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EAS 986Zuteilung von Optionsrechten an Konzernmitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4981/10-IV/4/9609.12.1996

…dass dann, wenn mit der Zuteilung von Optionsrechten auf künftigen Bezug von Stammaktien an einer US-Muttergesellschaft kein "Wirtschaftsgut" übertragen bzw. kein Zufluss eines geldwerten Vorteils erfolgt, ein Zufluss erst im Zeitpunkt der Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Im Regelfall wird davon auszugehen sein, dass…

EAS 951Stock-Options
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 35/4-IV/4/9610.10.1996

…dass dann, wenn mit der Zuteilung von Stock-Options kein "Wirtschaftsgut" übertragen bzw. kein Zufluss eines geldwerten Vorteils erfolgt, ein Zufluss erst im Zeitpunkt der Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Sollte es so sein, dass dies bei der Gewährung von Stock-Options der Regelfall ist…

EAS 610Inländische Studioaufnahmen durch ausländische Schallplattenproduktionsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/4-IV/4/9512.04.1995

…es handelt sich hierbei um "Lizenzgebühren" im Sinn der DBAs, deren Quelle nach den dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten DBAs nicht in Österreich gelegen ist, so dass im Regelfall keine inländische Steuerpflicht besteht. 12. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3149Keine Anwendung der Zweitwohnsitzverordnung gegen den Willen des Steuerpflichtigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0956-IV/4/201021.04.2010

…so tritt auf Grund des inländischen Zweitwohnsitzes jedenfalls die Wirkung der unbeschränkten Steuerpflicht ein. Die Wirkung der beschränkten Steuerpflicht kann somit im Regelfall nicht gegen den ausdrücklichen Willen der betroffenen Person eintreten. Vielmehr ist hiefür die Führung eines speziell zwecks Anwendung der Zweitwohnsitzverordnung erstellten Verzeichnisses…

EAS 1925Deutscher Stiftungsvorstand einer österreichischen Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 20/2-IV/4/0104.09.2001

Einkünfte eines Stiftungsvorstandes stellen im Regelfall Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit gem. § 22 Z. 2 EStG dar (LSt-RL 1999, RZ 982); sie fallen damit aus österreichischer Sicht unter Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland. Bezieht daher ein in Deutschland ansässiges Mitglied des Vorstandes einer…

EAS 3094Stillliegende inländische Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2807-IV/4/200928.10.2009

…Umstand, dass in diesem Büro keine Dienstnehmer tätig sind und es "de facto nie besetzt ist" bedeutet nicht notwendigerweise, dass keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO vorliegt. Denn ein Büro, das nicht einmal einer geringfügigen betrieblichen Nutzung dient, wird - zumindest im Regelfall - aufgegeben, da…

EAS 1360Schweizer als Vorstandsmitglied einer österreichischen Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/3-IV/4/9804.11.1998

…BM für Finanzen teilt die in der Literatur (Prodinger, Ecolex 1996, 565) vertretene Auffassung, dass Einkünfte eines Stiftungsvorstandes im Regelfall Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen, deren Subsumtion unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (Verwaltung fremden Vermögens; § 22 Z 2 EStG 1988) zu erfolgen hat…

EAS 1287Ausübung von Aktienoptionsrechten nach Konzernversetzung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/14-IV/4/9806.07.1998

…Es handelt sich hiebei idR um ein nachträgliches Entgelt für jene Arbeitsleistungen, die den Arbeitgeber seinerzeit zur Einräumung der Optionsrechte bewogen haben. Ob dieser Regelfall vorliegt, muss aus dem buchhalterischen Rechnungswerk des Arbeitgebers ersichtlich sein, denn er muss den Aufwand für diese nachträglichen Einkünfte tragen.…

EAS 40Steuerfreistellung von Auslandsgewinnen gemäß § 48 BAO für Subunternehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1222/2/1-IV/4/9123.10.1991

…sondern nur den Generalunternehmer zu einer Steuerleistung heranzieht; es geschieht dies im Regelfall im Wege einer pauschalen Besteuerung der Bruttobausumme, also im Wege einer Besteuerung, bei der die an die Subunternehmer weiterzugebenden Beträge keine bemessungsgrundlagenkürzenden Aufwendungen darstellen. Wenn in einer solchen Lage der Generalunternehmer genötigt…

EAS 828Besteuerung ausländischer Orchester
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/9605.03.1996

…Veranstaltern, die ausländische Orchester engagieren, im allgemeinen keine Steuerentlastung auf Grund von DBAs gewährt werden kann, "weil dem inländischen Haftungspflichtigen die hiefür erforderliche Nachweisführung im Regelfall nicht zumutbar ist". Diese Unzumutbarkeit gründet sich ua. auf bestehende Rechtsunsicherheiten über die rechtliche Tragweite von Bestimmungen österreichischer Doppelbesteuerungsabkommen…

EAS 1010Engagement ausländischer Orchester und Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/7-IV/4/9710.02.1997

…die ausländische Orchester engagieren, im allgemeinen keine Steuerentlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen gewährt werden kann, "weil dem inländischen Haftungspflichtigen die hiefür erforderliche Nachweisführung im Regelfall nicht zumutbar ist". Unter EAS 828 wurde im einzelnen dargelegt, aus welchen Gründen derzeit diese Nachweisproblematik besteht. Wenn daher nunmehr…

EAS 1173Griechische Hypothekarzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2162/1-IV/4/9701.12.1997

…Deutschland). Keine Steuerfreistellung könnte auch für den Fall anerkannt werden, dass Forderungen nur zum Teil durch griechische Immobilien abgesichert werden. Daher dürfte es bei ernstgemeinten hypothekarischen Forderungsabsicherungen gar nicht dazu kommen, dass der österreichische Kapitalanleger nach Beendigung seiner Kapitalanlage einen Veräußerungsverlust erleidet, sodass im Regelfall…

EAS 1189Ausübung von Aktienoptionsrechten nach Konzernversetzung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/21-IV/4/9715.12.1997

…Es handelt sich hiebei idR um ein nachträgliches Entgelt für jene Arbeitsleistungen, die den Arbeitgeber seinerzeit zur Einräumung der Optionsrechte bewogen haben. Ob dieser Regelfall vorliegt, muss aus dem buchhalterischen Rechnungswerk des Arbeitgebers ersichtlich sein, denn er muss den Aufwand für diese nachträglichen Einkünfte tragen.…

EAS 1389Ausländische Tanzlehrer bei inländischen Workshops
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 33/1-IV/4/9822.12.1998

…als "Unterhaltungsdarbietung" zu werten sind. Sollte dies nicht der Fall sein, dann besteht nach § 99 EStG 1988 für den inländischen Veranstalter der Workshops nach der genannten Gesetzesbestimmung keine Steuerabzugspflicht. Eine bei Überschreiten der S 47.000,- Grenze des § 42 Abs. 2 EStG 1988 allfällig eintretende…

EAS 1032Deutsche Gastprofessoren an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 265/1-IV/4/9710.03.1997

…angenommen hat, dann wird man im Regelfall auf österreichischer Seite diese Beurteilung bei der Sachverhaltswürdigung entsprechend berücksichtigen. Denn andernfalls müsste der Fall im Wege eines Verständigungsverfahrens einer Lösung zugeführt werden, um den Eintritt einer Doppelbesteuerung zu verhindern. Sollte indessen keine deutsche Besteuerung nachgewiesen werden, dann…

EAS 2411KESt-Haftung einer depotführenden Bank einer inländischen Investmentpersonengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 253/1-IV/4/0403.02.2004

…anderen gewissenhaften Vermögensverwalter zur Vermögensumschichtung Anlass gibt, spricht für den bloß vermögensverwaltenden Charakter der Personengesellschaft. Ist aber keine beschränkte Steuerpflicht gegeben (bei in- und ausländischen Zinsen sowie bei ausländischen Dividendenwerten) entfällt damit auch die Kapitalertragsteuerabzugspflicht der depotführenden inländischen Bank. Soferne nach Lage des Falles nicht…

EAS 1396Geldspielautomaten als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 418/1-IV/4/9804.01.1999

…begründen keine Betriebstätten des Vermieters, sondern zählen zur Betriebstätte des sie kommerziell nutzenden Mieters. Die aus der Vermietung erzielten Einkünfte sind diesfalls gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen (wobei sich im Regelfall bereits nach § 98 EStG 1988 gar keine beschränkte…