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NeuFöR Rz 5–191.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

1.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG) Rz 5: Die Befreiung von Stempelgebühren sowie von den Bundesverwaltungsabgaben ist nur insoweit gegeben, als es sich um steuerpflichtige Vorgänge handelt, die unmittelbar und konkret dem Gründungsvorgang zuzurechnen sind. Ab 18.07.2017 gilt: Schriften…

NeuFöR Rz 21–261.1.2. Grunderwerbsteuer (§ 1 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…steht die Steuerbefreiung des § 1 Z 2 NeuFöG nur für die im Zusammenhang mit der Gewährung von Gesellschaftsrechten stehende Grundstückseinbringung zu. Beispiel 2: Die Sacheinlage eines Grundstückes wird zum einen Teil auf das Stammkapital eingebracht, zum anderen Teil zur Bildung einer nicht gebundenen Kapitalrücklage verwendet…

NeuFöR Rz 29–331.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

1.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG) Rz 29: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Grundbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…

NeuFöR Rz 41–461.1.7. Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…aufgenommen, kommt es ab dem 13. Monat nach der Neugründung auf die zeitliche Abfolge der Beschäftigungsverhältnisse und nicht auf die konkrete Person des Arbeitnehmers an. Wird daher das Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beendet und innerhalb der zeitlichen Schranken für die Inanspruchnahme der Befreiung wieder aufgenommen…

NeuFöR Rz 47–542. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…einsetzbare Gesellschaft weiterverkauft wird (Gründung von in- oder ausländischen Vorratsgesellschaften), liegt zu diesem Zeitpunkt noch keine Neugründung vor. Bei späterer Schaffung einer betrieblichen Struktur können die Begünstigungen für jene Vorgänge in Anspruch genommen werden, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Schaffung der betrieblichen Struktur stehen…

NeuFöR Rz 55–702.1. Betriebliche Struktur (§ 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…es sich um Traktoren und Anhänger, land- und forstwirtschaftliche Spezialfahrzeuge und sonstige landwirtschaftliche Maschinen und Geräte handelt Rz 68: Die Zulassung eines Kfz für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit eines Arztes ist kein durch die Neugründung unmittelbar veranlasster Vorgang, sondern dient der Gründung bloß mittelbar…

NeuFöR Rz 71–812.2. Betriebsinhaber (§ 2 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…gehaltenen 19% dem Treugeber zugerechnet werden, kommt dem Gesellschafter die Stellung eines Betriebsinhabers nicht zu und kann dieser daher bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die Befreiungsbestimmung des NeuFöG in Anspruch nehmen. Wird ein Betrieb durch eine Gesellschaft gegründet, an der eine andere Gesellschaft wesentlich beteiligt…

NeuFöR Rz 82–832.3. Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…bereits existierender Betrieb bloß unter einer neuen Rechtsform geführt wird. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn unter der neuen Rechtsform die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen weitergeführt werden oder wenn ein bereits vorhandener Betrieb in eine - wenn auch neu gegründete - Kapitalgesellschaft eingebracht wird…

NeuFöR Rz 85–862.5. Betriebserweiterung (§ 2 Z 5 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…genommenen Begünstigungen nicht schädlich ist. In dem Fall, dass der Rechtsanwalt zur Einrichtung einer Sprechstelle eine fremde bereits bestehende Kanzlei übernimmt, fallen die seinerzeitigen Begünstigungen für die Neugründung seiner Kanzlei nachträglich weg, weil es sich hierbei um eine Erweiterung um einen bereits bestehenden Betrieb handelt.

NeuFöR Rz 87–933. Zeitpunkt der Neugründung (§ 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Frist beim neuen Betriebsinhaber (siehe Rz 78) Beginn des Zeitraumes für die Befreiung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen (vgl. Rz 42 ff) Meldeverpflichtung (siehe Rz 137 ff) Zeitlicher Anwendungsbereich (siehe Rz 201) Werbend nach außen in Erscheinung treten Rz 89: Als Kalendermonat der Neugründung gilt…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber über grundlegende…

NeuFöR Rz 137–1405. Meldeverpflichtung (§ 5 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Kriterien des Betriebsinhabers§ 2 Z 2 NeuFöG kommtnicht erfüllt. Beispiel: Ein Betriebsinhaber veräußert seinen Betrieb nach 13 Monaten an den nunmehrigen neuen Betriebsinhaber. Der neue Betriebsinhaber war in den letzten 15 Jahren ab Erwerb des Betriebes nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich tätig. Die Änderung…

NeuFöR Rz 141–1466. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…Änderungen des übertragenen Vermögens (zB § 16 Abs. 5 UmgrStG) stehen den Begünstigungen des NeuFöG nicht entgegen. Rz 143: Begünstigt ist nicht nur die Übertragung von Betrieben und Teilbetrieben, sondern auch die Übertragung von Mitunternehmeranteilen und Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn durch die Übertragung ein Wechsel in…

NeuFöR Rz 1546.1.3. Gesellschaftsteuer (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

… 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 154: Gemäß § 5a Abs. 2 Z 1 iVm § 1 Z 5 NeuFöG ist der Erwerb von Gesellschaftsrechten an Kapitalgesellschaften iSd § 4 KVG unmittelbar im Zusammenhang mit Betriebsübertragungen durch den ersten Erwerber von der Gesellschaftsteuer befreit. Der Gesellschaftsteuer unterliegt…

NeuFöR Rz 163–1687. Begriff der Betriebsübertragung
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…zu veranlagen gewesen wären. 7.1.1. Betrieb Rz 164: Auf die Größe des übertragenen (Teil-)Betriebes kommt es für die Anwendung der Begünstigungen des NeuFöG nicht an. Beispiel: Der Betrieb besteht aus einer großen Landwirtschaft und einem kleinen Weinbau. Ein Sohn erhält die Landwirtschaft…

NeuFöR Rz 1727.3. Änderung der Rechtsform
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. Er steht dem Unternehmen nur mehr als Kommanditist mit einer Beteiligung von weniger als 50% ohne Geschäftsführungskompetenz zur Verfügung. In diesem Fall liegt eine begünstigte Betriebsübertragung iSd NeuFöG vor, weil keine bloße Änderung der Rechtsform, sondern ein Wechsel in der…

NeuFöREinleitung
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…von der Bundesanstalt Statistik Österreich) maßgeblich sein. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben. Die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR) sind ab 19. Dezember 2008 generell anzuwenden…

NeuFöR Rz 1–41. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…letzte, den Rechtsvorgang unmittelbar auslösende Glied in der ablaufenden Kausalkette bildet (vgl. VwGH 14.10.1971, 2259/70). Die Befreiungs- und Begünstigungsbestimmungen des NeuFöG sind kumulativ mit etwaigen in anderen Materiengesetzen enthaltenen Befreiungsbestimmungen anzuwenden (zB § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 idF SchenkMG 2008, …

NeuFöR Rz 27–281.1.3. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch (§ 1 Z 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

1.1.3. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch (§ 1 Z 3 NeuFöG) Rz 27: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Firmenbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…

NeuFöR Rz 34–391.1.5. Gesellschaftsteuer (§ 1 Z 5 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…36: Als Gesellschaften kommen Kapitalgesellschaften iSd § 4 KVG sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften in Betracht. Rz 37: Von der Steuerbefreiung umfasst sind nur jene Einzahlungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft tatsächlich geleistet werden, unabhängig davon, ob die Gründer einer Kapitalgesellschaft ihrer Einzahlungsverpflichtung…