…Vortragende, welche die Steuer gemäß § 100 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 schuldet, nur mittels Bescheid und nur aus den ausdrücklich in § 100 Abs. 3 EStG 1988 genannten Gründen in Anspruch genommen werden, zB wenn die Haftung bei den Abzugsverpflichteten nur erschwert durchsetzbar wäre. Dies…
…Nachzahlungsbetrag gemäß Artikel 24 DBA-Rumänien nur auf jene österreichische Einkommen(Körperschaft)steuer angerechnet werden, die auf diese nachbesteuerten rumänischen Zinseneinkünfte entfällt. Entsprechende Abänderungen jener Bescheide, in denen die rumänischen Einkünfte der österreichischen Besteuerung unterzogen worden sind, sind bis zum Ablauf der Verjährungsfrist möglich. 1…
… 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 mit seinen Einkünften der beschränkten Steuerpflicht, wenn die den Honoraren zu Grunde liegende Tätigkeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird (und sich aus einem anzuwendenden DBA keine Steuerfreistellungsverpflichtung ergibt). § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sieht bei…
…dann würde nach dem Vorhergesagten eine auf Grund der "check the box-regulations" in den USA getroffene Körperschaftsbesteuerungs-Option der Partnership keine Rückwirkungen auf die Einstufung in Österreich zeitigen. Ist die US-Gesellschaft als Personengesellschaft zu werten und ist daran zu 98% eine japanische Körperschaft…
…bei einer Anlagenerrichtung mitwirkenden Personen anzusehen, ist aus österreichischer Sicht durch das Abkommen nicht gedeckt. Sollte daher für den selbständig tätigen österreichischen Diplomingenieur kein Fall einer "Mitwirkung an einer Bauausführung" vorliegen, könnte der Problemfall nur im Rahmen eines österreichisch-norwegischen Verständigungsverfahrens behoben werden. Wenn das…
…Expressauskünfte ausgerichteten EAS-Verfahrens keine Aussage darüber getroffen werden, wie das BM für Finanzen künftig in der Frage eines Anrechnungsvortrages vorgehen wird. Es muss aber damit gerechnet werden, dass bis auf Weiteres im Rahmen des dem BMF eingeräumten Ermessens keine positiven Bescheide erteilt werden können…
…der Grundlage von § 299 Abs. 2 BAO (innerhalb der einjährigen Frist) der neuen Rechtslage angepasst werden. Eine Aufhebung der heute als rechtswidrig erkannten Bescheide wird bei Geltendmachung durch den Abgabepflichtigen und bei nicht nur geringfügigen Auswirkungen zu erfolgen haben. Dies deshalb, weil nach der ständigen…
…Großbritannien auf Grund des dort befindlichen Ortes der Geschäftsleitung der Besteuerung unterzogen, würde von Österreich kein Einwand dagegen erhoben werden, dass das österreichisch-britische Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird, wenn die britische Steuerverwaltung eine Bescheinigung erteilt, derzufolge diese Gesellschaft im Sinne des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens als in…
…ihre zu 100% beteiligte deutsche Holding-Muttergesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann bestehen im Grunde keine Bedenken…
Hat ein österreichisches Softwareunternehmen für einen thailändischen Kunden Computersoftware ausschließlich für dessen Eigenbedarf entwickelt, dann stellt das dafür geleistete Entgelt keine Lizenzgebühr, sondern eine Abgeltung der erbrachten Dienstleistung dar; und zwar auch dann, wenn Teile dieser Arbeiten in Lohnarbeit an thailändische Programmierer weitergegeben wurden. Nur…
…Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung auf der Grundlage von § 94a EStG 1988 die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann bestehen im Grunde keine Bedenken, wenn analog zur Regelung des …
…48 BAO eine Befreiung von der Lohnsummensteuer eingeräumt worden ist, unterliegen der Kommunalsteuer. Denn § 48 BAO-Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Gewerbesteuer (einschließlich Lohnsummensteuer) zuerkannt wurde, entfalten für die Kommunalsteuer keine Wirkung (Pkt. 15.5.2 des Kommunalsteuerdurchführungserlasses AÖF Nr. 298/1994). 28…
…die auf dem Betriebsgelände der österreichischen Gesellschaft aufgestellt und auf Rechnung der österreichischen Konzerngesellschaft betrieben wird, dann wird hiedurch für die slowakische Vermieterin keine inländische Betriebstätte begründet. Die an die slowakische Gesellschaft zu zahlenden Mietentgelte lösen daher für diese Gesellschaft nur dann in Österreich beschränkte…
…inländischen Unterhaltungsdarbietung. Für eine am 31.1.2000 stattfindende Veranstaltung kann demzufolge eine in der Zeit vom 31.1.1999 bis 31.1.2001 ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung verwendet werden (soferne kein erkennbarer Grund für eine von der Bescheinigung abweichende Ansässigkeit im Zeitpunkt der Veranstaltung vorliegt, wie…
…wobei die beiden volljährigen Kinder in Österreich verbleiben und weiterhin das inländische Einfamilienhaus als Wohnsitz nutzen, dann liegt nach den Grundsätzen der EStR 2000, Rz 7596 noch kein Fall vor, der die Vermutung einer Ansässigkeitsverlegung von Österreich in die USA rechtfertigt. Dies trifft nur zu…
…deren Ort der Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet und bei der die österreichische Finanzverwaltung bereits bestätigt hat, dass sie keine Betriebstätte in Österreich unterhält, dann ist diese Tochtergesellschaft in Deutschland ansässig und darf gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland in Österreich zu keiner Steuer vom Einkommen…
…Sollte dies nicht mehr möglich sein, weil die fünfjährige Verjährungsfrist (innerhalb derer eine Bescheidanpassung an die Erfordernisse des DBA-Rechtes gemäß § 299 Abs. 4 BAO noch möglich wäre) bereits abgelaufen und seinerzeit keine bloß vorläufige Veranlagung durchgeführt worden ist, dann tritt hierdurch der Effekt einer…
…Gewerbeertragsteuer ist keine sachliche Rechtfertigung mehr gegeben, eine nicht vom Einkommen, sondern ausschließlich von Unternehmensaufwand (=Lohnsumme) erhobene Abgabe in den sachlichen Geltungsbereich eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens aufzunehmen. Da nach der derzeitigen Praxis bei der Erteilung von § 48 BAO-Bescheiden an Luftfahrtunternehmen…
…Österreich. Ob in Rumänien der Steuerabzug unmittelbar vom Leasingnehmer oder mittelbar von der die Überweisung nach Österreich vornehmenden Hausbank des Leasingnehmers vorgenommen wurde, ist unerheblich. Sofern keine Zweifel über den vorgenommenen Steuerabzug bestehen, wird eine Abzugsbescheinigung der den Steuerabzug vornehmenden Stelle ausreichen. Nur dann, wenn…
…setzt sonach eine tatsächliche Besteuerung im Ausland voraus. Allerdings wird - zum Unterschied von der Doppelbesteuerungsverordnung - keine Untergrenze für die ausländische Steuerbelastung gefordert; und zwar weder im Gesetz noch in den darauf basierenden § 48 BAO-Bescheiden; dies aus der Erwägung, dass bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens die…