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EAS 2774Kapitalertragsteuerabzugspflicht bei Forderungswertpapieren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0548-IV/4/200609.11.2006

Gemäß § 95 Abs. 3 EStG trifft die Kapitalertragsteuerabzugspflicht bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren die kuponauszahlende Stelle, wenn sich diese im Inland befindet. Erfolgt die Auszahlung durch ein Kreditinstitut, so ist dieses als kuponauszahlendes Kreditinstitut zum Steuerabzug verpflichtet. Die Abzugspflicht ist hierbei nicht davon abhängig, ob das…

EAS 1495Zuzug nach Österreich mit Auslandskapitalanlagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 515/1-IV/4/9912.07.1999

…die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25%igen Kapitalertragsteuer die Einkommensteuerpflicht (und eine künftige Erbschaftssteuerpflicht) abgegolten. Eine andere Rechtslage gilt, wenn die Papiere weiterhin im Depot einer schweizerischen Bank gehalten werden und keine österreichische "kuponauszahlende Stelle" vorliegt…

EAS 1474Auslandszinsen-KESt-Verordnung und Befreiungserklärungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft09/1-IV/4/9921.06.1999

Die Verordnung BGBl. II Nr. 43/1998 sieht vor, dass inländische Banken, die als kuponauszahlende Stelle ausländische Forderungswertpapiere betreuen, für die ab 1. Juli 1998 zufließenden Zinsen im allgemeinen verpflicht sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen; eine abkommenskonforme Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach…

EAS 2293KESt-Pflicht für obligatorische Genussrechte ausländischer Investoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/14-IV/4/0312.05.2003

…Grundsätze gelten nicht nur für österreichische Kreditinstitute, wenn diese als kuponauszahlende Stelle fungieren, sondern auch für die die Genussrechte emittierende österreichische Kapitalgesellschaft, wenn diese gemäß § 95 Abs. 3 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 als inländische "kuponauszahlende Stelle" gilt. 12. Mai 2003 Für den Bundesminister:…

EAS 2066KESt-Entlastung für deutsche Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 333/2-IV/4/0228.05.2002

…in Deutschland ansässiger Investor, der in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügt und aus diesem Grund in Österreich den Besteuerungsgrundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, Zinsenerträge aus Anleihen mit kuponauszahlender Stelle in Österreich, dann unterliegen diese Zinsen der österreichischen Kapitalertragsteuer. Gemäß Artikel 11 Abs. 2 des DBA…

EAS 12DBA-Spanien/steuerfreie spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 151/97/1-IV/4/9114.06.1991

Ist eine österreichische Bank kuponauszahlende Stelle spanischer Staatsanleihen, so ist bei Beurteilung, ob Kapitalertragsteuerabzugspflicht gemäß § 93 Abs. 3 EStG eintritt, zunächst festzustellen, ob der Zinsenempfänger der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bei unbeschränkter Steuerpflicht tritt gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien Steuerfreiheit in Österreich…

EAS 440Auslandssteueranrechnung auf die KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9404.05.1994

  Forderungswertpapiere, für deren Kapitalerträge Österreich durch ein Doppelbesteuerungsabkommen die Verpflichtung zur Anrechnung ausländischer Steuern auferlegt ist (z.B. kuponauszahlende Stelle schweizerischer Anleihen ist eine österreichische Bank) bleiben in dem Endbesteuerungsystem eingebunden (Pkt. 1.3.4 des BMF-Erlasses vom 8. April 1994, GZ 14…

EAS 907Matching-Credit für ausländische Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 78/1-IV/4/9608.07.1996

…Singapur gelegenen Filiale (Betriebstätte) einer thailändischen Bank begeben werden, dann unterliegt der erzielte Zinsenertrag nach österreichischem Recht der österreichischen Einkommensbesteuerung; befindet sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich, kommt es sonach zur 25%igen Endbesteuerung. Ungeachtet des Umstandes, dass die Zinsen aus Singapur nach Österreich fließen…

EAS 1031Progressionsvorbehalt für steuerfreie argentinische Anleihezinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 7/2-IV/4/9703.03.1997

…Progressionsvorbehaltes anzusetzen; und zwar auch dann, wenn sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich befindet und - ohne Berücksichtigung des Abkommens - die zur Progressionsunwirksamkeit führende 25%ige KESt anfällt. Denn der Rechtsgrund für die Entlastung von der KESt liegt in Artikel 11 des DBA-Argentinien, sonach in…

EAS 1899Auslandszinsen-KESt-Verordnung und Befreiungserklärungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 56/1-IV/4/0123.07.2001

Die Verordnung BGBl. II Nr. 43/1998 sieht vor, dass inländische Banken, die als kuponauszahlende Stelle ausländische Forderungswertpapiere betreuen, für die ab 1. Juli 1998 zufließenden Zinsen im Allgemeinen verpflicht sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen; eine abkommenskonforme Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach…

EAS 73Luxemburgische Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft23 2764/1-IV/4/9216.01.1992

…Anleihe, so sind die an den österreichischen Anleihegläubiger fließenden Zinsenerträgnisse in Österreich steuerpflichtig; eine allenfalls in Luxemburg erhobene Quellensteuer kann auf die österreichischen Steuern vom Einkommen nicht angerechnet werden. Solange sich die kuponauszahlende Stelle nicht in Österreich befindet, fällt keine inländische Kapitalertragsteuer an. Auch Darlehenszinsen…

EAS 382Kapitalerträge einer in Österreich lebenden US-Staatsbürgerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4983/5-IV/4/9411.02.1994

…Art wird für Einkünfte aus Drittstaaten die Doppelbesteuerung nicht beseitigt; werden daher Gelder zB in schweizerischen Anleihen (mit österreichischer kuponauszahlender Stelle) veranlagt, unterliegen die Erträge sowohl der 22-prozentigen österreichischen Endbesteuerung als auch der US-Einkommensteuer, wobei auf Grund des DBA keine Verpflichtung für die…

EAS 2199Sicherungssteuer von einem in Frankreich ansässigen Konzernmitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 36/2-IV/4/0207.01.2003

…Besteuerungsrechte an seinen in- und ausländischen Zinsenerträgnissen sowie an ausländischen Aktienerträgnissen (einschließlich Substanzgewinnen). Wurde diesem nunmehr in Frankreich ansässigen Konzernmitarbeiter für solche Erträgnisse eines von einer österreichischen Bank als kuponauszahlender Stelle abgerechneten französischen Kapitalanlagefonds Sicherungssteuer vorgeschrieben, dann steht dies im Widerspruch mit dem DBA-Frankreich…

EAS 685Beteiligung an einer vermögensverwaltenden amerikanischen Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1354/8/4-IV/4/9501.08.1995

…jährigen Spekulationsfrist erzielt wurden (Pkt. 5.2.2.2 AÖF Nr. 53/1995). Gegebenfalls (dh. bei inländischer "kuponauszahlender Stelle" im Sinn des § 95 Abs. 3 EStG) kommt es zu einer KESt-Finalbesteuerung in Österreich. Liegt kein ausländischer Kapitalanlagefonds vor, dann findet bei einer vermögensverwaltenden ausländischen…