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282 Treffer1557 msnur geltende Fassungen
EAS 1673Neues DBA-Russland und die russische "branch profits tax"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 577/1-IV/4/0012.06.2000

…nbsp; Das am 13. April 2000 in Moskau unterzeichnete (aber noch ratifikationsbedürftige) neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland enthält keine Sonderregelung in Bezug auf die Erhebung einer Steuer auf Gewinntransfers von russischen Betriebstätten an deren ausländische Firmenzentralen (branch profits tax). In der Literatur wird die Auffassung vertreten…

EAS 3055Implementierung eines neuen Softwaresystems in einem multinationalen Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0764-IV/4/200924.03.2009

…von einem US-Konzern im Rahmen einer weltweiten Umstrukturierung unter anderem auch die Mitgliedsgesellschaften verpflichtet, an einem neuen Softwaresystem (SAP-Projekt XX) teilzunehmen und werden die hiefür anfallenden Kosten an die Gliedunternehmen weiterbelastet, dann wäre diese Vorgangsweise nur dann mit den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen (OECD-VPG)…

EAS 2332Übergangsprobleme bei Drittstaatsarbeitgebern im neuen DBA Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/92-IV/4/0328.07.2003

Nach dem bis Ende 2002 geltenden DBA-Deutschland ex 1954 war ein anteiliges Besteuerungsrecht für die Bezüge eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters der deutschen Betriebstätte eine US-Unternehmens auch dann Österreich zugeteilt, wenn dieser Mitarbeiter auf österreichischem Staatsgebiet seiner beruflichen Tätigkeit nur kurzfristig (unter 183…

EAS 2198Zeitverschobener Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2302/299-IV/4/0207.01.2003

…a DBA-Indien-1999 findet dieses neue Abkommen in Österreich auf Steuern Anwendung, die für Steuerjahre (= Veranlagungsjahre = Kalenderjahre) erhoben werden, die dem Kalenderjahr des Ratifikationsurkundenaustausches folgen. Da der Ratifikationsurkundenaustausch im Jahr 2001 stattgefunden hat, sind die Bestimmungen des neuen Abkommens ab dem Veranlagungsjahr …

EAS 2912Dienstleistungsbetriebstätte im neuen DBA-Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1827-IV/4/200712.11.2007

…8.6.2006 unterzeichneten und ab 2008 anzuwendenden neuen Doppelbesteuerungsabkommens (BGBl. III Nr. 39/2007) mit ihren Beratungshonoraren nur dann in die tschechische Steuerpflicht eintreten, wenn sie diese Honorare unter Nutzung einer tschechischen Betriebstätte erzielt. Nach dem neuen Abkommen kann allerdings auch durch bloße Erbringung…

EAS 2812Auslandsentsendung im Übergangszeitpunkt zum neuen DBA-Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0022-IV/4/200710.01.2007

…die zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tagefrist nicht überschritten hat, wohl aber die nach dem neuen Abkommen vom 30.3.2005 zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tage-Frist im künftig maßgebenden 12-Monatszeitraum überschritten werden wird, dann verbleibt es für 2006 bei der Steuerpflicht in…

EAS 1676Auslegungsfragen zum neuen DBA-Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 571/1-IV/4/0012.06.2000

  Das am 13. April 2000 in Moskau unterzeichnete österreichisch-russische Doppelbesteuerungsabkommen sieht in Artikel 10 die Verpflichtung vor, für qualifizierte Konzerndividenden die Quellenbesteuerung auf 5% herabzusetzen. Wichtigste Voraussetzung für die Erlangung der Quellensteuerermäßigung ist : a) eine unmittelbare Beteiligung mit mindestens 10% am Kapital der…

EAS 2742Filmdreharbeiten in Neuseeland mit deutschen Darstellern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0394-IV/4/200619.07.2006

Schließt eine österreichische Filmproduktionsgesellschaft mit in Deutschland ansässigen Schauspielern Werkverträge ab, auf Grund derer sich diese Schauspieler zur Mitwirkung an Filmdrehaufnahmen in Neuseeland verpflichten, dann unterliegen die hierfür gezahlten Gagen der Abzugsbesteuerung nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. An Dreharbeiten mitwirkende Schauspieler nur deshalb…

EAS 282Investitionsbegünstigungen in den neuen deutschen Bundesländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1807/2/1-IV/4/9313.07.1993

  Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer deutschen Personengesellschaft beteiligt, deren Betriebstätten sich in den neuen deutschen Bundesländern befinden, sind die Gewinnanteile gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, jedoch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Hiezu müssen die ausländischen…

EAS 393Beteiligungsveräußerungen nach dem neuen DBA-Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/70/1-IV/4/9421.02.1994

…13 Abs. 3 lit. a des parlamentarisch auf österreichischer Seite bereits genehmigten neuen DBA-Frankreich (1034 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII.GP) sieht ein Besteuerungsrecht Frankreichs vor, wenn Beteiligungen an französischen Kapitalgesellschaften veräußert werden und wenn diese Beteiligungen "wesentlich" sind. Dies…

EAS 745Gewinnausschüttung an eine neue deutsche Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/98/1-IV/4/9531.10.1995

  Erwirbt eine deutsche Kapitalgesellschaft eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und wird noch vor Ablauf der in § 94a EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen u.a. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der…

EAS 1823Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer im neuen DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 87/1-IV/4/0102.04.2001

Im Geltungsbereich des am 24. August 2000 unterzeichneten (aber noch nicht in Kraft stehenden) neuen DBA-Deutschland werden Geschäftsführer der Zuteilungsregel des Artikels 16 unterstellt; ihre Bezüge unterliegen folglich der ausschließlichen Besteuerung in dem Staat, in dem die Kapitalgesellschaft ansässig ist. Dies gilt sowohl für…

EAS 1801Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Deutschland bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/7-IV/4/0119.02.2001

…BM für Finanzen ist dem Ausdruck "Zeiträume" der Begriffsinhalt der "Veranlagungszeiträume" beizumessen. Da bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Veranlagungszeitraum ebenfalls stets das Kalenderjahr umfasst, ist bei dieser Betrachtungsweise das neue Abkommen für alle Unternehmen einheitlich auf alle Einkünfte anzuwenden, die ab dem maßgebenden 1. Jänner zufließen…

EAS 3402Keine Wegzugsbesteuerung aufgrund des Abschlusses des neuen DBA Japan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0050-IV/8/201808.06.2018

…an einer österreichischen Kapitalgesellschaft (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich) beteiligt, deren Aktiva zu weniger als 50% aus österreichischem Immobilienbesitz oder Beteiligungen an Gesellschaften mit österreichischem Immobilienbesitz bestehen, so wird durch das Inkrafttreten des neuen DBA Japan keine Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs. 3 iVm …

EAS 1115Sublizenzvergabe in die USA nach dem neuen DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/5-IV/4/9721.07.1997

…wird dieser österreichischen Gesellschaft nach Maßgabe von Artikel 16 Abs. 1 lit. c DBA-USA (neu) i.V. mit Art. 12 DBA-USA (neu) das Recht zustehen, diese Sublizenzgebühren aus den USA quellensteuerfrei zu beziehen. Entscheidend nach lit. c ist aber, dass die US-Sublizenzgebühren…

EAS 1156Berechnung der 183-Tage-Frist im neuen DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/26-IV/4/9720.10.1997

Sobald das DBA-USA vom 31.5.1996 in Wirksamkeit tritt, steht bei Personalauslandsentsendungen dem Tätigkeitsstaat in Übereinstimmung mit den neuesten OECD-Grundsätzen bei einer 183 Tage nicht übersteigenden Entsendung kein Besteuerungsrecht zu. Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln der letztgültigen…

EAS 3434Keine Wegzugsbesteuerung aufgrund des Abschlusses des neuen DBA Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.583.68624.01.2022

Mit Argentinien wurde am 6. Dezember 2019 in Buenos Aires ein neues Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung unterzeichnet (355 d.B. XXVII. GP). Während die parlamentarische Beschlussfassung in…

EAS 2302Russisches Theatergastspiel vor Kundmachung des neuen DBA-Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/8-IV/4/0323.06.2003

…Geltung besitzen. Um eine verfassungskonforme Anwendung des neuen DBA-Russland zu gewährleisten, wird es daher keine Haftungsfolgen für inländische Veranstalter von russischen Theatergastspielen geben dürfen, wenn mit den Theatergastspielen (bzw. der Gastspieltournee) noch vor der Kundmachung des neuen Abkommens begonnen worden ist (zB Gastspiel vom…

EAS 2925Änderung der 183-Tage-Klausel im neuen DBA-CZ
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0080-IV/4/200811.01.2008

…Monaten vor. Die Neuregelung kann allerdings nur Personalentsendungen ab 1. Jänner 2008 betreffen. Werden daher von einem österreichischen Arbeitgeber Arbeitnehmer von Juli 2007 bis Dezember 2007 zu Montagetätigkeiten nach Tschechien entsandt und ab März 2008 neuerlich für 5 Monate zur Arbeitsleistung in Tschechien beordert, beginnt…

EAS 2695Verzinsung des Geldtransfers zur Erlangung einer neuseeländischen Aufenthaltsbewilligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0051-IV/4/200606.02.2006

…der Geldbetrag wieder in seine Verfügungsmacht gelangt. Tritt aber die österreichische Steuerpflicht solcherart erst nach 2007 ein, dann wird zu erwarten sein, dass das österreichisch-neuseeländische Doppelbesteuerungsabkommen bereits in Wirksamkeit steht, das die steuerliche Erfassung solcher Zinsen Neuseeland vorbehält. Bundesministerium für Finanzen, 6. Februar 2006