…unterliegen hiemit gemäß § 98 EStG 1988 keiner inländischen Einkommensbesteuerung. Unter welchen Voraussetzungen die inländische Bank den von Zinserträgen vorzunehmenden Kapitalertragsteuerabzug bei ausländischen Anlegern unterlassen kann, ist in Abschnitt 6 des Kapitalertragsteuererlasses AÖF Nr. 158/1993 nur in Bezug auf beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen geregelt. Haben…
…besteht gemäß § 98 Z 5 EStG hiefür keine inländische Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF Nr. 158/1993) kann daher der Kapitalertragsteuerabzug unterbleiben. Die Einkünfte unterliegen allerdings in Deutschland der Besteuerung. Dies selbst dann, wenn auf deutscher Seite die KEG…
Inländische Sparzinsen eines deutschen Zweitwohnsitzers unterliegen der österreichischen Kapitalertragsteuer, die gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland-1954 bei der Besteuerung in Deutschland anzurechnen ist. Unterbleibt diese Anrechnung, weil nach Ausgleich mit deutschen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung keine deutsche Einkommensteuer von den Zinsen erhoben wird, dann…
…den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG die Ansässigkeit der Kommanditisten in Deutschland bestätigt, weiters in der Lage ist, bei Bedarf eine Liste mit Namen und Anschriften der Kommanditisten zur Verfügung zu stellen und wenn schließlich die den einzelnen Kommanditisten zuzurechnenden Zinsen die…
…ist nicht vom Katalog der in § 98 EStG 1988 aufgezählten steuerpflichtigen Inlandseinkünfte erfasst; ein solcherart nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die wichtigsten Grundsätze auf, nach denen der für den Kapitalertragsteuerabzug sonst…
…8023 EStR aufgestellten Grundsätze für den Nachweis der zur KESt-Freistellung führenden Ausländereigenschaft ausreichen. Hinsichtlich der inländischen Dividendenwerte besteht Kapitalertragsteuerabzugspflicht. Eine Einschränkung der inländischen Kapitalertragsteuer auf 15% gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland erfolgt im Regelfall im Rückzahlungsweg. Die deutschen Kommanditisten müssten hierzu auf dem Formular…
…würde im allgemeinen für Zinsenertrag gemäß § 98 Z 5 EStG keine KESt-Pflicht in Österreich bestehen; und Deutschland wäre diesfalls gemäß Artikel 11 (bzw. 10a des revidierten Abkommens) berechtigt, die österreichischen Kapitalerträge der deutschen Besteuerung zu unterziehen (die vorstehenden Ausführungen sind im wesentlichen gleichlautend mit…
…würde gemäß § 98 Z 5 EStG keine KESt-Pflicht in Österreich bestehen; und Deutschland wäre diesfalls gemäß Artikel 10a des revidierten DBA-Deutschland, BGBl. Nr. 221/1955, idF 361/1994, berechtigt, die österreichischen Kapitalerträge der deutschen Besteuerung zu unterziehen. (Die vorstehenden Ausführungen sind im wesentlichen…
Gemäß Artikel 3 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 152 vom 13.07.1967 S. 13, sind die Gemeinschaften, ihre Guthaben, Einkünfte und sonstigen Vermögensgegenstände von jeder direkten Steuer befreit. Gemäß Artikel 22 des Protokolls gelten diese Vorrechte…
…dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 außer Wirksamkeit. 21. Juni 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in Bezug auf den 1989 eingeführten 10%igen Kapitalertragsteuerabzug auf Zinsen weiterhin aufrechterhalten. Dementsprechend kann eine Quellensteuerfreiheit in Anspruch genommen werden, wenn auf Vordruck ZS-L1 ein amtlicher luxemburgischer Ansässigkeitsnachweis beigebracht wird. 10. Februar 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
…Zinsen entfällt im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst auch jene Beamte des International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA), die gemäß…
… Nach der derzeit noch gültigen Fassung des Artikels 11 Abs. 3 des DBA-Spanien sind Zinsen aus spanischen Staatsanleihen, die in Österreich ansässigen Personen zufließen, von der inländischen Einkommensbesteuerung zu entlasten. Diese Steuerentlastungsverpflichtung betrifft auch den mit Abgeltungswirkung ausgestatteten inländischen KESt-Abzug. Keine Entlastungsberechtigung besteht…
…KStG 1988 für diese ausländischen Kapitalerträge nur dann verloren, wenn in Deutschland eine Steuerentlastung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch genommen wird. Werden die Zinsenerträge aber bereits auf Grund des innerstaatlichen deutschen Steuerrechtes nicht der Zinsabschlagsteuer unterworfen (weil sie in Deutschland gemäß § 49 d EStG…
…und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen wird im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart…
…von seinen in Deutschland lebenden Angehörigen ein - bei deutschen Banken refinanzierter - Kredit zur Verfügung gestellt und auf inländischen Liegenschaften des Hoteliers hypothekarisch sichergestellt, dann unterliegen die von den deutschen Angehörigen erzielten Zinseneinkünfte gemäß § 98 Z. 5 EStG der österreichischen Besteuerung, die allerdings nicht im Steuerabzugsweg…
Auf Grund der Verordnung vom 12. Feber 1998, BGBl. II Nr. 43/1998 kann ab 1. Juli 1998 bei DBA-steuerfreien Auslandszinsen (zB im Fall von Zinsen aus argentinischen Anleihen) eine DBA-konforme Steuerentlastung in Österreich nicht mehr durch Nichteinbehaltung der österreichischen Kapitalertragsteuer, sondern nur…
…und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen wird im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart…