Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2473
Vermittlungsprovisionen an eine deutsche Immobliliengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftA 627/1-IV/4/04vom 05.07.2004
Wortlaut laut Findok
Vermittlungsprovisionen, die von einer
österreichischen Bauträgergesellschaft im Zusammenhang mit
Wohnungsverkäufen an eine deutsche Kapitalgesellschaft (ohne
inländischer Betriebstätte) gezahlt werden, lösen keine
inländische Abzugssteuerpflicht gemäß
§ 98 i.V. mit §
99 EStG aus, wenn damit die Tätigkeit der Verkaufsvermittlung und nicht
jene einer bloßen Verkaufsberatung (kaufmännische Beratung)
abgegolten wird. Doch selbst wenn die Zahlungen an die deutsche
Kapitalgesellschaft den Charakter von Beratungsvergütungen hätten,
stünde Artikel 7 DBA-Deutschland der Besteuerung in Österreich
entgegen. Artikel 6 (unbewegliches Vermögen) kommt nach Auffassung des BM
für Finanzen nicht zur Anwendung, weil eine Vermittlungs- oder
Beratungstätigkeit in Bezug auf unbewegliches Vermögen nicht als
"Nutzung unbeweglichen Vermögens" im Sinn von Art. 6 Abs. 3 DBA-Deutschland
gewertet werden kann.
5. Juli
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 627/1-IV/4/04
- Stammnummer
- 14894
- Gültig
- 05.07.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF