…Einkommensteuer anzurechnen, der auf diese kanadischen "Einkünfte" entfällt. Bei Ermittlung dieses Anrechnungshöchstbetrages sind die kanadischen Einnahmen (Bruttobetrag der Dividenden vor Abzug der kanadischen Quellensteuer) um die damit zusammenhängenden Werbungskosten (Bankdepotspesen) zu kürzen. In jenen Fällen, in denen die kanadischen Einkünfte infolge des Veranlagungsfreibetrages gemäß § 41…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache der X gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 10. September 2010 betreffend 1) Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2005 bis 2009 2) Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache der Bfin, gegen den Bescheid des Finanzamts Graz Stadt vom 3. Oktober 2011, betreffend Haftung für Lohnsteuer gemäß § 82 EStG sowie die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und…
Die Bw. führte dazu in einer Stellungnahme ergänzend aus, dass im Hinblick auf Art. 13 Teil B Buchst. D Nr. 6 der Sechsten Richtlinie in Verbindung mit der Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) durch die Richtlinie gewährleistet werden solle, dass die Entscheidung eines…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. A***** in der Beschwerdesache XY, Adresse1, vertreten durch N*****, Adresse2, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamts Graz Stadt vom 28. April 2011, betreffend Haftung für Lohnsteuer gemäß § 82 EStG sowie die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bank, vertreten durch Raiffeisenverband Steiermark, Raiffeisen-Platz 11, 8074 Raaba gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 02.02.2011, betreffend 1) Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache der Bfin, gegen die Bescheide des Finanzamts Graz Stadt vom 6. September 2010, betreffend Haftung für Lohnsteuer gemäß § 82 EStG sowie die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und…
Wie bereits ausgeführt, kann nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates überhaupt nur ein - im Verhältnis zur gesamten vorgeschriebenen Kapitalertragsteuer - sehr kleiner Teil der Kapitalertragsteuer überhaupt von einer allfälligen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit betroffen sein. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Bestimmung des § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache der Bfin, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz Stadt vom 3. Oktober 2011, betreffend Haftung für Lohnsteuer gemäß § 82 EStG sowie die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf vertreten durch den RV, gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 19. Juli 2010 betreffend: 1) Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2005 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, R3 und R4 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache X, y1 vom 8. Oktober 2010, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 11. August 2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache XY, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamts Graz Stadt vom 9. Mai 2011, betreffend Haftung für Lohnsteuer gemäß § 82 EStG für die Jahre 2005 bis 2007 und 2009 sowie die Festsetzung…
Kreditgeschäfte sind typischer Weise mit Sicherheiten verbunden. Der Kreditgeber sichert sich mit Hypotheken, Bürgschaften, Zessionen, etc. gegen den Ausfall der Kreditvaluta ab. Die meisten der typischen Sicherungsgeschäfte zu Krediten und Darlehen unterliegen grundsätzlich auch den Rechtsgeschäftsgebühren. Dem Gesetzgeber war bewusst, dass eine derartige Kumulierung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 19. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. November 2024 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätze des Vollstreckungsverfahrens, St.-Nr.: ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. September 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. September 2024 betreffend Einkommensteuer 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des R und der S, vom 8. Februar 2007 gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Vertr, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.07.2013, ErfNr, betreffend Darlehensgebühr zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. X in der Beschwerdesache B****, vertreten durch Vertreter, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz Stadt vom 15. Februar 2010, betreffend Haftung für Lohnsteuer gemäß § 82 EStG sowie die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch S gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. Juli 2009 betreffend die 1) Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2006 und 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 10.09.2010, betreffend 1) Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2005 bis 2009 2) Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum…