…der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient. Für die Qualifikation als Betriebsstätte genügt es, dass eine Einrichtung vorliegt, in der dauernd eine Tätigkeit ausgeübt wird, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar zu fördern bestimmt ist (vgl. EStR 2000 Rz 7925). Liegt aber keine "feste…
…bei entsprechender Häufigkeit der Fälle - im Verordnungsweg angeordnet werden." Diese Bereitschaft zu einer auf § 48 BAO gestützten Steuerfreistellung besteht seitens des BM für Finanzen auch in Bezug auf die Einbringung deutscher Betriebe (bzw. Anteile an deutschen Personengesellschaften) durch in Österreich ansässige Personen in deutsche Gebietskörperschaften…
…eröffnete darüber hinaus einen in Ungarn eingetragenen landwirtschaftlichen Betrieb in Form eines Einzelunternehmens, welcher aufgrund der österreichischen Ansässigkeit des Unternehmers als österreichisches Unternehmen zu werten ist (Art. 3 Abs. 1 lit. b DBA-Ungarn). Der Betrieb beschäftigt keine Mitarbeiter und wurde zu dem Zweck geschaffen…
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind ausländische Künstleragenturen keine "Mitwirkenden an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" und unterliegen daher mit ihren Einkünften nicht der beschränkten Steuerpflicht. In diesem Zusammenhang findet sich im Erkenntnis VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165, unter anderem folgende Aussage: "Anders als Zahlungen an…
…Auftrag, Gegenmaßnahmen für die sich bei ihr verschlechternde Ertrags- und Kostensituation zu erarbeiten und steht ihm hierbei keine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung (zB für eine gewisse Dauer zur Verfügung gestellte Arbeitsräume) in Österreich zur Verfügung, so sind die hiefür gezahlten Honorare gemäß Artikel 7 bzw…
…Hinweis auf EAS 2538). Bei freischaffenden Künstlern sind solche Ausfallshonorare dem Betrieb des Künstlers zuzurechnen und dürfen folglich gemäß der dem Artikel 7 OECD-MA (bzw. Art. 14 OECD-MA idF vor dem Update 2000) entsprechenden DBA-Bestimmungen mangels inländischer Betriebstätte (bzw. fester Einrichtung) in…
…wenn bzw. soweit das Besteuerungsrecht der Republik Österreich bestehen bleibt. Da im Falle einer operativen übertragenden Kapitalgesellschaft nach der verschmelzungsbedingten Löschung eine Betriebstätte der übernehmenden ausländischen AG im Inland verbleibt, besteht kein Grund für eine Besteuerung der am Verschmelzungsstichtag bestehenden stillen Reserven. Verbleibt der im…
Wird ein österreichischer Dienstnehmer eines österreichischen Bewachungsunternehmens für die Dauer von rund 8 Monaten mit Personenschutzaufgaben nach Ägypten entsandt (und wird die Bewachungstätigkeit bzw. die damit im Zusammenhang stehende berufliche Arbeit auch tatsächlich in Ägypten und nicht etwa in Drittstaaten ausgeübt), dann sind die…
…Recht ist eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer nur Vermögensverwaltung betreibenden Kapitalgesellschaft nicht möglich, weil eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt-RL 2000…
…Denn das Büro, in dem die deutsche GMBH&CO KG ihre vermögensverwaltende Geschäftstätigkeit entfaltet, stellt keine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar, da nach dieser Gesetzesbestimmung mehr als die Ausübung einer bloß vermögensverwaltenden Tätigkeit, nämlich die Ausübung eines Betriebes, gefordert wird. Korrespondierend hiezu fallen…
…kein Erfordernis, Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung zu treffen. Vorsorglich wird allerdings darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Körperschaftsteuerpflicht der inländischen Sitz-GMBH sehr wohl eine Doppelbesteuerungssituation eintreten kann. Denn die Sitz-GMBH unterliegt kraft ihres inländischen Firmensitzes mit den in ihrem kroatischen Betrieb…
…denen keine "feste örtliche Anlage oder Einrichtung" feststellbar war, die dauerhaft zur Verfügung stand [Mitbenutzung eines österreichischen Turnsaales durch eine liechtensteinische Tanzsschule für die wöchentliche Abhaltung von Perfektionen; Mitbenutzung von Gasthausräumlichkeiten für Verkaufsveranstaltungen (EAS 437); Beratungsleistungen für einen tschechischen Kunden in diversen Räumlichkeiten des Betriebes…
…Besteuerungsrechtes durch das DBA-Deutschland rechtlich unerheblich; sie werden allerdings dann rechtliche Bedeutung erlangen, wenn Konsulenten in Staaten beschäftigt werden, mit denen keine dem DBA-Deutschland (bzw. dem OECD-Musterabkommen) entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. 20. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…keine Dienstnehmer der britischen Personengesellschaft tätig sind, sondern dass die britische Personengesellschaft (genauer: die Gesamtheit ihrer Gesellschafter) die inländische Beteiligungsverwaltungs-AG mit der Verwaltung ihres Vermögens beauftragt hat, dann wären die Räumlichkeiten der inländischen Managementgesellschaft nur ihre eigenen Betriebstätten und nicht jene der Personengesellschaft (bzw…
Besitzt eine österreichische KG in Deutschland eine Betriebstätte, die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des…
…oder nicht, tritt für jene Mitarbeiter des deutschen Hauptsitzes, die von der deutschen Hauptniederlassung zur Durchführung von Tiefbohrungen nach Österreich entsandt werden, keine inländische Steuerpflicht ein, wenn ihre Entsendungsdauer 183 Tage im Kalenderjahr nicht überschreitet. Bei solchen Kurzzeitentsendungen ginge die Steuerbefreiung nur dann verloren, wenn…
…dass keine Betriebsaufgabe, sondern eine Betriebsveräußerung vorgelegen ist, wobei ein Teil des Kaufpreises erst später unter dem Titel "Marktaustrittsprämie" gezahlt worden ist. Aber selbst wenn das Sachverhaltsbild einer Überprüfung standhalten sollte, würde in der nachträglich gezahlten Prämie eine nachträgliche Einkunft aus dem inländischen Betrieb zu…
…Z 25; EAS 1596). In Zusammenschau mit der Tatsache, dass der Subunternehmer im Rahmen der jeweiligen Projekte bzw. Aufträge nur tageweise oder für relativ kurze Zeiträume im Ansässigkeitsstaat des Generalunternehmers tätig wird, sind die Tätigkeiten nicht zusammenzurechnen, sodass keine Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 1…
…Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene getroffen werden; diese Entscheidung muss daher dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt sich die Richtigkeit der Betriebstättenvermutung und leitet diesfalls das deutsche Unternehmen (nachweisbar) auf deutscher Seite ein Verständigungsverfahren ein, bestünden keine Bedenken, wenn unter den gegebenen Umständen mit rückwirkenden…
…im Jahr 1993 veräußert und wurde bei der seinerzeitigen steuerlichen Erfassung des Betriebes in Österreich eine Pensionsrückstellung berücksichtigt, dann unterliegen die im Jahr 1995 anfallenden nachträglichen Einkünfte auf Grund der Auflösung der Pensionsrückstellung der inländischen Besteuerung. Der Umstand, dass 1995 keine inländische Betriebstätte mehr besteht…