Die steuerliche Erfassung von positiven und negativen Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebstätte obliegt dem Betriebstättenstaat (in diesem Sinn VwGH v. 6. März 1984, Zl. 83/14/0107). Hat eine in Italien ansässige natürliche Person ihr österreichisches gewerbliches Einzelunternehmen mit ausschließlicher inländischer Betriebstätte…
…anteilig auf ihre Einkommensteuer anzurechnen. Erleiden die Gesellschafter aus ihrer Beteiligung an der österreichischen KG (trotz der erzielten US-Gewinne) Verluste, dann entfällt keine österreichische Einkommensteuer auf diese (negativen) Einkünfte, auf die eine US-Steuer angerechnet werden könnte. Das VwGH-Erkenntnis vom 15.4.1997…
…der Betrag von S 1,15 Mio im Einkommen von S 2 Mio. nicht enthalten sein kann, sodass nach der geltenden Rechtslage keine Möglichkeit für eine Anrechnung der japanischen Steuer gegeben ist. 24. März 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die amtswegige Ermittlungspflicht keine schrankenlose ist, sondern sich im Rahmen des Zumutbaren halten muss. Werden nach Ergehen des VwGH-Erkenntnisses zu den DBA-Auslandsverlusten (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217) ausländische Verluste aus Immobilienvermietung in einer Steuererklärung für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes geltend gemacht…
…Nach § 20 Abs. 2 UmgrStG gilt der steuerlich maßgebende Sacheinlagewert, also im konkreten Fall der (negative) Mitunternehmeranteil laut Einbringungsbilanz, als Anschaffungskosten des einbringungsgeborenen GmbH-Anteiles und zwar unabhängig davon, wie der Anteil in den Büchern der einbringenden GmbH dargestellt wird. Sollte der Anteil von der…
…sind. Ein in Deutschland im Verlustrücktragsweg berücksichtigter Veräußerungsverlust einer deutschen Betriebstätte darf daher nach österreichischem inländischem Recht die österreichische Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Da sich aber auch aus dem DBA-Deutschland keine Verpflichtung ergibt, den im Veräußerungsjahr in Deutschland angefallenen Verlust für einen "negativen Progressionsvorbehalt" heranzuziehen…
…im Auslegungsweg abzuleitenden Voraussetzung, dass hierdurch auch in den Folgejahren keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Bei dieser Sichtweise ist die Verlustverwertung in Österreich nicht auf einen Vortrag auf eventuelle künftige Kommanditgewinnanteile begrenzt, sondern als Sonderausgabe vom Gesamtbetrag der der Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte abzugsfähig. Diese Vortragsfähigkeit geht nicht…
…Es liegt keine derartige Doppelverwertung vor, wenn die Österreich-Verluste zwar im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland berücksichtigt worden sind, dies aber zu keiner wesentlichen Verminderung der Steuerbelastung der übrigen Einkünfte in Deutschland geführt hat (EAS 2034 und EAS 2562). Ergibt sich im vorliegenden…
…beschränkt steuerpflichtig sind, dann besteht gemäß § 98 Z 5 EStG hiefür keine inländische Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF Nr. 158/1993) kann daher der Kapitalertragsteuerabzug unterbleiben. Die Einkünfte unterliegen allerdings in Deutschland der Besteuerung. Dies selbst dann, wenn auf…
…nicht doppelt verwertet werden. Es liegt keine Doppelverwertung vor, wenn die Österreich-Verluste im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland berücksichtigt worden sind, dies aber zu keiner wesentlichen Verminderung der Steuerbelastung der übrigen Einkünfte in Deutschland geführt hat (EAS 2034). 5. Jänner 2005 Für den…
…im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" die schweizerische Steuerbelastung auf den übrigen Einkünften des Schweizer Steuerpflichtigen gemindert hat. Das Diskriminierungsverbot kann allerdings nicht so ausgelegt werden, dass es eine Diskriminierung österreichischer Unternehmen zur Folge haben darf. Wenn daher die Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes in der Schweiz…
… und zwar vor allem dann, wenn dies auch auf tschechischer Seite korrespondierend so gehandhabt wird und sonach kein negativer Qualifikationskonflikt entsteht. Allerdings wird zu beachten sein, dass die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften und die hiebei laufend auftretenden "Qualifikationskonflikte" zur Zeit im Rahmen der Arbeiten des…
… und zwar vor allem dann, wenn dies auch auf tschechischer Seite korrespondierend so gehandhabt wird und sonach kein negativer Qualifikationskonflikt entsteht. Allerdings wird - wie bereits in EAS 1042 zum Ausdruck gebracht wurde - zu beachten sein, dass die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften und die hiebei laufend…
…Auflösung der Gesellschaft erhält der einzelne einen Anteil am Gesamtvermögen zurück); kein gebundenes Gesellschaftskapital, das im Eigentum der Gesellschaft als solcher steht; persönliche Haftung für entstandene Verbindlichkeiten, Beteiligung am positiven wie auch am negativen Unternehmensergebnis (unternehmerisches Risiko); die Gesellschaftsanteile sind nicht einfach übertragbar. Gelangt eine…
…2 DBA-Deutschland 1954." In der Folge zeigte sich aber, dass auf deutscher Seite keine korrespondierende Praxis gehandhabt wurde. So wurde im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens Folgendes vereinbart: "Mitwirkende an einer Workshop-Veranstaltung sind in der Regel als Vortragende im Sinn des Artikels 8…
…fingiert. Liegt der gemeine Wert unter den Anschaffungskosten, ergeben sich daher im Wegzugszeitpunkt keine steuerlich erfassbaren positiven Einkünfte, wohl aber liegen steuerlich relevante negative Einkünfte vor. Der Tatbestand der "Wegzugsbesteuerung" erfordert den Eintritt von Umständen, die zu einem Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führen…
…für Österreich gemäß Artikel 22 Abs. 1 DBA-Ungarn keine Steuerfreistellungsverpflichtung ein. Denn durch Artikel 22 Abs. 1 wird Österreich nur dann eine Verpflichtung zur Steuerfreistellung auferlegt, wenn die Einkünfte "nach diesem Abkommen im anderen Vertragstaat besteuert werden dürfen. Diese Voraussetzung ist aber im gegenständlichen…
…diese Steuer angerechnet werden (EAS.985). Nach geltender Rechtslage besteht keine Möglichkeit, eine im Jahr des Zuflusses der italienischen Einkünfte in Österreich steuerlich unverwertbare italienische Abzugssteuer auf spätere Jahre "vorzutragen" oder aber den Vorjahresverlust nicht auch zur Verrechnung mit den positiven italienischen Einkünften zu verwenden…
…anzustellen, wenn Deutschland es sein sollte, das die Einkünfte unter Art. 9 Abs. 4 oder unter Art. 13 Abs. 1 des Abkommens subsumierte und aus diesen Gründen Steuerfreistellung auch in Deutschland gewährt (negativer Qualifikationskonflikt). Nur im Fall eines solchen Qualifikationskonfliktes könnte gemäß Z 27a lit…
…ist. Sollte allerdings Frankreich keine Besteuerung vornehmen, weil Frankreich die Einkünfte der österreichischen GmbH als Gewinnausschüttungen der französischen Kapitalgesellschaft wertet und daher in Anwendung von Artikel 10 Abs. 2 lit. b DBA-Frankreich diese Ausschüttungen steuerfrei stellt, dann würde der hierdurch eintretende negative Qualifikationskonflikt (Österreich…