…dieser Aufwand nach Maßgabe des Artikels 9 des DBA-USA und in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht in Österreich gewinnmindernd zu berücksichtigen sein. Denn wenn ein österreichischer Arbeitgeber sich dafür entscheidet, dass die Gehaltsbezüge seiner ausschließlich für ihn tätigen Mitarbeiter durch Leistungen eines Dritten (hier…
…werden. Der Fall ist aus österreichischer Sicht so zu sehen, dass der nunmehrige österreichische Arbeitgeber einem Dritten (dem ursprünglichen ausländischen Arbeitgeber) im Konzernumlageweg Zahlungen dafür leistet, dass dieser Dritte Pensionsverpflichtungen gegenüber dem nach Österreich versetzten Arbeitnehmer übernimmt. Derartige Zahlungen unterliegen einerseits nicht den Einschränkungen des …
…zukommen, sofern ihr Nutzungs- und Verfügungsrecht über die gegenständlichen Dividenden nicht durch eine Verpflichtung zur Weiterleitung der Zahlung an einen Dritten eingeschränkt wird (OECD-MK Art. 10 Z 12.4). Sind der Anteilseignerin im Übrigen die Dividendeneinkünfte nach den Grundsätzen des nationalen Steuerrechts zuzurechnen, so…
…an Dritte derjenige als Arbeitgeber anzusehen ist, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzt (VwGH 20.12.1972, 2340/71), ist als Arbeitgeber der vom Beschäftiger nach Deutschland…
…Unter diesen Gegebenheiten ist das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen auf den Zinsenzufluss aus dem dritten Staat nicht anwendbar; und zwar auch dann nicht, wenn seitens der schweizerischen Steuerverwaltung auf den (bloß formell) aus der Schweiz nach Österreich fließenden Zinsen eine 35%ige Quellensteuer einbehalten werden sollte.…
…bestimmt sich daher in "Stufe 1" das Ausmaß der zur Verfügung stehenden Sechstelgrenze nach den Vorschriften des § 67 EStG 1988 und zwar ohne Beeinflussung durch Abkommensrecht. Daher ist auch die zeitliche Zuordnung des Zuflusses einer Auslandsprämie nicht nach dem Kausalitätsprinzip, sondern nach dem sich aus …
…Monatsbezuges) wird sodann nach dem Tagesschlüssel aufgeteilt, wobei dies auch für die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten gilt" (siehe EAS 1466). In dem der Verständigungsvereinbarung zu Grunde liegenden Beispielsfall wurde bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Entsendungsjahr an 146 Tagen in Deutschland und an…
…zumal der im gegebenen Zusammenhang geltende AOA (Authorized OECD Approach, siehe EAS 3010) und der diesem inhärente "separate entity approach" nach dem Ansatz von Marktpreisen wie bei Erwerb von unabhängigen Dritten verlangt. Es liegen daher aus dieser Sicht bei einem bloß quasi-innerbetrieblichem Wirtschaftsgutwechsel aus…
…weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, obwohl die Tätigkeit des Arbeitnehmers einen Arbeitsplatz erfordert. Darüber hinaus können auch noch folgende Aspekte bei der Prüfung einer Homeoffice-Betriebsstätte relevant sein: Wenn der Arbeitnehmer Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des…
…ihm nach dem Recht des DBA-Anwenderstaates zukommt. Nach Abschn. 80 Abs. 8 der ESt-RL 1984, AÖF Nr. 193/1985, stellen die anlässlich der Veräußerung von festverzinslichen Wertpapieren gesondert in Rechnung gestellten, auf die Zeit von der letzten Kuponfälligkeit bis zum Verkaufstermin entfallenden (noch…
…Großbritannien an die österreichische Tochtergesellschaft in dem Maße weiterbelastet werden, als sie den Mitarbeitern der österreichischen Tochtergesellschaft anteilsmäßig zuzurechnen sind. Der Fall ist hiebei aus österreichischer Sicht so zu sehen, dass der österreichische Arbeitgeber (die Tochtergesellschaft) einem Dritten (dem als eigene Rechtsperson eingerichteten britischen Pensionsfonds…
… es scheiden sonach sowohl die laufende deutsche Rente als auch die Sonderzahlungen aus. Der im dritten Schritt ermittelte Durchschnittsteuersatz ist auf diese DBA-konforme Besteuerungsgrundlage anzuwenden. Deutsche Sonderzahlungen bleiben daher in dem nach § 67 EStG begünstigten Ausmaß für die Ermittlung des Progressionssatzes außer Betracht. 12…
…gewerbliche Erfahrung auch keinem Dritten mehr überlassen darf. Eine solche "Veräußerung" einer gewerblichen Erfahrung kann sich allerdings insoweit auf ein bestimmtes Gebiet beschränken, als der Träger der gewerblichen Erfahrung nur für dieses Gebiet jeder weiteren Nutzung entsagt. Wird daher vom österreichischen Unternehmen dem chinesischen "Lizenznehmer…
…entgeltlich der ihr eigentümlichen Nutzungsmöglichkeiten begeben hat. Dies wieder trifft zu, wenn dem Inhaber nach Bezahlung eines kaufpreisähnlichen Entgeltes keine weitere Verfügungsmöglichkeit über die gewerbliche Erfahrung mehr zusteht, er also auf die eigene Nutzung der gewerblichen Erfahrung verzichtet, er auf kein weiteres nutzungsabhängiges Entgelt des…
…die slowenische Kapitalgesellschaft nach EU-Beitritt Sloweniens berechtigt, dass die ihr zufließende Dividende gemäß § 94a EStG von der österreichischen Kapitalertragsteuer freigestellt wird. Wurde allerdings die Beteiligung vor dem Dividendenauszahlungstag am 7. Oktober 2004 an einen Dritten veräußert, dann ist vorweg festzustellen, wem nach österreichischem Steuerrecht…
…EWG-Vertrages eine andere Konsequenz ergibt, ist wegen der derzeit unklaren Rechtslage über die steuerlichen Wirkungsbereiche dieser Diskriminierungsverbote nicht mit Sicherheit festzustellen. In dem mit Deutschland in Verhandlung stehenden Erbschafts- und Schenkungssteuervertrag wird allerdings aller Voraussicht nach eine Sonderbestimmung aufgenommen werden, die - bei entsprechend reziproker…
…wird entsprechend den international üblichen Grundsätzen nach Maßgabe einer Funktionsanalyse vorzunehmen sein. Ob hierbei Aktivitäten der inländischen Zweigniederlassung oder dem ausländischen Stammhaus zuzurechnen sind, kann als Sachverhaltsfrage im Allgemeinen nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens entschieden werden. Bei Kreditgeschäften mit Dritten wird der Umstand, dass…
Bei Berechnung der 183-Tage-Frist in Abkommen, die in den hier wesentlichen Belangen dem Art. 15 Abs. 2 OECD-MA folgen, kommt es auf die Tage der "physischen Anwesenheit" im betreffenden DBA-Partnerstaat an, wobei Teilanwesenheit am Ankunfts- oder Abreisetag genügt (Z 5 des…
…ist allerdings auch noch Artikel 17 zu beachten, da Artikel 17 Abs. 1 dritter Satz - in Abweichung vom OECD-Musterabkommen - für "Einkünfte aus der Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen von künstlerischen Darbietungen durch Rundfunk und Fernsehen" dem Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zuerkennt. Dieser dritte Satz darf…
…kann nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005 (DBA-EVO), der Steuerabzug in Österreich unterbleiben. Wird die Zahlung nicht an den Künstler, sondern an einen Dritten (zB an seine Agentur) geleistet, hängt die Berechtigung zur Steuerfreistellung davon ab, dass dem Veranstalter ein…