…SE) Rz 10: Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (§ 1 AktG). Aktionäre können natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts…
…1988 dann zur Anwendung kommt, wenn der nutzungsberechtigte Empfänger der Zinsen oder Lizenzgebühren eine Körperschaft im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 oder eine vergleichbare ausländische Körperschaft ist. Somit sind nur empfangende juristische Personen des privaten Rechts, die als solche Körperschaftsteuersubjekte sind…
…wurde, ohne dass gleichzeitig die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts erworben wird (938 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX.GP). Durch die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft oder Zusammenschluss nach dem Vereinsgesetz können sich Religionsgemeinschaften zu juristische Personen des privaten Rechts zusammenschließen (Schinkele…
…der Bf durchgeführten Prüfung der lohnabhängigen Abgaben über die Jahre 2005 bis 2007 wurden die Drittanstellung des Vorstandsmitgliedes ***V*** (im Folgenden kurz: V) als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts angesehen und die entsprechenden Abgaben festgesetzt. Mit unangefochten gebliebenem Erkenntnis des BFG 02.10.2015…
…auf die Frage, ob die seitens des Bw. in seiner Einkommensteuererklärung 2005 als Einkünfte aus selbständiger Arbeit erklärten Vergütungen für seine Tätigkeit als Aufsichtsrat (für juristische Personen des privaten Rechts) als Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu betrachten sind, eingegangen.…
…komme das Besteuerungsrecht hinsichtlich der strittigen Kapitalauszahlungen zur Gänze Österreich zu. Die auszahlende Stelle sei nachweislich keine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des Art. 19 DBA-Schweiz, sondern eine Stiftung des privaten Rechts. Auch das Bundesfinanzgericht habe in dem einen vergleichbaren Fall betreffenden…
… 3 Abs 2 EZA-G definiere u.a. alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften, also auch den Bund und dessen Einrichtungen, genauso als Entwicklungsorganisation wie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts. Es lägen somit bei dieser Tätigkeit die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vor. Ergänzend wurde darauf hingewiesen…
…wurde, ohne dass gleichzeitig die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts erworben wird (938 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX.GP). Durch die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft oder Zusammenschluss nach dem Vereinsgesetz können sich Religionsgemeinschaften zu juristische Personen des privaten Rechts zusammenschließen (Schinkele…
…cit. getragen. Auf einen tatsächlichen Geldfluss kommt es dabei nicht an, sind doch die beteiligten Gesellschaften juristische Personen des privaten Rechts, die ihren Gewinn als Bilanzierende nach dem Soll-Prinzip zu ermitteln haben (in Österreich § 5-Ermittler kraft Rechtsform). Da aufgrund der Positionsänderung vom 31…
…Einkünften anrechnen kann, wenn sich ein positives Gesamteinkommen der Gruppe ergibt. 2. Nach § 1 Abs 2 Z 1 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts körperschaftsteuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte iSd § 2 EStG 1988. Nach § 2 Abs…
…2 des § 1 KStG lauten: (1) Körperschaftsteuerpflichtig sind nur Körperschaften. (2) Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. Als Körperschaften gelten: 1. Juristische Personen des privaten Rechts. 2. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts…
…die am Beginn des Kalendervierteljahres bestehende Rechtsform maßgeblich." 3.2. § 1 Abs. 2 KStG 1988: Unbeschränkte Steuerpflicht (Fettdruck durch BFG): „Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. Als Körperschaften gelten: 1. Juristische Personen des privaten Rechts. …
…die Ausgliederung von Aufgaben von Körperschaften öffentlichen Rechts gemäß Art. 34 § 1 Abs. 1 Budgetbegleitgesetz 2001 auf den gegenständlichen Erwerbsvorgang ISd § 1 Abs. 1 GrEStG 1987 Anwendung: ,Die durch die Ausgliederung und·Übertragung von Aufgaben der K6rperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten ( ... ) Rechts ( ..…
…Bf. daher im Zeitpunkt des – möglichen - Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld für die zusätzliche Gegenleistung in Höhe von € 29.500.000,00 am 18. Dezember 2007 nicht mehr die in § 1 Abs. 1 Art 34 BudgetbegleitG genannte "persönliche" Voraussetzung einer juristischen Person des privaten Rechts, die…
…die Tatsache, dass der GT für 2007 einen Verlust im eigenen Rechnungskreis aufweist. 2. Nach § 1 Abs 2 Z 1 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts körperschaftsteuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte iSd § 2 EStG 1988. Nach §…
…Anrechnung dieser bisherigen Mindestkörperschaftsteuerleistung der Boden entzogen. Die bisher geleisteten und nichtverbrauchten Mindestkörperschaftsteuern stellten somit frei verfügbares Vermögen des Bf. dar, insbesonders auch deshalb, weil nach den Bestimmungen des Körperschafsteuergesetzes nur Kapitalgesellschaften, und nicht auch sonstige juristische Personen des privaten Rechtes (wie beispielsweise der Bf…
…292,05. Der Berufung war daher in diesem Punkt stattzugeben. 3.Anrechung ausländische Quellensteuern: Nach § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts körperschaftsteuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte iSd § 2 EStG 1988. Nach §…
…Der Berufung war daher in diesen Punkten stattzugeben. 2. Anrechung ausländische Quellensteuern: Nach § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts körperschaftsteuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte iSd § 2 EStG 1988. Nach § 2 Abs…
…und 15. November fällig. Die juristische Person privaten Rechts habe die Körperschaftsvorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Die Körperschaftsteuervorauszahlungen 01-03/2014 seien nicht entrichtet worden. Persönliche Haftungen erstreckten sich gemäß § 7 Abs. 2 BAO auch auf Nebenansprüche im Sinne des § 3 Abs. 1 und…
…solche, die mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, so auch für Körperschaften öffentlichen Rechts, Anstalten, Stiftungen und Fonds. Der Verein für Bewährungshilfe wurde gemäß den Bestimmungen der Art. 246 ff des Liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts errichtet und ist damit eine juristische Person des privaten Rechts. Das…