…Stelle ein anderes in den Geltungsbereich des StudFG 1992 fallendes Studium beginnt, liegt ein Studienwechsel vor (vgl. BFG 18.5.2015, RV/7104225/2014). Wird ein Studium nach dem dritten inskribierten Semester gewechselt, bedeutet dies nach § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG i.V.m. …
…verwiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat. Gemäß § 17 Abs. 4 StudFG in der geltenden Fassung (BGBl. I Nr.76…
…Physik und Mathematik. Ein Bescheid über die Anrechnung von Prüfungen wurde zunächst nicht vorgelegt. Das Finanzamt forderte hierauf mit dem angefochtenen Bescheid die für März 2009 bereits ausbezahlte Familienbeihilfe sowie den Kinderabsetzbetrag zurück, da ein Studienwechsel nach dem dritten inskribierten Semester vorlag, und wies in…
…nicht relevant, weil - unabhängig vom Nachweis des Studienerfolges - bereits aufgrund des Studienwechsels nach dem dritten Semester nach § 17 Abs. 1 Z.2 StudFG 1992 ab September 2003 kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Ob der erforderliche Studienerfolgsnachweis erbracht wurde oder ob zusätzlich der Tatbestand nach § 17…
…wären. Erst im Jahr 2007 hätte die Tochter die Aufnahmeprüfung erfolgreich abgelegt und am 3.9.2007 mit dem Bachelor-Studiengang "Physiotherapie" am Campus Wien beginnen können. Aus diesen Gründen sei ersichtlich, dass die Tochter nicht erst nach dem dritten Semester das Studium wechseln, sondern…
…als zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semesters (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges aus dem neuen Studium. Hinsichtlich der…
…auch schon vor Einführung dieses Studienganges möglich, z.B. an der Universität Publizistik zu studieren. Nach den Bestimmungen des § 17 Abs. 2 Z. 2 StudFG 1992 ist ein Studienwechsel nach dem dritten Semester ua. dann nicht (beihilfen-)schädlich, wenn der Studienwechsel ohne Verschulden des Studierenden…
…A. und drei Semester an der Universität B.) auf die Studienrichtung Bio- und Umwelttechnik an der Fachhochschule W.. Ein materiellrechtlicher Anspruch auf die beantragte Gewährung der Familienbeihilfe lag daher für die Tochter der Bw. - auf Grund eines erfolgten Studienwechsels nach dem dritten Semester - nicht vor…
…im Laufe des Vorstudiums eingerichtet. Der Sohn der Bw hat eine Wahl getroffen und das bisherige Studium (freiwillig) aufgegeben. Der Studienwechsel wurde somit nicht durch ein unabwendbares Ereignis zwingend herbeigeführt. Ebenso gilt ein Wechsel der Studienrichtung nach dem dritten Semester gemäß § 17 Abs. 2 Z…
…der Fachhochschule im Wintersemester 1997/98 hat der Sohn des Bw. somit einen Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs. 1 Z.2 StudFG 1992 (Wechsel nach dem dritten inskribierten Semester) vollzogen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Februar 2004, G204/03, die Verfassungswidrigkeit des …
…1998). Maßgebend für einen Studienwechsel ist immer der Studienbeginn. Unbestritten ist, dass der Sohn des Bw nach dem achten Semester mit WS 99/2000, somit nach dem dritten inskribierten Semester das Studium wechselte. Der Bw stützt seinen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe ab April/2000…
…ist jener, dass mein Sohn nicht nach, sondern bereits während dem dritten inskribierten Semester den Studienrichtungswechsel vollzogen hat, wie der mitgeschickten Studienzeitbestätigung zu entnehmen ist. (Anhang 2) Nach vollzogenem Wechsel hat er das Bachelorstudium Industrielogistik dann unbestreitbar zielstrebig weiterverfolgt, jedoch hat ihm die geschilderte Ähnlichkeit…
…2016: "Inhaltlich soll die Änderung ... insofern eine Verbesserung für Studierende bringen, als nur die Studienzeiten eines verspätet - also nach dem dritten Semester - gewechselten Studiums für die sogenannte Wartezeit bis zur Wiedererlangung des Beihilfenanspruches berücksichtigt werden. Studienzeiten aus allfälligen Vorstudien, die nicht zu spät gewechselt wurden…
…2016: "Inhaltlich soll die Änderung ... insofern eine Verbesserung für Studierende bringen, als nur die Studienzeiten eines verspätet - also nach dem dritten Semester - gewechselten Studiums für die sogenannte Wartezeit bis zur Wiedererlangung des Beihilfenanspruches berücksichtigt werden. Studienzeiten aus allfälligen Vorstudien, die nicht zu spät gewechselt wurden…
…gewährte dem Bw. die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag ab Oktober 2003, wies jedoch die Berufung gegen den Rückforderungsbescheid mit Berufungsvorentscheidung wie folgt als unbegründet ab: "Ihr volljähriger Sohn S. wechselte mit Beginn das Sommersemesters 2002 sein Betriebswirtschaftsstudium (KZ J151) nach dem dritten fortgesetzt gemeldeten Semester…
…ab dem Wintersemester 2005 vorgelegt. Mit Bescheid vom 13. November 2006 forderte das Finanzamt die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Zeit 1. Oktober 2005 bis 30. September 2006 in Höhe von insgesamt € 2.443,20 zurück, da die Tochter nach dem dritten Semester das…
…Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als Ausbildungsjahr überschreiten. Gemäß § 17 Abs. 1 StFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach…
…1. Sept. 2002 bis laufend mit der Begründung ab, dass der Studienwechsel auf die Pädagogische Akademie nach dem dritten inskribierten Semester erfolgt sei. Gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Tamsweg betreffend den Antrag vom 24. September 2002 auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Sohn Ch., geb…
…wurde lediglich ausgeführt, es liege kein günstiger Studienerfolg vor, wenn das Studium nach dem dritten inskribierten Semester gewechselt würde. Mit dieser "rechtlichen Beurteilung", der Bescheid wurde im Übrigen ohne Anführung der angewendeten Rechtsnormen erlassen und ist allein deshalb schon mit Rechtswidrigkeit belastet, dürfte die erstinstanzliche…
…Gänze für das nach dem Studienwechsel betriebene Studium berück- sichtigt wird. …" - zu § 17 Abs. 3 StudFG: " … Inhaltlich soll die Änderung des Abs. 4 (nunmehr Abs. 3) insofern eine Verbesserung für Studierende bringen, als nur die Studienzeiten eines verspätet - also nach dem dritten Semester -…