…unter Außerkraftsetzung der Punkte VI. und VII. des Übergabevertrages, welche die im Übergabsvertrag festgelegten Rentenzahlungsverpflichtungen ersetzt, ergibt sich für den Bw. hinsichtlich des in dieser enthaltenen Anteiles für Grund und Boden bereits mangels Vorliegens wiederkehrender Bezüge keine Steuerpflicht sonstiger Einkünfte gemäss § 29 Z 1 EStG…
…auch der auf Grund und Boden entfallende Gewinn steuerpflichtig ist; das gilt sowohl für voll- als auch für teilpauschalierte Betriebe. Da (nur) für den auf Grund und Boden entfallenden Veräußerungsgewinn ein Sondersteuersatz iHv. 30% gilt, sind die Gewinnanteile für Grund und Boden einerseits und das…
…auch die angesetzten Werbungskosten für die für diese Abstellplätze geltend gemachte AfA zu kürzen. 16) Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfahren daher folgende Änderung: [...] 17) Eine Spekulationsbesteuerung nach § 30 EStG für den auf die Tiefgaragenabstellplätze entfallenden anteiligen Grund und Boden wäre wie vom Bf…
…10.1994, 91/17/0064). Da somit die Voraussetzungen für den Ansatz eines von den pauschalen Aufteilungsschlüsseln abweichenden tatsächlichen Wertverhältnisses nicht vorliegen, hat das Finanzamt bei der Ermittlung der AfA zu Recht einen auf Grund und Boden entfallenden Anteil von 30% ausgeschieden. b. Bestimmung des…
… 30, der nur die tatsächliche Bereicherung erfassen will...." In zusammenfassender Würdigung hat die Abgabenbehörde, indem sie in der Beschwerdevorentscheidung nur die auf den nackten Grund und Boden entfallenden Anschaffungskosten in Höhe von 68.722,50 € mit Nebenkosten dem erzielten Verkaufspreis gegenüberstellte, verkannt, dass der…
…10.1994, 91/17/0064). Da somit die Voraussetzungen für den Ansatz eines von den pauschalen Aufteilungsschlüsseln abweichenden tatsächlichen Wertverhältnisses nicht vorliegen, hat das Finanzamt bei der Ermittlung der AfA zu Recht einen auf Grund und Boden entfallenden Anteil von 30% ausgeschieden. b. Bestimmung des…
…würde die Zusammenfassung und gemeinsame Bewertung von Wirtschaftsgütern, die im Alleineigentum verschiedener Steuersubjekte stehen, keine brauchbare Unterlage für die Besteuerung des einzelnen Steuersubjektes ergeben, weil aus dem im ganzen festgestellten Einheitswert die Höhe der auf die einzelnen Beteiligten entfallenden Anteile des Einheitswertes nicht einwandfrei errechnet…
…keine eigene schriftliche Erklärung an das Finanzamt. Ausreichend und erforderlich ist aber die Behandlung des Grundstücksumsatzes als steuerpflichtig in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. in der Steuererklärung (vgl. Ruppe, UStG, Tz 249/10 zu § 6 UStG). Die Option ist jedenfalls für den gesamten auf einen Wohnungsverkauf entfallenden…
…e-mail des Finanzamtes vom 10.09.2019). Auf Grundlage dieser Ausführungen sind im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 30 Abs. 2 Z 2EStG 1988 (Herstellerbefreiung) gegeben. Die auf Grund und Boden entfallenden Einkünfte ermitteln sich in Höhe von 6.720 Euro …
…Als Basis für die Berechnung der fiktiven Anschaffungskosten ist der gemeine Wert zum 1.1.2006 heranzuziehen. Hinsichtlich des Grund und Bodens ist zu unterscheiden, ob dieser zum 31.3.2012 im Betriebsvermögen steuerverfangen war oder nicht (siehe dazu Rz 769 ff und 779 ff…
…des auf den Grund und Boden entfallenden Anteils des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 ist darauf Bedacht zu nehmen, dass bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 oder 3 EStG 1988 beim Betrieb gewerblicher Art zwischen Grund und Boden des Altvermögens und des…
…Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wenn er den Betrieb fortgeführt (Going-Concern) - vgl Jakom/Laudacher EStG § 6 RZ 37ff. Er wird durch zwei Größen bestimmt: Zu ermitteln ist der geschätzte Gesamtkaufpreis durch einen fiktiven Käufer und die auf die einzelnen Wirtschaftsgüter entfallenden Anteile…
…Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wenn er den Betrieb fortgeführt (Going-Concern) - vgl Jakom/Laudacher EStG § 6 RZ 37ff. Er wird durch zwei Größen bestimmt: Zu ermitteln ist der geschätzte Gesamtkaufpreis durch einen fiktiven Käufer und die auf die einzelnen Wirtschaftsgüter entfallenden Anteile…
…in der Erklärung für 2008 nicht ausgewählt worden. Es liege somit kein gültiger Antrag auf Aufschub der Gewinnermittlung nach § 5 EStG vor. Dem entsprechend sei auch Grund und Boden im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 5 EStG steuerhängig. Die auf Grund und Boden entfallenden Erträge von…
…Antrag auf Abweisung der Berufung (nunmehr Beschwerde), weil die Zahlung des Pflichtteilsanspruches eine steuerneutrale Erbsauseinandersetzung darstelle. Rechtliche Erwägungen: Gemäß § 30 Abs. 1 EStG 1988 sind private Grundstücksveräußerungen Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und…
…gewandt und die beiliegende Mitteilung erhalten. Mangels Veranlagung könne er keinen deutschen Einkommensteuerbescheid vorlegen. In der dem Schreiben vom 14. Juli 2008 angeschlossenen Mitteilung der WS GmbH (vom 10. Juli 2008) ist Folgendes ausgeführt: "Sehr geehrter Herr Dr. A, wir bestätigen, dass die aufgrund Ihrer…
…000 S bezahlt worden. Davon sind 61 %, somit 91.500,00 S als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusetzen. Da die auf den Anteil Grund und Boden entfallenden Zahlungen den anteiligen Barwert der Rente noch nicht erreicht haben, ist eine Steuerpflicht iSd § 29 Abs. 1 EStG 1988…
…000 S bezahlt worden. Davon sind 61 %, somit 54.900,00 S als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusetzen. Da die auf den Anteil Grund und Boden entfallenden Zahlungen den anteiligen Barwert der Rente noch nicht erreicht haben, ist eine Steuerpflicht iSd § 29 Abs. 1 EStG 1988…
…land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Die Abgeltung von Wertminderungen von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 auf Grund von Maßnahmen im öffentlichen Interesse ist gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit des auf die Bodenwertminderung entfallenden Anteils…
…Nutzung für selbständige Wohnzwecke oder betriebliche Zwecke nicht geeignet sind, wie etwa Geräteschuppen oder Gartenhäuschen. Da die Hauptwohnsitzbefreiung als Befreiung der auf das als Hauptwohnsitz genutzte Gebäude sowie den dazugehörigen Grund und Boden entfallenden stillen Reserven ausgestaltet ist, erscheint die Miteinbeziehung sonstiger Gebäude und Wirtschaftsgüter…