…sonstige Einkunft" (Spekulationsgewinn) der deutschen Körperschaftsbesteuerung nicht aber der deutschen Gewerbeertragsbesteuerung unterwirft. Denn die Nichtwahrnehmung eines abkommensgemäß Deutschland eingeräumten Besteuerungsrechtes lässt nicht einen durch das Abkommen entzogenen Besteuerungsanspruch in Österreich wieder aufleben. 31. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…des BM für Finanzen ist damit zum Ausdruck gebracht, dass eine Besicherung einer Kapitalforderung durch inländisches "unbewegliches Vermögen" die für den Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht maßgebende territoriale Verknüpfung mit dem Inland herstellt. Zum unbeweglichen Vermögen zählen der nackte Grund und Boden und die mit…
…österreichischen vermögensverwaltenden KG beteiligte deutsche Kapitalgesellschaften (oder andere Körperschaften, die den inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften vergleichbar sind) ebenfalls über die Spekulationsfrist hinaus mit dem Wertzuwachs in Grund und Boden in Österreich steuerpflichtig. Denn gemäß § 21 Abs. 1 Z 3 iVm …
…steuerpflichtig sind, hinweist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit eine andere als die den ab 1977 geltenden Abkommensregeln zu Grunde liegende Interpretation intendiert war. Abs. 10 des Kommentars zu Art. 4 des Musterabkommens 1963, dem das österreichisch - spanische DBA nachgebildet ist, kommt auf dem Boden…
…sind daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn deren steuerliche Erfassbarkeit infolge eines österreichischen Zweitwohnsitzes möglich wäre (siehe auch VwGH 27.6.1991, 90/13/0156,0157). 4. Jänner 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen (Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht, Z 00-427). Allerdings können Steuerbefreiungen nur für jene Schenkungsvorgänge gewährt werden, die eine tatsächliche…
…steuerpflichtig werden, sind sie auf der Ebene des DBA-Deutschland nicht - wie in EAS 2646 - dem Artikel 18 (Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen und nur für…
…die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand 15 Jahre beträgt) wird durch die Wohnsitzverlegung und den damit verbundenen Wechsel aus der "unbeschränkten Steuerpflicht" in die "beschränkte Steuerpflicht" nicht berührt. Für die Spekulationsgewinnbesteuerung ist weder für Steuerinländer noch für Steuerausländer eine besondere Steuerbegünstigung vorgesehen. Gemäß Art…
…Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom 1.6.94)". 24. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund einer Vereinbarung mit der Treuhandanstalt in Deutschland im Jahr 1991 zwei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von…
…eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ihrer Auswirkung auf die Höhe der VZ-Schuld einwandfrei dokumentierbar feststehen. Diese Voraussetzung wäre erfüllt, wenn auf österreichischer Seite nur 14% des Veräußerungserlöses die Bemessungsgrundlage für die mit 25% zu bemessende Vorauszahlung bilden und wenn nach kanadischem Recht der tatsächliche Veräußerungsgewinn erfasst wird und zu…
…in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung, die Erteilung eines auf § 48 BAO gestützten Freistellungsbescheides zu beantragen; in diesem…
…Das im Entwurf vorliegende und insoweit mit den OECD-Grundregeln übereinstimmende Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien sieht vor, dass bei Erblassern mit Mittelpunkt der Lebensinteressen in Italien Österreich keine Besteuerungsrechte an italienischem Liegenschaftsbesitz wahrnehmen darf. Unter diesen Umständen erübrigt es sich, besondere Überlegungen bezüglich der Bewertung des…
…dem Quellenstaat ein betragsmäßig unbeschränktes Besteuerungsrecht zu. Somit wäre bei einem in Australien ansässigen Veräußerer die Besteuerung seiner Beteiligung an einer österreichischen GmbH auch dann in Österreich steuerpflichtig, wenn sich das Besteuerungsrecht nicht auf Art. 13 Abs. 1 DBA Australien stützt. Bundesministerium für Finanzen, 10…
…Bestimmung sieht vor, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem Land gelegen sind, mit dem auf Grund eines DBA für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die Befreiungsmethode gilt. Dies ist gemäß…
…Absatz 1 DBA-Deutschland subsumieren und Deutschland aufgrund des innerstaatlichen Steuerrechts in bestimmten Konstellationen eine Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne gewährt, liegt kein Qualifikationskonflikt iSd Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland vor. Infolgedessen ist Artikel 23 Absatz 3 DBA-Deutschland nicht anwendbar. Auf österreichischer Seite ist daher…
…Veräußerung der Anteile an der polnischen Immobiliengesellschaft anfallen, dürfen nach dem geltenden Abkommen in Polen nicht besteuert werden, sodass insoweit die in § 10 Abs. 2 KStG vorgesehene Steuerfreiheit nicht durch eine polnische Steuerpflicht wieder verloren geht. Im Geltungsbereich des neuen Abkommens wird hingegen für die…
…unterliegen, kann daher nach Maßgabe der Dokumentationserfordernisse der Doppelbesteuerungsverordnung inländische Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden. Es ist nicht zu erwarten, dass in solchen Fällen durch das in Vorbereitung stehende neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien ein Wechsel in die Steuerpflicht herbeigeführt werden wird. Bundesministerium für Finanzen, 28…
…Allerdings räumt der Grundstückseigentümer jedem Loserwerber eine Gewinnchance ein und erbringt ihm dadurch eine Leistung, die im Fall einer gewerblich tätigen Kapitalgesellschaft zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt. Durch die ab 2006 wirksam gewordene Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf jeden ausländischen Gewerbetreibenden "bei dem im Inland…