RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2473

Vermittlungsprovisionen an eine deutsche Immobliliengesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftA 627/1-IV/4/04vom 05.07.2004

Wortlaut laut Findok

Vermittlungsprovisionen, die von einer österreichischen Bauträgergesellschaft im Zusammenhang mit Wohnungsverkäufen an eine deutsche Kapitalgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte) gezahlt werden, lösen keine inländische Abzugssteuerpflicht gemäß § 98 i.V. mit § 99 EStG aus, wenn damit die Tätigkeit der Verkaufsvermittlung und nicht jene einer bloßen Verkaufsberatung (kaufmännische Beratung) abgegolten wird. Doch selbst wenn die Zahlungen an die deutsche Kapitalgesellschaft den Charakter von Beratungsvergütungen hätten, stünde Artikel 7 DBA-Deutschland der Besteuerung in Österreich entgegen. Artikel 6 (unbewegliches Vermögen) kommt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zur Anwendung, weil eine Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit in Bezug auf unbewegliches Vermögen nicht als "Nutzung unbeweglichen Vermögens" im Sinn von Art. 6 Abs. 3 DBA-Deutschland gewertet werden kann.   5. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BauträgergesellschaftWohnungsverkäufe an deutsche Kapitalgesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 627/1-IV/4/04
Stammnummer
14894
Gültig
05.07.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF