…kann diese Anrechnung unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den tatsächlichen Bestand einer DBA-Anrechnungsverpflichtung im konkreten Einzelfall der Bank vorliegen. Die Bank ist aus steuerrechtlicher Sicht aber nicht zur unmittelbaren Anwendung des DBA verpflichtet. Wird seitens der Bank…
…von Amnestiewirkungen zu keiner inländischen Steuerleistung führen. Die verbleibende 5%ige schweizerische Sockelsteuer ist gemäß Artikel 23 DBA-Schweiz auf österreichische Steuern anzurechnen, die auf die schweizerischen Zinsen entfallen. Diese Anrechnung kann unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den…
…Dies entspricht sinngemäß der zuvor schon vom BMF vertretenen Auffassung, wonach bloße Mitbenützungsrechte eines ausländischen Tennistrainers am Tennisplatz eines österreichischen Hotels keine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO begründen und damit auch nicht zum Entstehen einer inländischen "festen Einrichtung" im Sinn des Abkommensrechts führen (EAS…
…und nachweisbar festgestellt, dass dem österreichischen Server keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des Abkommens zugemessen wird, dann kann dieser deutschen Beurteilung auf österreichischer Seite gefolgt werden, solange sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Aspekte auf deutscher Seite unberücksichtigt geblieben sind. Um optimale Rechtssicherheit im konkreten Fall…
…in den beiden Betriebstätten ausgeübt werden. Besteht die Funktion der inländischen Stammhausbetriebstätte lediglich in der allgemeinen Geschäftsleitung und in allgemeinen Beratungen, jene der schweizerischen Niederlassungs-Betriebstätte in der konkreten Erbringung der Finanzdienstleistungen, dann ist dem österreichischen Stammhaus für seine Geschäftsführungsfunktion eine Tangente des Gesamtgewinnes zuzurechnen…
…Dividendenausschüttungen verloren gehen. Im EAS-Verfahren kann nicht mit Bindungswirkung für die nachgeordneten Dienststellen darüber abgesprochen werden, ob die vorgenannten Voraussetzungen in einem konkreten Einzelfall erfüllt sind oder nicht, da die hiefür nötige Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung von der zuständigen Abgabenbehörde 1. Instanz zu beurteilen ist…
…ausländische Konzerttourneen, wobei nach den Feststellungen des zuständigen Finanzamtes die einzelnen Musiker für ihre Mitwirkung daran Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen, dann ist Folgendes zu beachten: DBAs mit Freistellungsmethode: Bei Konzerten in jenen Staaten, mit denen ein OECD-konformes Doppelbesteuerungsabkommen mit Befreiungsmethode besteht, sind die…
…Steuerpflichtige tätig ist, (noch) keine Betriebstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Serbien begründet. Ist dabei der österreichische Steuerpflichtige etwa für einen Zeitraum von 15 Monaten an unterschiedlichen Orten in Serbien tätig, und hat im konkreten Fall keine Zusammenrechnung der Montagezeiten stattzufinden (vgl. dazu zB…
…M-GmbH handelt, führen die Tätigkeiten der T-GmbH zu keiner Betriebsstätte in Österreich. Die im OECD-MA idF 2017 enthaltene Anti-Fragmentierungsregelung (Art. 5 Abs. 4.1 OECD-MA) ist im Verhältnis zu Deutschland mangels Umsetzung im konkreten DBA nicht anwendbar. Auch wäre diese…
…5 Abs. 4 DBA Deutschland fallen, für abkommensrechtliche Belange keine Betriebsstätten bilden. Die Tätigkeiten der Versicherungsgesellschaft im österreichischen Büro umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten: Kontaktherstellung zu externen Maklern, Versicherungsagenten und Vertriebsgruppen ("unabhängiges Vertriebspersonal"), Betreuung der weit über 1000 externen Makler, Versicherungsagenten und Vertriebsgruppen, Schulung der externen…
…vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine gleichgelagerte Ansicht vertritt…
…Bestellungen seitens der österreichischen Kunden per Post oder per Fax unmittelbar in Deutschland und werden die Geräte unmittelbar von Deutschland aus nach Österreich versandt, so wird hiedurch in Österreich keine Betriebstätte im Sinne des DBA-Deutschland für den deutschen Gerätelieferanten begründet; dies auch dann nicht…
…und Betreuung vorhandener Kunden), wobei der Handelsvertreter zudem nicht zum Geschäftsabschluss berechtigt ist, dann wird durch eine derartige Aktivität der liechtensteinischen Gesellschaft in Österreich keine zur beschränkten Steuerpflicht dieser Gesellschaft führende inländische Betriebstätte begründet. Denn der Einsatz eines unabhängigen Vertreters, der im Rahmen seiner ordentlichen…
…Recht keine Betriebstätte des Vermieters begründen. Allerdings ist zu beachten, dass ein schweizerisches Unternehmen, das in Österreich eine Produktproduktion und einen Produktvertrieb aufbaut, mit den hiedurch erzielten Gewinnen der österreichischen Besteuerung unterliegt (und von der schweizerischen Besteuerung freizustellen ist). Zu der Frage, ob im konkreten…
…EVO). Abzugsverpflichtet sind gemäß § 100 Abs. 2 EStG 1988 die Schuldner der Einkünfte. Im konkreten Fall sind dies die Kursteilnehmer, welche die Kursgebühren an die Vortragende zahlen. Die Verpflichtung zum Steuerabzug und die Haftung bestehen grundsätzlich unabhängig davon, ob es sich bei den Vergütungsschuldnern um…
…an einen in einem DBA-Partnerstaat ansässigen Künstler aus Anlass der Absage einer Darbietung geleistet werden, stellen keine Einkünfte "aus einer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit" im Sinn von Artikel 17 OECD-MA dar. Denn solche Vergütungen werden nicht für eine erbrachte künstlerische Tätigkeit…
…Solange eine derartige konzerninterne Abmachung nicht zu fremdunüblichen Gewinnverlagerungen oder Verlustübernahmen führt, wird auf der Grundlage von Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze der Parteivereinbarung die steuerliche Wirkung nicht abzusprechen sein. Ob aber im konkreten Einzelfall durch die Risikoumverteilung keine fremdunübliche Gewinn- bzw. Verlustverschiebung eintritt…
…eine Assistenzvergütung (oder eine idR niedriger zu bemessende Arbeitskräftegestellungsvergütung) an ihre österreichische Tochtergesellschaft zahlt. Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens kann allerdings keine Aussage darüber abgegeben werden, in welcher Höhe diese Vergütung im konkreten Besteuerungsfall anzusetzen ist. Ob daher in einem bestimmten Besteuerungsfall Fremdverhaltenskonformität vorliegt…
…anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch dann der Fall sein, wenn kein formeller Dienstvertrag abgeschlossen sein sollte. Jede Entscheidung über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in einem konkreten Besteuerungsfall setzt aber eine eingehende Auseinandersetzung mit dem maßgebenden Sachverhalt voraus, die nicht vom Bundesministerium für Finanzen vorgenommen werden…
…Betrachtung kann indessen erforderlich werden, wenn das österreichische Unternehmen sich nicht auf die bloße Vermietung beschränkt, sondern wenn durch Entsendung von Technikern Dienstleistungen an der Baustelle erbracht werden (im konkreten Fall: Montage des Gerüstes, Durchführung der Vorschubarbeiten und Demontage des Gerüstes). Sind diese Arbeiten nicht…