlich höher, würde sie einer vollständigen Verlustverwertung in Österreich entgegenstehen, könnte dann aber möglicherweise noch eine Ausgleichungsmaßnahme nach …
…ergibt, dass das deutsche Grundvermögen in Österreich mit dem gemeinen Wert, in Deutschland hingegen mit den vermutlich deutlich niedrigeren deutschen Einheitswerten angesetzt wird. Das BM für Finanzen wäre daher bereit, auf die steuerliche Erfassung zu verzichten, wenn seitens des ausländischen Staates Reziprozität zugesichert wird. 24…
…kurzfristige "Einkauf" in die Mutter-Tochterrichtlinie kann nicht nur durch kurzfristige Übertragung einer Beteiligung, sondern könnte auch durch kurzfristige Verlegung der Geschäftsleitung bewirkt werden. Wird daher eine bisher in der Schweiz ansässige Gesellschaft wegen Verlegung der Geschäftsleitung nach Deutschland zu einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft…
…Betriebstätteneinkünfte zuzurechnen. Der Umstand, dass der deutsche Einzelunternehmer in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügt, bewirkt, dass nicht nur das deutsch-ungarische (DBA-D/H), sondern auch das österreichisch-ungarische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Ö/H) zur Anwendung gelangt. Ungarn ist demzufolge verpflichtet, seine Quellenbesteuerung hinsichtlich der Gewinnausschüttungen…
…verstößt nicht gegen das DBA-Deutschland, weil die Gesamtausführung des von der ARGE übernommenen Auftrages länger als 12 Monate dauert und damit abkommensrechtlich die betriebstättenbegründend wirkende 12-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-D überschritten wird. Nach Z 19.1 des OECD-Kommentars zu…
…In diesem Fall führt der Umstand, dass in der Wohnung der Eltern ein österreichischer Zweitwohnsitz besteht, zu keiner inländischen Steuerpflicht der Gehälter, weil diese nicht für eine in Österreich, sondern für eine in den USA ausgeübte Tätigkeit bezogen werden (Art. 15 DBA-USA). Wohl sieht…
…den Feststellungen der deutschen Steuerbehörden in Deutschland, dann handelt es sich nach dem deutsch-schweizerischen DBA um eine in Deutschland ansässige Gesellschaft. Ihre Einkünfte sind - mangels Betriebstätte in der Schweiz - zur Gänze in Deutschland der Besteuerung zu unterziehen. Unter diesen Gegebenheiten ist die von der…
Übernimmt ein Dienstnehmer (Verkaufsleiter für Osteuropa) einer österreichischen Kapitalgesellschaft, die einer deutsch-amerikanischen Konzerngruppe zugehört, zusätzlich zu seiner Tätigkeit für die österreichische Gesellschaft die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers in der Prager Betriebstätte einer konzernzugehörigen deutschen Kapitalgesellschaft, so ist vorweg abzuklären, auf welcher konzerninternen Rechtsgrundlage diese…
…ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Großbritannien, sondern sind unter Artikel 22 conv. cit. (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der britische Zuwendungsempfänger Anrecht auf…
…Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der Schweizer Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige…
…Gesellschafter der inländischen Personengesellschaft in Österreich ansässig sind. Auch aus dem Betriebstättendiskriminierungsverbot des DBA-Deutschland (bzw. jenem auf Grund der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit) ist nichts zu gewinnen, weil im Diskriminierungsvergleich mit einem österreichischen Gesellschafter der österreichischen Gesellschaft diesem Gesellschafter bei seiner Besteuerung in Österreich ebenfalls kein…
…Vordruckes ZS-RD1 (deutsch) oder ZS-RE1 (englisch) samt Beiblatt C die Rückzahlung des vorgenommenen Steuerabzuges beantragt werden. Die vom niederländischen Finanzministerium einlangende Bestätigung über die Entlastungsberechtigung würde sodann von Amts wegen an das Finanzamt Eisenstadt weitergeleitet werden. In diesem Fall ist es nicht erforderlich…
…dann wird die Geltendmachung dieser Steuerpflicht durch das Abkommen nicht eingeschränkt. Es ist einzuräumen, dass eine derartige von den Bruttobeträgen erhobene Abzugssteuer in Zeiten von "Megaproduktionen" mit gewaltigem Technik- und Materialeinsatz und einem damit verbundenen deutlichen Zurücktreten des Künstleranteiles an den Gesamteinnahmen solcher Großveranstaltungen dazu…
…werden, als nicht durch Verordnung oder durch zwischenstaatliche Vereinbarung ausdrücklich Gegenteiliges angeordnet wird (EAS 1352, 1358, 1440, 1745, 1876). Unterlässt die österreichische Stiftung unter Berufung auf die Regelungen des DBA-Schweiz die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzuges, dann trifft sie aber die Verpflichtung darlegen zu können, dass…
…sondern nach Artikel 7 zu behandeln ist (Steuerpflicht in der Schweiz und Steuerfreiheit in Österreich). Besteht zwischen den beiden schweizerischen Gesellschaften ein Naheverhältnis im Sinn von Artikel 9 des Abkommens, dann wird aber in besonderem Maße darauf zu achten sein, dass nicht der Entgeltanteil der…
…der zum Steuerabzug verpflichtete österreichische Veranstalter davon befreit, eigenständig das Vorliegen der Voraussetzung einer Steuerfreistellung prüfen und dokumentieren zu müssen (EAS 2551). Die Steuerentlastungsvorschrift des Artikels 17 Abs. 2 DBA-Schweiz gilt nicht nur für das öffentlich geförderte schweizerische Orchester, sondern auch für die Orchesterkünstler…