…1 in den Fällen des § 1 Abs 1 Z 1 und 2 der leistende Unternehmer die Steuer. Zulässigkeit einer Revision Da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen war und zur Frage der Merkmale eines Dienstverhältnisses Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt, war eine ordentliche Revision nicht…
…iSd § 25 EStG 1998 ist jedoch ein erfolgsunabhängiger und von einem erfolgsunabhängigen Arbeitslohn kann bei gegebener Sachlage keine Rede sein, wenn die Verpflichtung zur Bezahlung des Arbeitslohnes nur anlässlich der Proben und Aufführungen gegeben ist. Kennzeichnend für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses ist auch, dass der…
…Nachdem sich auch im Arbeitsablauf im Vergleich zu den Vorjahren keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, ist eine Weisungsgebundenheit und organisatorische Eingliederung in den Betrieb zu ersehen sodaß von einem echten Dienstverhältnis auszugehen ist." Gestützt auf diese Prüfungsfeststellung setzte das Finanzamt mit Bescheiden vom 13.8…
…dass das Vorliegen eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs 2 EStG 1988 anhand zweier Kriterien, nämlich der Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers zu beurteilen ist. In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig…
…Dem Umstand, dass die Möglichkeit zur Heimarbeit gegeben sei, komme ohnehin keine große Bedeutung zu, da diese Möglichkeit mittlerweile ein sehr regelmäßiger Bestandteil von Dienstverhältnissen sei. Wenn es einem Mitarbeiter erlaubt sei, nur einen Tag pro Woche von zu Hause (oder von wo auch immer…
…dass das Vorliegen eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs 2 EStG 1988 anhand zweier Kriterien, nämlich der Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers zu beurteilen ist. In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig…
…dass das Vorliegen eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs 2 EStG 1988 anhand zweier Kriterien, nämlich der Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers zu beurteilen ist. In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig…
…so erzielbar) gleichlautende und einheitliche Weisung von ***Dr A***, ***Mag B***, ***Dr C*** und ***Dr D***." Daraus lässt sich keine die Dienstnehmereigenschaft begründende, persönliche Weisungsbindung der beiden Substituten gegenüber der Bf ableiten. Beim gegenständlichen Treuhandvertrag handelt es sich zwar um ein "schuldrechtliches Verhältnis" iSd oben…
…Herr XY2 seine Tätigkeit für die Bf. im Rahmen eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) ausgeübt hat. Diese Beurteilung erweist sich den oa. Ausführungen zufolge als nicht zutreffend, sodass für eine Bescheiderlassung nach §§ 201, 202 BAO kein Raum verbleibt. Die angefochtenen Bescheide waren daher …
…88/14/0082, verwiesen worden. In diesem Erkenntnis sei ebenfalls ausgeführt worden: „Die Verpflichtung zur Einhaltung einer bestimmten Arbeitszeit bilde zwar ein Indiz für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, sei jedoch keine unabdingbare Voraussetzung dafür (hg. Erkenntnis vom 23.09.1981, 13/2505/79).“ Die organisatorische…
…Juli 2002, Zl. 2000/14/0148). Dass im gegenständlichen Fall keine Kündigungsfristen vereinbart gewesen sind, steht daher dem Vorliegen eines (steuerrechtlichen) Dienstverhältnisses ebenfalls nicht entgegen. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass es auch der im Wirtschaftsleben üblichen Gestaltungsweise entspricht, dass Fliesenverlegungsarbeiten, die - wie im gegenständlich…
…andererseits zu unterscheiden. Eine sachliche Weisungsgebundenheit, die sich lediglich auf den Erfolg einer bestimmten Arbeitsleistung beziehe, begründe für sich allein kein Dienstverhältnis. Das für die Arbeitnehmereigenschaft sprechende persönliche Weisungsrecht hingegen rufe einen Zustand wirtschaftlicher Abhängigkeit und persönlicher Gebundenheit hervor (VwGH vom 19. September 2007, Zl…
…aus den Angaben der im Verfahren als Auskunftsperson beigezogenen externen Befunder. Zur Eingliederung (organisatorisch): Fehle es an der organisatorischen Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers, so liege kein Dienstverhältnis vor. Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus sei im Sinne einer Abhängigkeit vom Auftraggeber zu verstehen…
…selbständigen Ambulatoriums nicht in Einklang zu bringen. Zum Unternehmerrisiko: Ermöglichten die Kriterien der "Weisungsgebundenheit" und der "Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers" noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit, so seien noch weitere Kriterien für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses…
…weitere (vorrangige) Kriterium der Eingliederung, wenn sich dieses - wie das auch hier der Fall ist - (nur) auf die (fakultative) Nutzung der Infrastruktur (Räumlichkeiten, EDV-Systeme) der Bf beschränkt, kein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 zu begründen. Damit im Einklang steht auch das Erkenntnis…
…vereinbart, dass dieser ihr gegenüber an keine Weisungen gebunden ist. Auch Herr XY2 war der Bf. gegenüber (schuldrechtlich) nicht weisungsgebunden. Nach der dargelegten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die gesellschaftsrechtliche Weisungsgebundenheit (ausschließlich) der Sphäre der sachlichen Weisungsbindung zuzuordnen und in die Beurteilung, ob ein Dienstverhältnis iSd …
…die Abgabenbehörde in ihrer Würdigung den Sachverhalt verkenne. Es könne aufgrund der Beurteilung beider wesentlicher Kriterien für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses gem. § 47 Abs. 2 EStG keine klare Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit getroffen werden. Nach Ansicht der Bf. spreche die Auslegung der Kriterien für eine…
…EWG) Nr. 1408/71 für den Bw daher nicht anzuwenden. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung erhoben. Der Bw brachte darin vor, dass er selbständig arbeite und kein Dienstverhältnis eingegangen sei. Er zahle auch seine Beiträge an jedes erforderliche Amt. Der Berufung beigelegt waren Kontoausdrucke, aus…
…P keine Vertragsbeziehungen mehr bestanden. Die im Betriebsprüfungsbericht angegebenen Werte der Eigentumswohnung nebst Garage stellten unverhandelte Verkaufspreise der Objekte dar. Unbestritten sei, dass der Bw. im Zeitraum vom Dezember 1992 bis 31. Mai 1994 bei P als Dienstnehmer beschäftigt war. Bereits bei Eintritt ins Dienstverhältnis…
…Projektes Sp zumindestens, das allerdings auch im Rahmen des offiziellen "Dienstverhältnisses" die wesentliche Arbeitszeit des Bw. in Anspruch nahm, bestand im Verlustfalle kein Anspruch auf Vergütung für den Zeitaufwand (der für das Projekt Sp aufgezeichnete Zeitaufwand wäre ohne Vergütung verblieben) und den Computereinsatz, wie aus…