…Jänner 2006 wurde festgestellt, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften von Vermietung und Verpachtung in Sinne des § 188 BAO für die Jahre 2003 und 2004 zu unterbleiben habe, da eine einheitliche Feststellung von Einkünften voraussetze, dass gemeinschaftliche Einkünfte erzielt werden, dies jedoch nicht…
…BAO werden einheitlich und gesondert die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) aus der Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, festgestellt. Eine einheitliche Feststellung von Einkünften setzt somit voraus, dass gemeinschaftliche Einkünfte erzielt…
…durch dessen Anwendung nicht zu einer Änderung der Einkunftsart (Einbeziehung in die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung), sondern nur zur Aufnahme in die einheitliche Feststellung (und damit im Ergebnis zur Feststellung gemeinschaftlicher Vermietungseinkünfte und zusätzlich zur Feststellung von gemeinschaftlichen Einkünften anderer Einkunftsarten in einem Bescheid). Die…
…Die gemeinschaftlichen Einkünfte werden nicht von den beteiligten Gesellschaftern für sich erklärt, vielmehr erfolgt über diese Einkünfte eine einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO. Damit werden die gemeinschaftlichen Einkünfte mit Bescheid festgestellt und auf die Teilhaber verteilt. Diese Feststellungen bilden die Grundlage für die…
…durch Kleiner & Kleiner GmbH, vom 4. Juli 2004 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1992 bis 1995 entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§§ 191 Abs…
…vertreten durch Kleiner & Kleiner GmbH, vom 4. Juli 2004 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1996 und 1997 entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§§ 191 Abs…
…Umgründungssteuergesetzes erforderlichen Nachweis eines positiven Verkehrswertes der A.GmbH nicht erbringen, war eine (rückwirkende) Beteiligung des M.P. am Ergebnis der A.GmbH für das Kalenderjahr 1996 nicht zulässig. Eine einheitliche und gesonderte Feststellung von (gemeinschaftlichen) Einkünften hatte daher zu unterbleiben. Innsbruck, 18. August 2003
…Begründung von Wohnungseigentum die gemeinschaftlichen Einkünfte einheitlich und gesondert festzustellen sind. Diesbezüglich wird auf Doralt, Kommentar zum EStG, § 28 Rz 259 verwiesen, wonach dann, wenn jeder Miteigentümer über bestimmte Wohneinheiten als wirtschaftlicher Eigentümer verfügen kann, keine gemeinschaftlichen Einnahmen vorliegen und eine einheitliche und gesonderte Feststellung…
…von Stolls Kommentarausführungen zu § 191 Abs.3 BAO, wird er isoliert vom weiteren Kontext der Kommentarstelle gelesen: "Bescheide über die einheitliche Feststellung von Einkünften wirken nach § 191 Abs.3 lit.b BAO gegen alle Personen, die im Spruch des Bescheides als an den gemeinschaftlichen Einkünften…
…gemeinschaftlichen Einkünften erklärten Einkünfte aus der Vermietung eines Luftfahrzeuges als sonstige Einkünfte gemäß § 29 EStG 1988 (vgl. Tz. 21.1 des Betriebsprüfungsberichtes vom 23. Oktober 2003) qualifiziert und demgemäß in den angefochtenen Bescheiden (Nichtfeststellungsbescheide gemäß § 92 BAO) festgestellt, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von…
…fehle. Im gegenständlichen Bescheid würden die einzelnen Miteigentümer nicht angeführt. Bescheide über die einheitliche Feststellung von Einkünften würden nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO gegen alle Personen wirken, die im Spruch des Bescheides als an den gemeinschaftlichen Einkünften beteiligt bezeichnet würden (vgl. Stoll, BAO…
…einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1989 wird hinsichtlich der Wiederaufnahmegründe auf den Betriebsprüfungsbericht und die Niederschrift verwiesen. Im Betriebsprüfungsbericht wiederum wird auf Tz 29 verwiesen. Diese Textziffer betrifft jedoch lediglich die gesonderte Feststellung der Anteile der Beteiligten an den gemeinschaftlichen Einkünften…
…sei, den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Von seinem Ergebnisanteil auf Grund der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte sei innerhalb seines Einkommensteuerverfahrens der Ergebnisanteil der Kinder abzusetzen. Die Zurückweisung der Berufung sei daher unzulässig. Die Berufung wurde in der Folge vom Finanzamt am 21. Mai…
…eine Abgabenschuld aus einer verbösernden Beschwerdevorentscheidung ergibt und ein Vorlageantrag (§ 264 BAO) gestellt wird. Rz 435: Führt im Fall einer Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO eine Beschwerdevorentscheidung mittelbar zu einer Erhöhung einer Abgabenschuld für einen an den gemeinschaftlichen Einkünften Beteiligten, so kommt für diesen…
…den Beteiligten wirksam zugestellt worden sind. Die in einem solchen Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen, so auch die Höhe der Gewinnanteile, werden nach § 192 BAO den Einkommensteuerbescheiden der Teilhaber zu Grund gelegt. Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO stellt demnach…
…die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften hat, wie sich aus § 188 Abs 1 BAO ableiten lässt, neben dem oder den Bescheidadressaten (s § 93 Abs 2 iVm § 191 Abs 1 lit c und Abs 2 BAO) die Art der Einkünfte, die Höhe der gemeinschaftlichen Einkünfte…
…ehem. Personengesellschaft einheitliche und gesonderte Feststellungen von Einkünften aus 1986 bis 1992 mangels Vorliegen einer Einkommensquelle zu unterbleiben haben, hat auch im Einkommensteuerbescheid 1986 des Bw. die Berücksichtigung von Einkünften aus der oben bezeichneten Personengesellschaft zu unterbleiben. Wartetastenverluste: Aufgrund der Aktenlage stehen dem Bw. keine…
…Diese in Grundlagenbescheiden gemäß § 188 BAO getroffenen Feststellungen sind gemäß § 192 BAO zwingend dem Einkommensteuerbescheid als abgeleitetem Bescheid zugrundezulegen. Das heißt, dass im Einkommensteuerverfahren Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften besteht. Liegen einem Bescheid Entscheidungen zu Grunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen…
…müsse aber im Feststellungsverfahren entschieden werden, zumal nach der Rechtsprechung ein Bescheid über eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte von Personengesellschaften bindend nicht nur über die Höhe und die Aufteilung der Einkünfte, sondern auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht dem Grunde nach abspreche…
…über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften der mittlerweile gelöschten Kommanditgesellschaft. für das Jahr 2001 ein. In dieser wurde ein Anteil der Bw. an den gemeinschaftlichen Einkünften in Höhe von 2.416,00 € sowie ein Gewinn gemäß § 24 EStG in Höhe von 63…