…wurde ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch wenn solche Verfahren zur Zeit lange dauern, würde es von österreichischen Kontrolleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung als Ermessensmissbrauch gewertet werden, wenn…
…ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch wenn solche Verfahren zur Zeit lange dauern, würde es von österreichischen Kontrolleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung vermutlich als Ermessensmissbrauch gewertet werden, wenn…
…Vertragsstaat länger als 183 Tage aufhält und damit nach den allgemeinen Grundsätzen der "Monteurklausel" das Besteuerungsrecht unter den hierfür maßgeblichen Rechtsvoraussetzungen bereits deshalb auf den Tätigkeitsstaat überginge. Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien ist damit als eine "Ausdehnung" der 183-Tage-Regel auf den Zeitraum…
Wird in Österreich in einem 12 Monate übersteigenden Zeitraum ein Kraftwerk errichtet, wobei unter der Führung einer deutschen Kapitalgesellschaft eine Zusammenarbeit mit einer slowakischen Kapitalgesellschaft stattfindet, deren Mitwirkung an der Bauführung aber weniger als 12 Monate andauert, dann ist für die Beurteilung, ob die slowakische…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt. Hilfsweise (dh. solange sich aus dem "Abkommenszusammenhang" kein gegenteiliges DBA…
…zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung und Montage im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt; in der Regel wird dies zeitlich mit der Abnahme des fertig gestellten Bauwerkes zusammenfallen…
In EAS 357 wurde u.a. folgende Auffassung vertreten : Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten und…
…so wird für die Beurteilung der Frage, ob und gegebenenfalls ab wann und wie lange in den betreffenden ausländischen Staaten Betriebstätten begründet werden, nach der derzeitigen österreichischen Verwaltungspraxis Folgendes als wesentlich angesehen: Bauplanung und Bauüberwachung stellen für eine Planungs-Kapitalgesellschaft eine Mitwirkung an der Bauausführung…
…4 Abs. 2 DBA-UdSSR 24 Monate. Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen (Zitierung nach Stand September 1992) bleibt eine Bauausführung im allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hierbei auf die Dauer der faktischen…
…der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit - die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA)…
…vom 16.5.2008, RV/0065-F/08). Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze unterliegen die der Grenzgängertätigkeit zuzurechnenden Einkünfte, das sind jene, die für Zeiträume gezahlt werden, in denen eine arbeitstägliche Rückkehr an den Wohnsitz stattfindet, dem mit 4% begrenzten inländischen Besteuerungsanspruch. Dies gilt auch für…
…Musterabkommens. In dieser Beurteilung tritt keine Änderung ein, wenn der Subunternehmer eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Generalunternehmers ist. Beginn und Ende der Baustellenfrist: Eine Bauausführung besteht von dem Zeitpunkt an, an dem das Unternehmen mit den Arbeiten - einschließlich aller vorbereitenden Arbeiten - in dem Staat beginnt…
…auch der persönlichen Verhältnisse in die USA verlagert. Aus EStR 2000 Rz 7596 ist ersichtlich, dass ein Zeitraum von fünf Jahren einen ausreichend langen Zeitraum bildet, innerhalb dessen eine steuerlich relevante Ansässigkeitsverlagerung in einen DBA-Staat eintreten kann. Die Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes als bloßes…
…drei Jahren maßgebend. Bei einem über 14 Jahre währenden Dauerverlust wird aber jedenfalls der "längere Zeitraum" bereits bei weitem überschritten. Denn ein fremder Dritter würde sich nicht auf die Übernahme eines Geschäftsfeldes einlassen, das ihm für einen derart langen Zeitraum Verluste verursacht, ohne dafür eine…
…österreichischen Bauunternehmens auf Grund eines Auslandsvertrages für die Zeit vom 9.1.1995 bis 31.12.1995 an die russische Baustelle eines Straßenbauprojektes entsandt, dann sind die hiefür gezahlten Vergütungen von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn die russische Bauausführung länger als 24 Monate andauert (Art…
Gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-CZ führen Dienstleistungen, die über einen Zeitraum von länger als 6 Monaten erbracht werden, zum Entstehen einer "Dienstleistungsbetriebstätte". Anlässlich österreichisch-tschechischer Konsultationen im Februar 2011 wurde geklärt, dass die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn…
…dass eine inländische Wohnung nicht zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht führen soll, wenn sie in zeitlicher Hinsicht nur untergeordnet (nicht mehr als 70 Tage pro Jahr) genutzt wird. Sollte allerdings der Inlandsaufenthalt länger als 6 Monate andauern, dann tritt unbeschränkte Steuerpflicht kraft inländischem gewöhnlichem Aufenthalt ein. Vorübergehende…
Wird ein amerikanischer Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses für den Zeitraum Jänner 1988 bis August 1991 nach Österreich entsendet und erfolgt im August 1993 durch das österreichische Finanzamt die Veranlagung dieses Dienstnehmers, wobei die Einkommensteuer vom amerikanischen Dienstgeber getragen wird, so…
…Kalenderjahr steuerfrei, in dem sich der Dienstnehmer länger als 183 Tage in Deutschland aufhält. Wird daher beispielsweise ein Dienstnehmer vom 1. September 1992 bis 31. August 1993 nach Deutschland entsandt, bleiben die Bezüge 1992 weiterhin in Österreich steuerpflichtig. Die Bezüge für die Zeit vom 1…
Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien sieht vor, dass im Verhältnis zu Tschechien lang andauernde Dienstleistungen eine Betriebstätte begründen können (Dienstleistungsbetriebstätte). Die zitierte Bestimmung lautet "Der Ausdruck "Betriebsstätte" umfasst ......... Dienstleistungen einschließlich Beratungs- und Geschäftsführungstätigkeiten, die von einem Unternehmen eines Vertragsstaats, oder Arbeitnehmern oder…