…ob eine juristische Person eine solche des öffentlichen Rechts sei, nach den Gesetzen des Staates entschieden, in dem sie errichtet ist. Wird daher ein auf Grund einer überobligatorischen 2. Säule erworbener Pensionsanspruch auf Grund einer gegenüber einem Kantonsspital erbrachten ehemaligen Dienstleistung von einer privaten Pensionskasse…
…S. 73 und des BFH vom 17.7.1968, BStBl. II S. 695 und vom 23. 6.1992, BStBl. II S. 972) entwickelten Auffassung festgehalten, dass es in erster Linie darauf ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt…
…des Abkommens zum gegenteiligen Ergebnis, nämlich Steuerfreistellung in Dänemark und Steuerpflicht in Österreich führen würde. Allerdings setzt diese Abkommensbestimmung voraus, daß von einer in Dänemark ansässigen Person Gehälter bezogen werden, "die der andere Staat oder die Länder ... und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts des…
…dem Erkenntnis ist zu schließen, dass der Begriff des "Mitwirkenden" sich daher auf natürliche und juristische Personen beschränkt, die an der inhaltlichen Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" sind. Dies ist nach Ansicht des Gerichtshofes bei einer Theaterkapitalgesellschaft sowie bei einer juristischen Person, die ein Orchester betreibt…
…vorgesehene Steuerpflicht dann beseitigt wird, wenn auf österreichischer Seite im Rahmen der primär juristische Personen betreffenden begünstigten Umgründungsvorgänge ein Steueraufschub gewährt wird. Als "Angehöriger" ist durch die allgemeine, in Art. 3 Abs. 2 des Abkommens enthaltene Verweisung auf inländisches Recht der in § 25 BAO umschriebene…
…Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Der Begriff "Gesellschaft" wird im Abkommensrecht teilweise in einem wesentlich weiteren Sinn als im inländischen Recht verwendet: nach Artikel 3 Abs. 1 lit. b DBA-FL bedeutet in Übereinstimmung mit den international üblichen DBA-Grundsätzen der Ausdruck "Gesellschaft" jede juristische Person…
…im Sinn des § 188 Abs. 3 BAO nicht nur physische und juristische Personen, sondern auch Personenhandelsgesellschaften (gleiche Auffassung Stoll, BAO, 1981 und Ritz, BAO § 188 Abs. 2). Daher sind die Einkünfte bei der erwähnten unechten stillen Gesellschaft im Feststellungsbescheid nur auf den Inhaber des Handelsbetriebes…
…Mitunternehmerschaft sind gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als dessen Einkünfte zuzurechnen. Nach Auffassung des BM für Finanzen sind "Teilhaber" im Sinn des § 188 Abs. 3 BAO nicht nur physische und juristische Personen, sondern auch Personenhandelsgesellschaften (gleiche Auffassung Stoll, BAO…
…AG eine abkommensrechtliche Entlastung (gemäß Art. 10 DBA-Schweiz) von der österreichischen Kapitalertragsteuer an der Quelle gewährt werden kann. Im Zuge des Verfahrens für die Entlastung an der Quelle nach der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) müssen juristische Personen gemäß § 3 DBA-EVO zur Glaubhaftmachung der…
…1 lit. e DBA Deutschland als "juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden", erfasst. Allerdings lassen sich die Einkünfte der Mitglieder dieses wissenschaftlichen Beirats nicht unter Art. 16 DBA Schweiz subsumieren. Die Zuteilungsregel des Art. 16 DBA Schweiz umfasst…
…Umwandlungen. Verschmelzende Umwandlungen sind solche auf den Hauptgesellschafter. Hauptgesellschafter können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen sein. Da das Gesetz nicht zwischen der Rechtsform oder der Nationalität des Gesellschafters unterscheidet, fällt auch die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ihren ausländischen Hauptgesellschafter unter Art. II leg. cit…
…steuerfrei zu stellen. Denn die genannten deutschen juristischen Personen haben gemäß Artikel 24 Abs. 3 DBA-Deutschland Anrecht, bei der Besteuerung ihrer österreichischen KG-Betriebstätten nicht ungünstiger behandelt zu werden als vergleichbare österreichische juristische Personen. Da österreichische juristische Personen (Privatstiftungen eingeschlossen) die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10…
…Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser Formulierung nicht nur natürliche Personen sondern auch juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die einbringende deutsche Kapitalgesellschaft, dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt…
…Personen. Mitglieder eines freiwilligen Aufsichtsrates einer Personengesellschaft sind in dieser taxativen Liste nicht erfasst. Sollten allerdings die mit der Aufsichtstätigkeit befassten deutschen Experten zugleich auch als Berater der österreichischen KG tätig sein, dann wird die Fallbeurteilung zu sachverhaltsabhängig, um im Rahmen des nur auf Rechtsfragen…
…niederländische Commanditaire Vennootschap (C.V., niederländische Kommanditgesellschaft) Gesellschafterin der österreichischen Immobilien-KG ist und diese ihrerseits - neben einer das Geschäft administrierenden niederländischen Kapitalgesellschaft - zahlreiche niederländische Kapitalanleger (in den Niederlanden ansässige natürliche Personen und juristische Personen) als Gesellschafter registriert hat, dann sind die aus den österreichischen…
…werden (siehe Z. 41 des OECD-Kommentars). Eine die "Abhängigkeit" ausschließende "Unabhängigkeit" liegt nach Z. 37 des OECD-Kommentars nur dann vor, wenn die betreffende Person von dem Unternehmen sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich unabhängig ist. Wendet man diese Erkenntnisse auf Tochtergesellschaften an, so wird…
…den Ermessenstrusts, sie werden aber zum Unterschied von Trusts als juristische Personen behandelt [Z 21 des Kommentars zur Art. 1 OECD-MA (Erb)]. Unter diesen Gegebenheiten erscheint es aber problematisch, eine Struktur, bei der ein oder mehrere natürliche Personen als Treuhänder Vermögen verwalten, mit jener…
…EStG unterliegen Einkünfte, die an Steuerausländer (natürliche oder juristische Personen) für die Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung (einschließlich Sportveranstaltung) gezahlt werden, der 20%igen inländischen Abzugssteuer. Diese Abzugssteuerpflicht trifft das britische Unternehmen auch dann, wenn dieses in Österreich keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO…
…Tanzgruppen als juristische Personen gegenüberstehen und für diese aus den im VwGH-Erkenntnis vom 20.2.1997, 95/15/0135, angestellten Erwägungen wegen fehlender Gewinnerzielung überhaupt keine steuerabzugspflichtigen Einkünfte vorliegen. Vorsorglich ist aber darauf hinzuweisen, dass ein inländischer Veranstalter nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsverfahrens…
…alle Rechtsträger, die wie juristische Personen behandelt werden, sodass abkommensrechtlich die in Österreich ansässige "Gesellschaft" zu einer in Deutschland ansässigen "Gesellschaft" wird. Diese Gesellschaft wird sodann über zwei Betriebstätten verfügen: jene, die aus dem deutschen Geschäftsleitungsort gebildet wird und jene, die in den Räumlichkeiten des…