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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1678

Anrechnungshöchstbetrag

geltende FassungEAS-AuskunftM 36/1-IV/4/00vom 29.06.2000

Wortlaut laut Findok

Halten Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft Aktien der kanadischen Muttergesellschaft, dann ist die gemäß Art. 10 DBA-Kanada mit höchstens 15% zu erhebende kanadische Quellensteuer auf jenen Teil der österreichischen Einkommensteuer anzurechnen, der auf diese kanadischen "Einkünfte" entfällt. Bei Ermittlung dieses Anrechnungshöchstbetrages sind die kanadischen Einnahmen (Bruttobetrag der Dividenden vor Abzug der kanadischen Quellensteuer) um die damit zusammenhängenden Werbungskosten (Bankdepotspesen) zu kürzen. In jenen Fällen, in denen die kanadischen Einkünfte infolge des Veranlagungsfreibetrages gemäß § 41 Abs. 3 EStG zu keiner österreichischen Einkommensteuerleistung führen, in denen sonach keine österreichische Einkommensteuer auf die kanadischen Einkünfte entfällt, kann keine Anrechnung der kanadischen Quellensteuer erfolgen. 29. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

WerbungskostenBankdepotspesen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
M 36/1-IV/4/00
Stammnummer
2709
Gültig
29.06.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF