…erfüllt ist. Denn der Auftraggeber des indischen Schauspielers ist nicht eine in Indien ansässige Person, sondern der österreichische Kulturverein. Damit ist auf die weitere Frage, ob lit. d erfüllt ist (kein Abzug der Entgelte bei Ermittlung von in Österreich der Besteuerung unterliegenden Gewinnen), nicht mehr…
…dem Österreich-Geschäft der inländischen Besteuerung unterliegt (EAS 2125). Im Verhältnis zu Deutschland ergibt sich aber hinsichtlich einer solchen Vertriebsumstellung aus dem Schlussprotokoll zu Artikel 5 DBA-Deutschland-2000, dass abweichend von den sonst üblichen Grundsätzen in der österreichischen Gesellschaft keine Betriebstätte der deutschen Konzerngesellschaft…
…in der die Zurechnung der Beteiligung zur inländischen Betriebsstätte sowie die steuerliche Erfassung der Ausschüttung in Österreich unter Angabe der österreichischen Steuernummer mitgeteilt wird (analog zu EStR 2000 Rz 8029). Aus dem in Art. 24 Abs. 2 DBA Österreich-Frankreich festgeschriebenen Betriebsstättendiskriminierungsverbot ergeben sich keine…
…100% beteiligten österreichischen Gesellschafter vornimmt, ist - sofern kein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank zu erfolgen hat - bei den beiden österreichischen Gesellschaftern gemäß § 37 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 als Sondereinkunft mit 25% der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Gemäß § 1 Abs. 2 der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl…
…in den Vereinigten Arabischen Emiraten von der Besteuerung freizustellen und das Besteuerungsrecht wäre Österreich überlassen. Die Gewinnausschüttung wäre - sofern kein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank erfolgt ist - bei der Veranlagung der beiden österreichischen Gesellschafter als Sondereinkunft mit 25% der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Würde die…
…keine wirtschaftliche Einheit (§ 19 BewG) bilden, wobei nur die Schenkung eines der Grundstücke einer Doppelbesteuerung ausgesetzt ist, der andere Immobilienwert aber wegen Fremdfinanzierung im Wege Haltens über eine Immobilien-KG zu keiner Steuerleistung in Deutschland führt, kann nur der in Deutschland besteuerte Schenkungsvorgang von der…
…kein Einwand zu erheben sein, wenn wie folgt vorgegangen wird: Der Kulturveranstalter kann sich als berechtigt erachten, im Steuerabzugsverfahren die Betriebsausgaben, die der Künstler ihm mitgeteilt hat und die im unmittelbaren Zusammenhang mit der in Österreich erbrachten künstlerischen Leistung stehen, von der Bemessungsgrundlage in Abzug…
…den Ausschüttungen zugrunde liegenden Gewinne der Hongkong-Gesellschaft zuzurechnen und erfolgt eine Gewinnausschüttung in die Hände einer in Österreich ansässigen natürlichen Person, dann wäre diese Gewinnausschüttung - soferne nicht ein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank erfolgt ist - bei der Veranlagung der beiden österreichischen Gesellschafter als…
…Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw. BGBl. II Nr. 393/2003, 25% KESt in Abzug gebracht hat, dann besteht für…
…Fall der EAS 1996), sollte hierbei keinen Unterschied machen. Sobald in den Vergütungen, die die Produktionsgesellschaft vom österreichischen Veranstalter erhält, keine an die Künstler weiterfließenden Beträge mehr enthalten sind, verliert Artikel 17 des Abkommens seine Anwendungsvoraussetzung und es kommt Artikel 7 des Abkommens mit der…
…der Erwerb, die Verwertung und Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von Realitäten und Gebäuden ist, in Deutschland eine Liegenschaft erworben und diese nach zwei Jahren wieder verkauft, so steht gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den erzielten Veräußerungsgewinnen Deutschland zu. Der…
…Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne gewährt, liegt kein Qualifikationskonflikt iSd Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland vor. Infolgedessen ist Artikel 23 Absatz 3 DBA-Deutschland nicht anwendbar. Auf österreichischer Seite ist daher - trotz der unterbliebenen Besteuerung in Deutschland - die Befreiungsmethode (mit Progressionsvorbehalt) anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen, 30…
…der in Deutschland ansässige Vater seinem in Österreich ansässigen Sohn im Schenkungsweg eine österreichische Liegenschaft, so wird dieser Vorgang nicht vom österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommen, BGBl. Nr. 220/1955, erfasst; allerdings ist Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf der…
…Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragstaates richtet, in dem das Vermögen liegt (Z. 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall…
…eine deutsche Kapitalgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte) gezahlt werden, lösen keine inländische Abzugssteuerpflicht gemäß § 98 i.V. mit § 99 EStG aus, wenn damit die Tätigkeit der Verkaufsvermittlung und nicht jene einer bloßen Verkaufsberatung (kaufmännische Beratung) abgegolten wird. Doch selbst wenn die Zahlungen an die deutsche Kapitalgesellschaft…
…Einnahmen (Bruttobetrag der Dividenden vor Abzug der kanadischen Quellensteuer) um die damit zusammenhängenden Werbungskosten (Bankdepotspesen) zu kürzen. In jenen Fällen, in denen die kanadischen Einkünfte infolge des Veranlagungsfreibetrages gemäß § 41 Abs. 3 EStG zu keiner österreichischen Einkommensteuerleistung führen, in denen sonach keine österreichische Einkommensteuer auf…
…der Charakter von Lizenzgebühren zuzumessen ist; und zwar weder nach inländischem Recht noch nach Art. 12 DBA-Schweiz, sodass keine Steuerpflicht der schweizerischen Gesellschaft in Österreich besteht. Jener Differenzbetrag, der der österreichischen Gesellschaft nach Abzug der an die Schweiz abzuliefernden Beträge von den Leistungsentgelten der…
…Österreich-Geschäft der inländischen Besteuerung unterliegt. Eine bloße "Vertreterbetriebstätte" im Sinn des DBA (also die abkommensrechtliche Gleichbehandlung einer natürlichen oder juristischen Person mit einer inländischen Betriebstätte der ausländischen Gesellschaft) beschränkt sich auf die internationale Aufteilung der Einkommensbesteuerungsrechte mit dem DBA-Partnerstaat und begründet keine "Betriebstätte…
…die in § 4 erwähnten ausländischen Personengesellschaften infolge ihrer steuerlichen Transparenz keine Einkünftezurechnungsempfänger sind. Dies schließt aber nicht aus, dass die inländische Bank unmittelbar auf Grund des DBA den Abzug der Kapitalertragsteuer unterlässt. Allerdings ist der Schuldner der Einkünfte (die Bank) hierzu nicht verpflichtet, vor allem…
…keine Steuer vom Einkommen, also keine "Personensteuer", wäre und daher nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 bzw. § 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 fiele. In diesem Fall wäre der Abzug als Betriebsausgabe, nicht aber die Anrechnung nach der…