…20.8.90 S. 6) Österreich verpflichten, dafür zu sorgen, dass Gewinnausschüttungen österreichischer Tochtergesellschaften an deren in EU-Staaten ansässige Muttergesellschaften ab diesem Tag in Österreich von der Kapitalertragsteuer vollständig entlastet werden. 25. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Das Unmittelbarkeitserfordernis in den auf Artikel 10 des OECD-Musterabkommens basierenden Doppelbesteuerungsabkommen schließt daher nach wie vor eine Beteiligungshaltung durch eine Personengesellschaft von der Inanspruchnahme der Quellensteuerentlastung für konzerninterne Gewinnausschüttungen aus. Ein förmliches Gegenseitigkeitsverhältnis ist mit der Schweiz in dieser Frage bislang nicht hergestellt worden…
…der deutschen KGaA im Anhang zum Umgründungssteuergesetz und im Anhang zum EStG nur zum Ausdruck bringt, dass die für Kapitalgesellschaften geltenden Umgründungsmöglichkeiten auch für die deutschen KGaA zutreffen und dass für grenzüberschreitende Gewinnausschüttungen an oder von KGaAs die für konzerninterne Gewinnausschüttungen vorgesehene Steuerentlastung anwendbar ist…
…steuerlich zu begünstigen, wenn gleichartige Begünstigungen österreichischen Gesellschaften im betreffenden Ausland verweigert werden. Artikel 10 der auf dem OECD-Musterabkommen basierenden Doppelbesteuerungsabkommen schließt nach wie vor eine Beteiligungshaltung durch eine Personengesellschaft ausdrücklich von der Inanspruchnahme der Quellensteuerentlastung für konzerninterne Gewinnausschüttungen aus. 1. August 2005 Für…
… durch diese Verordnung wird für konzerninterne Dividenden unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung an der Quelle ermöglicht werden. Die Verordnung kann indessen nicht mit rückwirkender Kraft ausgestattet werden, so dass zur Vermeidung eines Haftungsrisikos für konzerninterne Gewinnausschüttungen vor Ergehen der Durchführungsverordnung noch das Rückerstattungsverfahren angewendet werden…
…1954) "stellt der Wohnsitzstaat Einkünfte aus Gewinnausschüttungen frei, die einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in diesem Staat von einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in dem anderen Staat gezahlt werden, deren Kapital mindestens zu 10 vom Hundert unmittelbar der erstgenannten Kapitalgesellschaft gehört." Eine "Gewinnausschüttung" werden hierbei alle unter…
…deutscher Konzern die Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft, die jahrelang gemäß dem DBA-Deutschland und gemäß § 94a EStG steuerentlastet Gewinnausschüttungen nach Deutschland vorgenommen hat, unter Inanspruchnahme der Vorschriften des deutschen Umwandlungssteuergesetzes auf eine andere deutsche Konzerngesellschaft überträgt, dann lässt eine solche Situation jedenfalls nicht vermuten…
…die jahrelang gemäß dem DBA-Deutschland und gemäß § 94a EStG steuerentlastet Gewinnausschüttungen von ihrer österreichischen Tochtergesellschaft bezogen hat, unter Inanspruchnahme der umgründungsrelevanten Vorschriften des österreichischen und deutschen Steuerrechtes die österreichische Tochtergesellschaft in eine KG umwandelt und hiebei ihre Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft einer von…
…schon jene auf Ebene der ***B-x*** GmbH, stehe in Widerspruch zur Vereinbarung über die konzerninterne Verzinsung aus den 1990er Jahren. Zu deren Maßgeblichkeit sei auf die eben bereits zitierte "Kleid"-Judikatur verwiesen. Im Übrigen sei dieses Thema auf Ebene der ***B-x*** GmbH noch…
…in der AP vorgelegten Unterlagen und Dokumente konnte der wirtschaftliche Zusammenhang der angefallenen Zinsen mit dem Anteilserwerb im Konzern hergestellt werden. Durch den eindeutigen wirtschaftlichen Zusammenhang der Verbindlichkeit mit einem konzerninternen Anteilskauf wurde der Tatbestand des § 11 Abs.1 Z 4 KStG i.d.F…
…ein solches Koordinationszentrum als konzerninterne Finanzierungsgesellschaft auf und werden die nach Belgien abgelagerten Finanzierungserträge dort laut dem "Income Statement" der Finanzierungstochtergesellschaft bloß mit 0,1% ihres "profits" besteuert, liegt sonach die belgische Körperschaftsteuervorbelastung der Finanzierungserträge unter 15%, wird dies für ihre Gewinnausschüttungen an die österreichische…
…bei der Bw. bewirkt. Die seitens der Bw. aus handelsrechtlichen Gründen gewählte äußere Form der Gewinnausschüttung kann an dieser Beurteilung nichts ändern. Die hier in Rede stehenden Rückzahlungen werden in Anlehnung an die Rechtsprechung des VwGH (vgl. E vom 19.2.1991, 87/14/0136…
…eine Option zur Steuerwirksamkeit der ***I-GmbH***-Beteiligung, noch das österreichische Gruppenbesteuerungsregime gewählt worden sei, verdeutliche, dass mit einer besseren finanziellen Entwicklung und Gewinnausschüttungen gerechnet worden sei. Missbrauch iSd § 22 BAO sei jedoch auszuschließen, wenn die fragliche Gestaltung durch außersteuerliche Gründe gerechtfertigt werden könne. Die…
…10) und Zinsen (Art. 11) zu unterscheiden. Der Begriff "Dividenden" umfasst Gewinnausschüttungen aller Art aufgrund von Gesellschaftsanteilen sowie Einkünfte, denen eine den Einkünften aus Aktien vorbehaltene Besteuerung zugrunde liegt. Er bezieht sich jedoch nicht auf Einkünfte des stillen Gesellschafters und auch nicht auf bloße partiarische…
…Automobil-Beteiligungs-GmbH (mit über 99% beteiligt). Nunmehr soll im Zuge konzerninterner Strukturänderungen die österreichische Automobil-Holding-GmbH von der deutschen Automobil-Beteiligungs-GmbH in die niederländische Automobil-Holding BV (in weiterer Folge BV) eingebracht werden. Die niederländische BV besteht seit 1984 und soll zukünftig…
…Bf. mit liquiden Eigenmitteln 4. weitere Finanzierung der Zuschüsse an Tochtergesellschaften durch konzerninterne Darlehen Als Konsequenz daher sei auch von der BP nicht das Halten der Beteiligungen bereits bei Beginn im Jahre 2003 und 2004 verneint, sondern die diesbezüglichen Zinsaufwendungen im Prüfungszeitraum steuerneutral gestellt worden…
…falsch interpretiert, und 2.3 trotz lückenloser Bekanntgabe der ausländischen Leistungserbringer Provisionszahlungen zu Unrecht nicht als Betriebsausgaben anerkannt (Tz. 3 des Besprechungsprogrammes) Weshalb die Voraussetzung der detaillierten Leistungsbeschreibung ausschließlich für konzerninterne Leistungsverrechnungen gelten solle, gehe aus der Beschwerdeschrift nicht hervor. Es werde auf das Erkenntnis…
…die Initiative ausging, gerade 53 % der ***AB***-Anteile von der ***EF***. mittels Fremdfinanzierung zu erwerben. Darauf antwortete die Beschwerdeführerin, dass der Anteilskauf durch ein konzerninternes Darlehen finanziert wurde. Die Frage, von dem die Initiative für den Anteilskauf ausging, beantwortet die Beschwerdeführerin damit nicht. Allerdings äußerte…
…die Darlehensgeberin (N GmbH) als Gruppenmitglied angehört. Die von Bf an N GmbH aufgrund des Darlehens geleisteten Zinszahlungen werden daher auf Ebene von Bf versteuert. Die Darlehensgeberin (N GmbH) ist andererseits die Mastercompany einer konzerninternen Cash Pooling Vereinbarung, der auch Bf als Cash Poolmltglied angehört.…
…zweiten Instanz zur Entscheidung vorgelegt und vom BFG eine Stellungnahme der BF zu den Ausführungen des Prüfers eingeholt (diese datiert vom 29.08.2014, Ergänzung vom 16.09.2014): Die verfahrensgegenständliche Rechnung der AB GmbH an die BF umfasse konzerninterne Leistungen der Herren CD, E…