…an die Kunden weiterverkauft werden, wobei es den Einzelhändlern in eigener Verantwortung zur Entscheidung obliegt, ob die Gutscheine zum unverbindlichen Verkaufspreis oder mit Abschlag verkauft werden. Das Entgelt für die Gutscheine wird von den Einzelhändlern im eigenen Namen vom Kunden vereinnahmt. Die Gutscheine können nur…
…Andere" nun eine eigene Künstlermanagementgesellschaft ist (wie im Fall der EAS 1726 und EAS 1301) oder unmittelbar der Veranstalter ist (wie im Fall der EAS 1996), sollte hierbei keinen Unterschied machen. Sobald in den Vergütungen, die die Produktionsgesellschaft vom österreichischen Veranstalter erhält, keine an die…
…dass der Anwendungsbereich dieser 25%-Klausel nur auf Industrieunternehmen beschränkt sein sollte und für Banken keine Gültigkeit besitze. Denn der in Artikel VI verwendete Begriff des "Rohgewinnes" ist auch im Bankgeschäft anwendbar: Während wie bei einem Industrieunternehmen der Rohgewinn durch die Spanne zwischen den Fertigungserlösen…
…erzielt und außerdem keiner der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbaren Besteuerung unterliegt. Die Vermietung von Wirtschaftsgütern (operatives Leasing) führt allerdings dann zu keinen schädlichen Passiveinkünften einer ausländischen Tochtergesellschaft, wenn diese mit eigenen Arbeitskräften und mit eigenen Büroräumlichkeiten ausgestattet ist und wenn diese Vermietung im Rahmen einer Bewirtschaftung…
…eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet, so belasten deren Unkosten erkennbar die aus dem Auslandsgeschäft erzielten Zinsenerträgnisse. Besteht hingegen keine eigene Auslandskreditabteilung und liegen lediglich Einzelfälle einer zur Steueranrechnung Anlass gebenden Kreditvergabe in das Ausland vor, werden im Allgemeinen die Personal- und Sachaufwandskosten der Unternehmensverwaltung keinen nennenswerten…
…dass die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft mangels inländischer Betriebstätte gemäß Artikel 7 bzw. 21 DBA-Deutschland in Österreich im gegebenen Zusammenhang zu keiner Körperschaftsbesteuerung herangezogen werden kann. Wenn auf Grund der in Deutschland angewendeten "Geprägetheorie", die allerdings in Österreich abgelehnt wird (siehe EStR 2000 Rz 6015…
…er die gewerbliche Erfahrung auch keinem Dritten mehr überlassen darf." Vereinbart nun eine österreichische Kapitalgesellschaft, die auf Grund eines Lizenzvertrages israelisches Know-how zur Herstellung bestimmter Kunststoffmischungen bezogen hat, mit dem israelischen Lizenzgeber, daß ihm dieses gesamte Know-How (im wesentlichen die Produktionsverfahren und Rezepturen…
…grenzenden Wahrscheinlichkeit mit einer künftig wertvolleren Mitarbeit des Dienstnehmers im inländischen Unternehmen gerechnet werden kann, dann müsste der "Differenzaufwand" bei Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Gewinnes an die ausländische Tochtergesellschaft weiterbelastet werden, da diesfalls die inländische Gesellschaft keinen Nutzen aus dem Zusatzvertrag ziehen würde und daher offensichtlich…
…Stellt daher die liechtensteinische AG eigene Finanzmittel als besichernde Bankeinlage der österreichischen Bank zur Verfügung (back-to-back-Finanzierung), dann wird im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung festzustellen sein, ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die von der liechtensteinischen Gesellschaft gezahlten Zinsen nicht im Wege der Einlagezinsen wieder an…
…der Besteuerung in Österreich entgegen. Artikel 6 (unbewegliches Vermögen) kommt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zur Anwendung, weil eine Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit in Bezug auf unbewegliches Vermögen nicht als "Nutzung unbeweglichen Vermögens" im Sinn von Art. 6 Abs. 3 DBA-Deutschland gewertet werden…
…GesmbH im Ausland keine Betriebstätten unterhält, wird dieser universelle Besteuerungsanspruch durch die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen selbst dann nicht beschnitten, wenn die gesamten geschäftlichen Aktivitäten (Einkauf, Verkauf, Vermittlung) im Ausland abgewickelt werden. Eine differenzierte Betrachtung könnte nötig werden, wenn sich die Geschäftsleitung der inländischen GesmbH nachweisbar im…
…die ihre sämtlichen geschäftlichen Aktivitäten (Einkauf, Verkauf, Vermittlung) im Ausland abwickelt und deren Geschäftsleitung in einem nicht näher genannten ausländischen Staat gelegen sein soll, die aber gleichzeitig im Ausland keine Betriebstätte unterhält. Eine derartige Gestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren Überprüfung auf der…
…mehrere Staaten nicht das Entstehen einer "Vertreterbetriebstätte" als gegeben annehmen, sondern dass sie darin den Entzug des von der Tochtergesellschaft aufgebauten Kundenstockes sehen und eine Verletzung des Fremdverhaltensgrundsatzes darin erblicken, dass der Tochtergesellschaft hierfür keine Abgeltung geleistet wird. Denn jemand, der einen Marktzugang aufgebaut hat…
…im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit und begründet keine Betriebstätte (im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen) für das ausländische Versicherungsunternehmen. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung sieht daher das BM für Finanzen den Umstand, daß eine inländische im Versicherungsgeschäft tätige GmbH zusätzlich für eine (nicht nahestehende) deutsche Versicherungsgesellschaft eine…
…ausgeübte Funktion auf die bloße Akquirierung der österreichischen Künstler und erfolgt die Vermarktung der Künstler sowie die Organisation der gesamten Tourneen von Brasilien aus, dann wird der inländischen Wohnung keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des DBA-Brasilien beizumessen sein. Das BM für Finanzen vertritt die Auffassung…
…Deutschland findet keine Anwendung, da die Dreharbeiten nicht in Deutschland, sondern in Österreich (Ansässigkeitsstaat) ausgeübt worden sind. Der deutsche Steuerabzug widerspricht damit dem Doppelbesteuerungsabkommen. Die eingetretene Doppelbesteuerung müsste auf deutscher Seite behoben werden (entweder "im kurzen Weg" unter Vermittlung des deutschen Arbeitgebers oder im Rahmen…
…Da der zentrale Unternehmensgegenstand in der bloßen Vermittlung, Vorbereitung und sonstigen Unterstützung der Exporttätigkeiten liegt, können die vorgenannten Aktivitäten nicht als bloße Tätigkeiten "vorbereitender Art" oder als "Hilfstätigkeiten" im Sinn von Art. IV Abs. 3 gewertet werden, die keine Betriebstätte entstehen ließen. Aber selbst wenn…
…eine operative Tätigkeit (Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Personalkrediten, Vermögensberatung), sind die in diesen inländischen Betriebstätten erzielten Gewinne gemäß Artikel 4 DBA-BRD in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die Erfassung in Österreich erfolgt hinsichtlich des auf die GesmbH entfallenden Gewinnanteiles im Rahmen der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht…
…eine operative Tätigkeit (Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Personalkrediten, Vermögensberatung), sind die in diesen inländischen Betriebstätten erzielten Gewinne gemäß Artikel 4 DBA-BRD in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die Erfassung in Österreich erfolgt hinsichtlich des auf die GmbH entfallenden Gewinnanteiles im Rahmen der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht…
…stößt, kann sodann eine Lösung im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Finanzamt angestrebt werden; hiebei kann zu genau identifizierbaren Teilfragen (die keine weiteren Sachverhaltsbeurteilungen mehr voraussetzen) durchaus - sowohl von Seiten des Finanzamtes wie auch von Seiten der Partei - neuerlich das EAS-System genutzt werden. 4…