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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2901

Doppelansässige Kapitalgesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1708-IV/4/2007vom 29.10.2007

Wortlaut laut Findok

Wird in Österreich eine GmbH gegründet, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Italien befindet, so ist diese GmbH im Sinn von Art. 4 Abs. 3 DBA-Italien in Italien ansässig. Ob die Ausstellung einer italienischen Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich ist, hängt davon ab, ob sich diese Gesellschaft auf Vorteile des österreichisch-italienischen DBA berufen möchte. Zutreffendenfalls bedarf es einer solchen Bescheinigung. Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober 2007

Normen und Schlagworte

Ansässigkeitsbescheinigungdoppelansässige Gesellschaften

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/1708-IV/4/2007
Stammnummer
32634
Gültig
29.10.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF