… die von dieser Personengemeinschaft erzielten Einkünfte sind folglich einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als dessen Einkünfte zuzurechnen. Damit ist - sofern (wegen Gewerblichkeit der gemeinschaftlichen Tätigkeit) für die deutschen Anleger beschränkte inländische Steuerpflicht für die ihnen zuzurechnenden Zinsen eintritt - mit dem Kapitalertragsteuerabzug die…
…der einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung in Österreich der auf die liechtensteinische Kanzlei entfallende Gewinnteil der Gemeinschaft zu je einem Drittel in den Händen der drei Anwälte von der österreichischen Besteuerung gemäß Artikel 14 DBA-Liechtenstein steuerfrei zu stellen. Denn Personengesellschaften, die in Auslandsbetriebstätten freiberufliche Einkünfte…
…wird im Fall von internationalen Anwaltsozietäten davon auszugehen sein, dass der inländische Anwalt aus der beruflichen Aktivität der ausländischen Partner Nutzen ziehen wird. Damit wird in typisierender Betrachtungsweise bei einem gesellschaftlichen Zusammenschluss mit ausländischen Partnern deren Mitwirkung bei der Erzielung der gemeinschaftlichen Einkünfte zu einer…
…Prinzip). Von österreichischer Seite besteht kein Einwand, diese Aufteilung alternativ nach einem Schlüssel vorzunehmen, der auf der vorweg im Schätzungsweg getroffenen Feststellung beruht, in welchem Ausmaß die drei Betriebstätten zur Erzielung der gemeinschaftlichen Einkünfte beigetragen haben. Zeichnet sich bei einer solchen Koproduktion das Risiko ab…
…osteuropäischen Ländern Betriebstätten und werden die in diesen Ländern erklärten Gewinnteile im Rahmen von örtlichen Steuerprüfungen erhöht, kann auf österreichischer Seite auch ohne internationalem Verständigungsverfahren eine Gegenberichtigung vorgenommen werden, wenn die Feststellungen der osteuropäischen Steuerverwaltungen unter Anwendung der einschlägigen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze sich als berechtigt herausstellen…
…Wenn aber solcherart auf österreichischer Seite diese Beträge als körperschaftsteuerfreie und gewerbesteuerfreie Einkünfte angesetzt werden, besteht keine Möglichkeit, die auf deutscher Seite erhobene Kapitalertragsteuer auf eine österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen. Sollte den deutschen BP-Feststellungen hingegen auf österreichischer Seite nicht gefolgt werden können und sollten daher…
…mag sich künftig aus dem derzeit von der OECD favorisierten "separate-entity-approach", also einer fast totalen Gleichstellung von Betriebstätten mit verbundenen selbständigen Unternehmen, möglicherweise eine andere Sichtweise ergeben. Da aber der "separate-entity-approach" derzeit noch nicht von der OECD als Interpretationsmaßstab für die…
…die von den beiden Mitunternehmern erzielten Gewinne in inländischen Betriebstätten erwirtschaftet wurden, steht daran gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht ausschließlich Österreich zu und es muss Deutschland gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens Steuerfreistellung gewähren. Die in den inländischen Betriebstätten erzielten Einkünfte einer…
…keine Erklärung für das Verlangen des österreichischen Finanzamtes, es solle eine deutsche Bestätigung darüber beigebracht werden, dass eine Rückgängigmachung einer Hinzurechnungsbesteuerung auf der Grundlage von § 2a Abs.3 dEStG auf deutscher Seite nicht mehr möglich ist (so wie dies in der Verordnung BGBl. II Nr…
…zu Art. 24 des OECD-Musterabkommens). Österreich wäre diesfalls bereit, zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung die solcherart reduzierte Quellenbesteuerung für die deutschen Gesellschafter auf der Grundlage von § 48 BAO zur Anrechnung zuzulassen (entsprechend dem in Ziffer 52 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 24 des…
…ansässigen Gesellschafter besteuert. Auf österreichischer Seite werden den deutschen Gesellschaftern die Abkommensvorteile aus dem DBA Österreich-Deutschland zuerkannt. Da der Veräußerungsgewinn Teil des Gewinns der österreichischen Personengesellschaft ist, unterliegen die deutschen Gesellschafter mit dieser Beteiligungsveräußerung aufgrund von Art. 7 iVm Art. 23 Abs. 1 lit…
…oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993 vertretene Auffassung ist durch die im Zuge der EU-Rechtsanpassung eingetretene Novellierung von § 16 Abs. 2 UmgrStG überholt. 17…
…Denn einerseits liegt in Österreich keine Niedrigbesteuerung vor, da das deutsche Außensteuergesetz die maßgebende Einstufungsgrenze von "weniger als 30%" auf "weniger als 25%" herabgesetzt hat und die Gewinnausschüttung in Österreich einer 25%igen Besteuerung unterliegt. Andererseits hat sich der Gerichtshof nur mit der Gemeinschaftsrechtsverträglichkeit des…
Ein in Deutschland ansässiger Kommanditist einer österreichischen KG hat auf Grund des im Gleichklang mit den EU-Diskriminierungsverboten (EAS 2345) ausgelegten Diskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA-Deutschland Anrecht, dass Zuweisungen von Verlusten, die die österreichische KG ab 1998 erlitten hat, mit KG-Gewinnanteilen folgender Jahre…
…Kapitalgesellschaft weiterleitet, dann stellt sich § 10 Abs. 3 KStG 1988 der Erzielung der mit einer solchen Gestaltung erhofften Steuerfreiheit entgegen. Nach österreichischer Auffassung wird die Anwendung von § 10 Abs. 3 KStG 1988 durch DBA-Recht nicht behindert (siehe zB EAS 1410, EAS 1485, EAS 1509…
…und daher eine von ihrer österreichischen Tochter-GmbH bezogene Gewinnausschüttung als Einkünfte der hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter zu werten. Sind alle Gesellschafter in Deutschland ansässig, dann sind alle Gesellschafter berechtigt, unter Verwendung des Vordruckes ZS-D2 eine Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer von 25%…
…Daran ändert sich auch nichts, wenn diesem Konsortium lediglich ein einziger Straßenbauauftrag erteilt wird und folglich auf der Grundlage von § 2 Abs. 4 EStG und § 188 Abs. 4 BAO die Durchführung einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung unterbleibt. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass hinsichtlich des französischen…
…Hausverwaltungsbüro der genannten deutschen GmbH ausübt. Aus Sicht des BM für Finanzen empfiehlt sich in Fällen dieser Art, dass von Unternehmensseite ein Gewinnaufteilungsvorschlag unterbreitet und in der Folge mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. Sollte sich hiebei ein Besteuerungskonflikt anbahnen, wird naheliegen…
Wird im Zuge einer Betriebsprüfung bei zwei inländischen Gesellschaften eines US-Konzerns aufgedeckt, dass einerseits hohe Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Auslandsumsätzen lukriert, andererseits aber hohe Verluste erklärt wurden, und zwar ungeachtet einer Dienstleistungsvereinbarung mit der US-Konzernspitze, derzufolge eine Funktionsabgeltung nach der Kostenaufschlagsmethode…
…Quellenstaat der Einkünfte (hier: Kroatien) aber als intransparent wertet. Dieses Beispiel 9 hat schließlich Eingang in Z 6.5 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-MA gefunden. Das österreichische Finanzamt hat allerdings zu Recht der österreichischen KG die Ausstellung einer von Kroatien verlangten…