Erhält ein in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach…
…deutschen Flugvermittlungsfirma einen freien Dienstvertrag im Sinn von LStR 2002 Rz 977 abgeschlossen, auf Grund dessen er es übernommen hat, für Kunden der deutschen Flugvermittlungsfirma bei Bedarf Pilotendienste zu erbringen, dann wird hierdurch kein Dienstverhältnis im Sinn von § 47 Abs. 1 und 2 EStG begründet…
…3 DBA-Deutschland stellt nun dieses Ergebnis dadurch her, dass er die Bedingung für die Besteuerung im Entsendestaat, dass nämlich kein Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat bestehen darf, in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung außer Wirksamkeit setzt. Diese Sonderregelung ist im Abkommenstext nicht auf Fälle…
…österreichische Gesellschaft Mitarbeiter kurzfristig (weniger als 183 Tage) zur deutschen Muttergesellschaft, wobei diese Mitarbeiter in dieser Zeit ausschließlich an Projekten der deutschen Muttergesellschaft arbeiten, jedoch kein zweites Dienstverhältnis mit ihr eingehen, dann ist es sachgerecht, wenn dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechend (zumindest) der weiterlaufende Gehaltsaufwand des österreichischen…
… die österreichische Lohnsteuer müsste in Großbritannien gemäß Art. 24 DBA-Großbritannien angerechnet werden. Liegt kein zweites Dienstverhältnis zur inländischen Gesellschaft vor, dann muss der Rechtsgrund für die Dienstnehmerentsendung entweder in der Erbringung einer Assistenzleistung der britischen Gesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Gesellschaft gesehen werden oder es…
Werden von einem österreichischen Institut Gastreferenten aus Deutschland, den Niederlanden und den USA für die Abhaltung von kurzfristigen Lehrveranstaltungen verpflichtet, wobei kein steuerliches Dienstverhältnis eingegangen wird sondern eine freiberufliche Mitwirkung vorgesehen ist, so besteht gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG Steuerabzugspflicht hinsichtlich der…
…geklärt werden. Vorsorglich wird aber bereits jetzt darauf hingewiesen, dass nach einer informellen Vorabklärung mit der deutschen Steuerverwaltung in Fällen der vorliegenden Art aus dem bloßen Umstand einer PKW-Überlassung allein kein zweites Dienstverhältnis konstruiert werden könnte. Anmerkung: Ähnliches Problem wie in EAS 918 20…
…7). Liegt nach österreichischem inländischen Recht allerdings der Fall einer Arbeitskräftegestellung und folglich kein steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen GmbH vor, dann ist die Besteuerung im Veranlagungsweg vorzunehmen. Der Umstand, daß kein steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen GmbH vorliegt, entbindet aber nicht von der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages…
…68 und VwGH 7.5.1979, 2669/78). Aber auch dann, wenn kein zweites steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen GesmbH vorliegt, deutet - unter Berücksichtigung der obzitierten Judikatur - vieles darauf hin, dass die auf die Österreich-Tätigkeit der Geschäftsführer entfallenden anteiligen Lohnaufwendungen (die vermutlich durch die Kostenanlastung…
Hat ein Dienstnehmer einer portugiesischen Gesellschaft im Jahr 2005 sein Dienstverhältnis schuldhaft vorzeitig beendet und wird ihm nach seiner Rückkehr nach Österreich im Jahr 2008 durch Gerichtsurteil eine Schadenersatzleistung gegenüber seinem ehemaligen portugiesischen Arbeitgeber auferlegt, so ist vorweg nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu prüfen, ob…
…wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem Dienstverhältnis gegeben sein. Ob Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich dieser verbilligt erworbenen Aktien im konkreten Einzelfall tatsächlich von solcher Relevanz sind, dass hiedurch kein steuerlicher Zufluss des mit dem verbilligten Erwerb verbundenen Sachbezuges eingetreten ist, kann…
…keine Steuerbefreiung für Stipendien aus finnischen öffentlichen Kassen bewirken. Die inländische Steuerpflicht wird auch durch das österreichisch-finnische Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgehoben. Denn Artikel 16 des Abkommen, der Finnland das Besteuerungsrecht an Einkünften aus öffentlichen Kassen überlässt, gilt nur für Gehälter, Löhne und Ruhegehälter aus Dienstverhältnissen…
Wird ein amerikanischer Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses für den Zeitraum Jänner 1988 bis August 1991 nach Österreich entsendet und erfolgt im August 1993 durch das österreichische Finanzamt die Veranlagung dieses Dienstnehmers, wobei die Einkommensteuer vom amerikanischen Dienstgeber getragen wird, so…
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger aus Anlass der Aufnahme eines Dienstverhältnisses bei einem ungarischen Arbeitgeber seinen Hauptwohnsitz - unter Beibehaltung eines österreichischen Zweitwohnsitzes - nach Ungarn, und übt er nach Hauptwohnsitzverlegung weiterhin gelegentlich von seiner österreichischen Wohnung aus eine österreichische Konsulententätigkeit (technische Beratung) aus, so unterliegen die…
Wird von einer österreichischen Filmproduktions-GMBH in der Dominikanischen Republik (mit der kein DBA besteht) ein Film gedreht und wirken hiebei in den USA ansässige Darsteller mit, die von einer US-Agenturgesellschaft hiefür ausgewählt worden sind, dann ist für die Beantwortung der Frage, ob für…
…Jahre) ist, wenn er von seiner Familie begleitet wird und auch sonst die Bindungen zum österreichischen Wohnsitz kein ausschlaggebendes Gewicht mehr besitzen und wenn nachweisbar auch gegenüber der US-Steuerverwaltung die Verlagerung des Lebensmittelpunktes gemeldet worden ist. Befindet sich der Lebensmittelpunkt in den USA, dann…
…Beschäftigung bei einem französischen Arbeitgeber nach Durchfechtung in Gerichtsverfahren eine bisher vorenthaltene Gewinnbeteiligung ("participation au bénéfice"), dann stellt dies einen nachträglich zugeflossenen Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis dar, der nach österreichischem innerstaatlichem Recht im Zuflussjahr der österreichischen Besteuerung unterliegt. Allerdings steht der Geltendmachung dieses Besteuerungsanspruches…
…zu zahlenden Vergütungen gemäß Artikel 5 des DBA-UdSSR in Österreich keiner Einkommensbesteuerung, wenn diese Agentur in Österreich über keine Repräsentanz (=Betriebstätte) im Sinn des Artikels 4 des Abkommens verfügt. Hält sich der Sporttrainer länger als 183 Tage in Österreich auf, so sind die Vergütungen…
…oder zumindest in enger Zusammenarbeit mit dem österreichischen Büro erfolgt, sowie das Argument, dass kein Vertrag ohne Zustimmung der österreichischen Geschäftsleitung abgeschlossen wird, könnten in diesem Zusammenhang nur dann Anlass für eine anders lautende Beurteilung sein, wenn hiedurch der Abschlussvollmacht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise jede Bedeutung…
…deutschen Bundesfinanzhofes (BFH 14.09.1994, I R 116/93), die in der bisherigen österreichischen höchstgerichtlichen Judikatur allerdings noch kein Gegenstück gefunden hat, hat auf österreichischer Seite bisher noch keine Auffassungsänderung bewirkt. Der Umstand, dass vier Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft, "im wesentlichen nur über Anweisung…