…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…24 zu § 10 KStG 1988): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutächtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…zu § 10 KStG und zB EAS 2205): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, zentralisierte Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl. I 2004…
…ausmachen: Hierzu gehören auf der Grundlage von KStR 2001 Rz 551: eigene Rechtspersönlichkeit nach ausländischem Recht, starres, ergebnisunabhängiges im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den…
…da sie nach der vorliegenden gutächtlichen Beurteilung folgende Charakteristika aufweist (siehe hierzu auch EAS 1892 betr. eine IBC): eigene Rechtspersönlichkeit nach chinesischem Recht; starres, ergebnisunabhängiges, im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital; Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital; Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital; Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Der Umstand…
Das DBA-Deutschland-1954 enthält kein dem Artikel 24 Abs. 3 OECD-MA nachgebildetes Betriebstättendiskriminierungsverbot. Dieses Abkommen vermag daher keine geeignete Rechtsgrundlage für eine Gleichstellung der von beschränkt Steuerpflichtigen in Österreich unterhaltenen Betriebstätten mit jenen der unbeschränkt Steuerpflichtigen abzugeben. Die in § 11 Abs. 2 KStG…
Schüttet eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Gewinne an eine inländische gewerblich tätige KG aus, der in Deutschland ansässige Kommanditisten (natürliche Personen) angehören, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig den in Deutschland ansässigen Kommanditisten zu. Der Betriebstättenvorbehalt des Artikels 10 Abs. 4 DBA-Deutschland…
In Anlehnung an die Beurteilung im deutschen Betriebstättenerlass (siehe Anlage 2 in BStBl. I 1999, 1076) wird eine slowakische kommanditná spolecnost (K.S.) als eine der Kommanditgesellschaft vergleichbare Gesellschaftsform gewertet (Hinweis auch auf EAS 2694). Der hybride Charakter dieser Gesellschaftsform, der sich dadurch manifestiert, dass…
Wählt eine deutsche Bank-AG, deren Anteile zu 70% von zwei deutschen Gebietskörperschaften gehalten werden, Österreich als Standort für die Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte…
EAS 3338 behandelt den Fall eines internationalen Zurechnungskonfilkts einer deutschen GmbH-Gewinnausschüttung, der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. Fließen nun Gewinnausschüttungen einer deutschen GmbH unter Zwischenschaltung einer österreichischen GmbH sowie einer österreichischen Privatstiftung an…
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2…
In Fällen doppelstöckiger Personengesellschaften bewirkt die Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung…
Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…
Bezieht eine deutsche gewerblich tätige Personengesellschaft mit österreichischem Hauptgesellschafter (in Österreich ansässige natürliche Person) von einer österreichischen Bank Zinsenerträge aus Termineinlagen und steht außer Streit, dass die Zinsen den Betriebseinnahmen der deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte des österreichischen Gesellschafters zuzurechnen sind (zur Betriebstättenzurechnungsfrage siehe insb. VPR 2010 Rz…
Sind in Österreich ansässige Investoren an einer deutschen vermögensverwaltenden (und nicht gewerblich geprägten) KG beteiligt, deren Aufgabe im Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen besteht (und die nicht unter die Investmentfondsregelungen nach § 188 InvFG 2011 fällt), unterliegen mit den hierbei…
Vergibt eine betriebführende österreichische KG (Ö-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin eine deutsche GmbH (D-GmbH) ist, an eine griechische Kommanditpersonengesellschaft (GR-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin wiederum die Ö-KG ist, einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö…
Ist eine französische Kapitalgesellschaft zu 100% als Kommanditist an einer operativ tätigen österreichischen KG beteiligt und bezieht die österreichische KG eine Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH, steht kraft Betriebstättendiskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 2 DBA-Frankreich bei der Veranlagung der französischen Gesellschaft mit ihren in der…
Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft mittelbar (über eine österreichische, doppelstöckige Personengesellschaft) zu 100% von einer französischen Kapitalgesellschaft gehalten, unterliegt die Ausschüttung der österreichischen Kapitalgesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 94 Z 2 Teilstrich 1 und 2 EStG 1988 nicht dem Kapitalertragsteuerabzug in Österreich, wenn die Beteiligung funktional…