…20.8.90 S. 6) Österreich verpflichten, dafür zu sorgen, dass Gewinnausschüttungen österreichischer Tochtergesellschaften an deren in EU-Staaten ansässige Muttergesellschaften ab diesem Tag in Österreich von der Kapitalertragsteuer vollständig entlastet werden. 25. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Das Unmittelbarkeitserfordernis in den auf Artikel 10 des OECD-Musterabkommens basierenden Doppelbesteuerungsabkommen schließt daher nach wie vor eine Beteiligungshaltung durch eine Personengesellschaft von der Inanspruchnahme der Quellensteuerentlastung für konzerninterne Gewinnausschüttungen aus. Ein förmliches Gegenseitigkeitsverhältnis ist mit der Schweiz in dieser Frage bislang nicht hergestellt worden…
…der deutschen KGaA im Anhang zum Umgründungssteuergesetz und im Anhang zum EStG nur zum Ausdruck bringt, dass die für Kapitalgesellschaften geltenden Umgründungsmöglichkeiten auch für die deutschen KGaA zutreffen und dass für grenzüberschreitende Gewinnausschüttungen an oder von KGaAs die für konzerninterne Gewinnausschüttungen vorgesehene Steuerentlastung anwendbar ist…
…steuerlich zu begünstigen, wenn gleichartige Begünstigungen österreichischen Gesellschaften im betreffenden Ausland verweigert werden. Artikel 10 der auf dem OECD-Musterabkommen basierenden Doppelbesteuerungsabkommen schließt nach wie vor eine Beteiligungshaltung durch eine Personengesellschaft ausdrücklich von der Inanspruchnahme der Quellensteuerentlastung für konzerninterne Gewinnausschüttungen aus. 1. August 2005 Für…
… durch diese Verordnung wird für konzerninterne Dividenden unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung an der Quelle ermöglicht werden. Die Verordnung kann indessen nicht mit rückwirkender Kraft ausgestattet werden, so dass zur Vermeidung eines Haftungsrisikos für konzerninterne Gewinnausschüttungen vor Ergehen der Durchführungsverordnung noch das Rückerstattungsverfahren angewendet werden…
…1954) "stellt der Wohnsitzstaat Einkünfte aus Gewinnausschüttungen frei, die einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in diesem Staat von einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in dem anderen Staat gezahlt werden, deren Kapital mindestens zu 10 vom Hundert unmittelbar der erstgenannten Kapitalgesellschaft gehört." Eine "Gewinnausschüttung" werden hierbei alle unter…
…deutscher Konzern die Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft, die jahrelang gemäß dem DBA-Deutschland und gemäß § 94a EStG steuerentlastet Gewinnausschüttungen nach Deutschland vorgenommen hat, unter Inanspruchnahme der Vorschriften des deutschen Umwandlungssteuergesetzes auf eine andere deutsche Konzerngesellschaft überträgt, dann lässt eine solche Situation jedenfalls nicht vermuten…
…die jahrelang gemäß dem DBA-Deutschland und gemäß § 94a EStG steuerentlastet Gewinnausschüttungen von ihrer österreichischen Tochtergesellschaft bezogen hat, unter Inanspruchnahme der umgründungsrelevanten Vorschriften des österreichischen und deutschen Steuerrechtes die österreichische Tochtergesellschaft in eine KG umwandelt und hiebei ihre Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft einer von…
…ein solches Koordinationszentrum als konzerninterne Finanzierungsgesellschaft auf und werden die nach Belgien abgelagerten Finanzierungserträge dort laut dem "Income Statement" der Finanzierungstochtergesellschaft bloß mit 0,1% ihres "profits" besteuert, liegt sonach die belgische Körperschaftsteuervorbelastung der Finanzierungserträge unter 15%, wird dies für ihre Gewinnausschüttungen an die österreichische…
Es ist richtig, dass die in der "Mutter-Tochter-Richtlinie" vorgesehene vollständige Steuerentlastung konzerninterner Gewinnausschüttungen nicht nur für offene, sondern auch für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt. Demzufolge sieht auch § 94a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem…
…künftige österreichisch-slowenische Doppelbesteuerungsabkommen, das auf österreichischer Seite mittlerweile vom Parlament genehmigt worden ist, sieht vor, dass die österreichische Kapitalertragsteuer bei konzerninternen Gewinnausschüttungen von Österreich nach Slowenien auf 5% herabzusetzen ist. 31. August 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… 10 Abs. 3 KStG (Methodenwechsel vom Befreiungs- zum Anrechnungsverfahren bei grenzüberschreitenden konzerninternen Gewinnausschüttungen zum Zweck der Missbrauchsvermeidung) durch die Bestimmungen des österreichisch-irischen Doppelbesteuerungsabkommens nicht berührt. Denn nach der vom Bundesministerium für Finanzen vertretenen Meinung kann ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht so interpretiert werden, dass es den…
…b des Abkommens Quellensteuerfreiheit in Italien erwirkt werden. Der Umstand, dass die österreichische Muttergesellschaft auf Grund des "internationalen Schachtelprivilegs" hinsichtlich der von der italienischen Tochtergesellschaft vorgenommenen Gewinnausschüttungen Steuerfreiheit in Österreich genießt, steht einer Anrechnung der italienischen Quellensteuer auf jenen Teil der österreichischen Körperschaftsteuer nicht entgegen…
…ist, dann steht § 10 Abs. 3 KStG 1988 der Inanspruchnahme der Steuerfreiheit für die aus der Schweiz nach Österreich fließenden Gewinnausschüttungen auch dann nicht entgegen, wenn die Steuerbelastung in der Schweiz 10% nicht übersteigen sollte. Denn Handelstätigkeiten zählen selbst dann nicht zum schädlichen Passiverwerb, wenn…
…aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese deutsche Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von einer ihr zu 100% gehörenden deutschen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls…
Dividenden, die die österreichische Tochtergesellschaft an ihre US-Muttergesellschaft ausschüttet, unterliegen gemäß Art. 10 DBA-USA der 5-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuer. Erfolgt daher unter dem Titel "Dividendenausschüttung" eine Zahlung an die US-Muttergesellschaft, die durch Auflösung einer Kapitalrücklage finanziert wird und sich daher lediglich als…
…tätige deutsche GmbH&CoKG umgegründet (sie selbst wird die Komplementärin, eine zweite deutsche GmbH wird Kommanditistin), dann fließen die Gewinnausschüttungen über die nunmehrige Kommanditgesellschaft (sonach bloß mittelbar) in die Hände der deutschen GmbHs. Die Steuerbefreiung des § 94a EStG 1988 ist auf solche bloß mittelbare Beteiligungen…
Wird die inländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft liquidiert, gibt damit die deutsche Muttergesellschaft ihre Anteile an der österreichischen Tochtergesellschaft auf und erhält als Gegenleistung hiefür den Liquidationserlös (das zur Verteilung gelangende Abwicklungsendvermögen). Aus dieser Sicht gesehen stellt sich die Liquidation als ein Veräußerungsvorgang dar. Diese…
…Gewinne an eine inländische gewerblich tätige KG aus, der in Deutschland ansässige Kommanditisten (natürliche Personen) angehören, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig den in Deutschland ansässigen Kommanditisten zu. Der Betriebstättenvorbehalt des Artikels 10 Abs. 4 DBA-Deutschland weist Österreich daran das Besteuerungsrecht…
…US-Gesellschaft im Dezember 2002 eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft erworben, dann steht für eine im Jahr 2003 an die neue britische Muttergesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung wegen noch nicht erfolgtem Ablauf der zweijährigen Behaltefrist die Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 noch nicht zu…