…Die Erfassung der Einkünfte der ausländischen Kapitalgesellschaft zur unbeschränkten Steuerpflicht öffnet nicht automatisch auch den Anspruch auf alle Steuervorteile, die den nach österreichischem Recht gegründeten inländischen Kapitalgesellschaften zustehen. Unter EAS 598 wurde die Auffassung vertreten, dass im Fall einer doppelansässigen schweizerischen Tochtergesellschaft der nach österreichischem…
…geht nicht dadurch verloren, dass sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der T-GmbH im Ausland befindet; denn dadurch wird die T-GmbH nicht zu einer "ausländischen Kapitalgesellschaft". Nach Punkt. 2.6.1 des Gruppenbesteuerungserlasses liegt eine "ausländische" Körperschaft nur dann vor, wenn sich der…
Verlegt eine in Österreich gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum…
Errichtet eine österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz eine Tochtergesellschaft und befindet sich die Geschäftsleitung dieser Tochtergesellschaft auf österreichischem Staatsgebiet, so unterliegt diese nach schweizerischem Recht errichtete und daher "ausländische" Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich. Gemäß Artikel 4 Abs. 5 i.V. mit Artikel 7…
Gründen liechtensteinische Kapitalgesellschaften im Interesse einer besseren Betreuung ihrer Kontakte zu Kunden in EU-Staaten in Österreich Tochtergesellschaften, deren Geschäftsleitung sich in Liechtenstein befindet, dann ist auf solche "doppelansässigen Gesellschaften" das DBA-Liechtenstein nicht anwendbar (Art. 1 i.V. mit Art. 4 Abs. 1 lit…
Wird in Österreich eine GmbH gegründet, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Italien befindet, so ist diese GmbH im Sinn von Art. 4 Abs. 3 DBA-Italien in Italien ansässig. Ob die Ausstellung einer italienischen Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich ist, hängt davon ab, ob sich diese…
…im Sinn von § 7 Abs. 3 KStG nicht auf Grund ihrer Rechtsform zur (österreichischen) handelsrechtlichen Buchführung verpflichtet ist (EAS 1326). Bei inländischen Kapitalgesellschaften besteht demgegenüber grundsätzlich kraft ihrer Rechtsform die Verpflichtung zur handelsrechtlichen Buchführung, sodass die Voraussetzung für das internationale Schachtelprivileg, nämlich die Einordnung in…
Verlegt eine in Österreich gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum…
Hat eine in einem DBA-Partnerstaat Österreichs errichtete Mutterkapitalgesellschaft in Österreich eine Tochter-GmbH errichtet, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich im Staat der Muttergesellschaft befindet (doppelansässige Kapitalgesellschaft), dann wird - wenn das DBA in den maßgebenden Bestimmungen vollinhaltlich dem OECD-MA entspricht - die Doppelansässigkeit der…
…ihrer Sachverhaltsabhängigkeit nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geklärt werden, zumal derartige Gestaltungen (doppelansässige schweizerische Gesellschaften mit inländischen Vertriebsgewinnen und mit inländischem treuhändig tätigen Gesellschafter) Anlass für eine genauere Durchleuchtung der Sachverhaltsgegebenheiten sein könnten. 24…
In der Frage der steuerlichen Behandlung ausländischer Kapitalgesellschaften hat sich die österreichische Finanzverwaltung der im "Liechtenstein-Urteil" des BFH vom 23.06.1992, BStBl II, 972, vertretenen Auffassung angeschlossen; dies allerdings nur insoweit, als die fehlende gesellschaftsrechtliche Rechtsfähigkeit nicht dazu führen darf, die körperschaftsteuerliche Rechtssubjektivität…
…eine österreichische Kapitalgesellschaft auf der Insel Man eine Tochtergesellschaft errichtet, die in einem afrikanischen Staat eine aktiv tätige Betriebstätte unterhält, und wird die Geschäftsleitung dieser Kanalinselgesellschaft nach Österreich verlegt, dann tritt die Kanalinselgesellschaft hiermit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein. Als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft wird…
…nehmen, hängt vom Ausgang eines zu diesem Zweck gemäß Art. 4 Abs. 3 DBA-Kanada zu führenden Verständigungsverfahrens ab. Trotz unbeschränkter Steuerpflicht zählt die kanadische Gesellschaft aber nicht zu den "inländischen Kapitalgesellschaften", die Anspruch auf die Beteiligungsertragsbefreiung eröffnen. Da sie nach kanadischem Recht errichtet wurde…
…10 DBA Deutschland, weil diese Bestimmung im gegebenen Zusammenhang nur zur Anwendung kommen kann, wenn eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung vornimmt. Sind die Gewinnausschüttungen nach österreichischem Recht der in Deutschland ansässigen Muttergesellschaft (jedoch nicht einer inländischen Betriebstätte dieser Gesellschaft) zuzurechnen, steht Artikel 7…
…hat". Aufgrund dieser vom OECD-Musterabkommen abweichenden Bestimmung ist es für die im vorliegenden Fall maßgebliche Frage der Berechtigung zur Erhebung einer schweizerischen Quellensteuer auf Dividendenzahlungen einer schweizerischen Kapitalgesellschaft an in Österreich ansässige Beteiligte bedeutungslos, dass im Falle einer doppelansässigen Kapitalgesellschaft diese Gesellschaft gemäß Art…
An einer in Österreich ansässigen GmbH (Ö-GmbH) ist zu 100% eine in den USA ansässige Holding-Kapitalgesellschaft (US-Holding) beteiligt, an der wiederum zu 100% eine in den USA ansässige, operativ tätige und börsennotierte Konzernmuttergesellschaft (US-KM) beteiligt ist. Die US-Holding ist…
Hat ein Angestellter einer französischen Kapitalgesellschaft, der seine Berufstätigkeit in Frankreich und von dort aus auf internationalen Reisetätigkeiten ausübt, sowohl in Frankreich wie auch in Österreich einen Wohnsitz, wobei die Familie am österreichischen Wohnsitz lebt, so ist es richtig, dass das österreichische Finanzamt die Offenlegung…
Ein amerikanischer Staatsbürger mit steuerlichem Wohnsitz in Österreich wird gemäß Artikel XV DBA-USA als doppelansässig eingestuft. Dies hat zur Folge, dass beide Vertragstaaten berechtigt sind, das Welteinkommen zu besteuern, gleichzeitig aber verpflichtet sind, die auf Einkünften aus Quellen des jeweils anderen Staates erhobenen…
…Einkünfte sind - mangels Betriebstätte in der Schweiz - zur Gänze in Deutschland der Besteuerung zu unterziehen. Unter diesen Gegebenheiten ist die von der österreichischen Kapitalgesellschaft vorzunehmende Gewinnausschüttung nach Maßgabe des § 94a EStG von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten (Hinweis auf Absatz 2 der Anlage 2 zu…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und…