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EAS 2177Doppelansässige Kanalinselgesellschaft mit Betriebstätte in einem afrikanischen Staat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 8/9-IV/4/0210.12.2002

Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft auf der Insel Man eine Tochtergesellschaft errichtet, die in einem afrikanischen Staat eine aktiv tätige Betriebstätte unterhält, und wird die Geschäftsleitung dieser Kanalinselgesellschaft nach Österreich verlegt, dann tritt die Kanalinselgesellschaft hiermit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein. Als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft…

EAS 2901Doppelansässige Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1708-IV/4/200729.10.2007

…von Art. 4 Abs. 3 DBA-Italien in Italien ansässig. Ob die Ausstellung einer italienischen Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich ist, hängt davon ab, ob sich diese Gesellschaft auf Vorteile des österreichisch-italienischen DBA berufen möchte. Zutreffendenfalls bedarf es einer solchen Bescheinigung. Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober 2007

EAS 2844Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH mit Geschäftsleitung in einem DBA-Partnerstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0212-IV/4/200704.05.2007

Hat eine in einem DBA-Partnerstaat Österreichs errichtete Mutterkapitalgesellschaft in Österreich eine Tochter-GmbH errichtet, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich im Staat der Muttergesellschaft befindet (doppelansässige Kapitalgesellschaft), dann wird - wenn das DBA in den maßgebenden Bestimmungen vollinhaltlich dem OECD-MA entspricht - die Doppelansässigkeit der…

EAS 3092Gewinnausschüttung einer inländischen GmbH mit deutscher Geschäftsleitung an die deutsche Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3086-IV/4/200925.11.2009

…und alle für den Geschäftsbetrieb der GmbH erforderlichen Dispositionen und Anordnungen von Deutschland aus getroffen werden, dann handelt es sich bei dieser GmbH um eine in Deutschland ansässige Gesellschaft. Die von dieser österreichischen GmbH an die deutsche Muttergesellschaft getätigten Gewinnausschüttungen fallen daher nicht unter Artikel…

EAS 2516Jersey-Gesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 494/1-IV/4/0417.08.2004

…mangels zivilrechtlicher Rechtsfähigkeit - nicht als Kapitalgesellschaft, sondern als Verein zu besteuern. Auch wenn die Frage der Körperschaftsteuersubjektivität in der Literatur hinsichtlich der außerhalb des EU- und EWR-Raumes bestehenden Gesellschaften nach wie vor umstritten ist (zB Aigner, Kofler, Steuerliche Folgen des Zuzugs von EU-Kapitalgesellschaften…

EAS 2042Doppelansässige schweizerisch-deutsche Kapitalgesellschaft mit Vertriebsaktivitäten in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4283/3-IV/4/0224.04.2002

…ausländische Gesellschaft eine "Vertreterbetriebstätte" darstellt. Allerdings können Fragen dieser Art infolge ihrer Sachverhaltsabhängigkeit nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geklärt werden, zumal derartige Gestaltungen (doppelansässige schweizerische Gesellschaften mit inländischen Vertriebsgewinnen und mit inländischem treuhändig tätigen Gesellschafter…

EAS 1889Doppelansässige Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 89/1-IV/4/0123.07.2001

…Österreich Tochtergesellschaften, deren Geschäftsleitung sich in Liechtenstein befindet, dann ist auf solche "doppelansässigen Gesellschaften" das DBA-Liechtenstein nicht anwendbar (Art. 1 i.V. mit Art. 4 Abs. 1 lit. b). Die Gesellschaften unterliegen in Österreich der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht; die österreichischen DBAs mit Drittstaaten sind allerdings…

EAS 598Doppelansässige Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/79/1-IV/4/9516.03.1995

Errichtet eine österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz eine Tochtergesellschaft und befindet sich die Geschäftsleitung dieser Tochtergesellschaft auf österreichischem Staatsgebiet, so unterliegt diese nach schweizerischem Recht errichtete und daher "ausländische" Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich. Gemäß Artikel 4 Abs. 5 i.V. mit Artikel 7…

EAS 970Doppelansässige Kanada-Holding
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2803/3-IV/4/9613.11.1996

…steuerfrei sein können; gleiches gilt für allfällige künftige Veräußerungen der Holding-Beteiligung. Sind in die Einkünfte der Kanada-Holding schädliche Passiveinkünfte eingemischt (z.B. Zinsen von der russischen Gesellschaft), dann ist ungeachtet des Umstandes, dass diese Zinsen in den Händen der Kanada-Holding in Österreich…

EAS 2675Doppelansässige "inländische Kapitalgesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0709-IV/4/200523.11.2005

Schüttet eine "inländische Kapitalgesellschaft" (die T-GmbH, eine nach österreichischem Recht gegründete und im Firmenbuch eingetragene Kapitalgesellschaft, deren statutarischer Sitz im Sinn des § 27 Abs. 1 BAO sich in Österreich befindet) ihre Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft, die M-GmbH, aus, dann ist diese Gewinnausschüttung…

EAS 3423DBA-Quellensteuerentlastung bei Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.194.13425.03.2020

…Finanzverwaltung jeweils zu Beginn eines Dreijahreszeitraums zumindest die Möglichkeit einer Prüfung der Abkommenskonformität der KESt-Entlastung eröffnet werden muss. Bei einer US-Holding mit operativer Betriebstätte in einem Drittstaat könnte zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die US-Holding eine doppelansässige Gesellschaft ist, wodurch aufgrund von …

EAS 1326Doppelansässige Kapitalgesellschaften und internationales Schachtelprivileg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/14-IV/4/9822.09.1998

…Auffassung vertreten, dass im Fall einer doppelansässigen schweizerischen Tochtergesellschaft der nach österreichischem Recht gegründeten österreichischen Muttergesellschaft kein Anspruch auf Beteiligungsertragsbefreiung zusteht. Im Fall einer doppelansässigen Muttergesellschaft (Sitz im Ausland/Geschäftsleitung im Inland) steht nach innerstaatlichem Recht dieser Gesellschaft kein Anrecht auf das internationale Schachtelprivileg zu…

EAS 1760Gewinnausschüttung an eine in der Schweiz und in Deutschland doppelt ansässige Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 651/1-IV/4/0028.11.2000

…und befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach den Feststellungen der deutschen Steuerbehörden in Deutschland, dann handelt es sich nach dem deutsch-schweizerischen DBA um eine in Deutschland ansässige Gesellschaft. Ihre Einkünfte sind - mangels Betriebstätte in der Schweiz - zur Gänze in Deutschland der Besteuerung…

EAS 2539Doppelansässige Kapitalgesellschaften und österr. Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0313-IV/4/200421.12.2004

Verlegt eine in Österreich gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum…

EAS 3154Reisetätigkeit eines doppelansässigen Dienstnehmers eines französischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1333-IV/4/201026.05.2010

…mit dem gleichen Ergebnis - sind anzustellen, wenn sich herausstellen sollte, dass der französische Dienstnehmer zu mehr als 25% an dem französischen Unternehmen beteiligt ist. Gesellschafter-Dienstnehmer, die nach österreichischem Recht Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit beziehen, werden, soweit sich weder aus dem Abkommenswortlaut noch aus…

EAS 1921Internationale Schachtelbeteiligung doppelansässiger Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/36-IV/4/0104.09.2001

…erhalten bleibt, wenn die Geschäftsleitung in einen Staat verlegt wird, der der "Sitztheorie" folgt und der folglich das Personalstatut einer Gesellschaft nach dem Verwaltungssitz und nicht nach dem statutarischen Sitz bestimmt. 04. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3025Mindestkörperschaftsteuerpflicht einer doppelansässigen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3268-IV/4/200818.12.2008

…gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht…

EAS 3373Anrechnung der schweizerischen Verrechnungssteuer bei Dividendenausschüttung einer doppelansässigen Aktiengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0698-VI/8/201513.06.2016

…dieser vom OECD-Musterabkommen abweichenden Bestimmung ist es für die im vorliegenden Fall maßgebliche Frage der Berechtigung zur Erhebung einer schweizerischen Quellensteuer auf Dividendenzahlungen einer schweizerischen Kapitalgesellschaft an in Österreich ansässige Beteiligte bedeutungslos, dass im Falle einer doppelansässigen Kapitalgesellschaft diese Gesellschaft gemäß Art. 4 Abs…

EAS 569Österreichische Zwischengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2294/1/1-IV/4/9507.02.1995

  Wird von einer Gesellschaft (Muttergesellschaft) eines DBA-Partnerstaates in Österreich eine Zwischengesellschaft (Tochtergesellschaft) errichtet, deren Aufgabe lediglich im Halten einer Beteiligung an einer in einem anderen DBA-Partnerstaat gegründeten weiteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) besteht, so lässt eine derartige Konstruktion für sich alleine betrachtet noch keinen…

EAS 366Doppelgeschäftsführertätigkeit für österreichische und italienische GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3416/1/1-IV/4/9330.12.1993

…15 Abs. 1 DBA-Italien das Recht zu, die auf Grund dieses zweiten Dienstvertrages von der italienischen Tochter-GesmbH gezahlten Geschäftsführerbezüge insoweit zu besteuern, als die Tätigkeit für die Bozener Gesellschaft in Italien ausgeübt wird. Die italienischen Geschäftsführerbezüge bleiben allerdings gemäß Artikel 23 Abs. 3…