Findok · EAS-Auskünfte
EAS 110
Keine Gewerbesteuerpflicht für deutsche Liegenschaftsverkäufe
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/141-IV/4/92vom 31.03.1992
Wortlaut laut Findok
Hat eine Wiener GesmbH, deren
Betriebsgegenstand der Erwerb, die Verwertung und Verwaltung sowie die
Vermietung und Verpachtung von Realitäten und Gebäuden ist, in
Deutschland eine Liegenschaft erworben und diese nach zwei Jahren wieder
verkauft, so steht gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland das
ausschließliche Besteuerungsrecht an den erzielten
Veräußerungsgewinnen Deutschland zu.
Der Vorgang ist daher in Österreich sowohl von der
Körperschaftsbesteuerung als auch von der Gewerbeertragsbesteuerung
freizustellen. Dies ungeachtet des Umstandes, dass Deutschland den
Veräußerungsgewinn bloß als "sonstige Einkunft"
(Spekulationsgewinn) der deutschen Körperschaftsbesteuerung nicht aber der
deutschen Gewerbeertragsbesteuerung unterwirft. Denn die Nichtwahrnehmung eines
abkommensgemäß Deutschland eingeräumten Besteuerungsrechtes
lässt nicht einen durch das Abkommen entzogenen Besteuerungsanspruch in
Österreich wieder aufleben.
31.
März 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
VeräußerungsvorgangVeräußerungsgewinnVeräußerungserlösSteuerfreistellungFreistellungLiegenschaftsvermögenVermietungseinkünfteImmobilieneinkünfteImmobilienerträgnisse
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/141-IV/4/92
- Stammnummer
- 18530
- Gültig
- 31.03.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF