Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2901
Doppelansässige Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1708-IV/4/2007vom 29.10.2007
Wortlaut laut Findok
Wird in Österreich eine GmbH
gegründet, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in
Italien befindet, so ist diese GmbH im Sinn von Art. 4 Abs. 3 DBA-Italien in
Italien ansässig. Ob die Ausstellung einer italienischen
Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich ist, hängt davon ab, ob sich
diese Gesellschaft auf Vorteile des österreichisch-italienischen DBA
berufen möchte. Zutreffendenfalls bedarf es einer solchen
Bescheinigung.
Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober
2007
Normen und Schlagworte
- Art. 4 Abs. 3 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1708-IV/4/2007
- Stammnummer
- 32634
- Gültig
- 29.10.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF